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Anpassung der Förderabwicklung im Programm "KOMM-AN NRW 2020" aufgrund der
Corona-Pandemie


Letzte Beratung
Mittwoch, 17. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10463

Sachlage:

 

Anpassungen zur Förderprogrammabwicklung „KOMM-AN NRW“ für 2020 aufgrund der Corona-Pandemie

 

Seit dem Jahr 2016 gibt es das Projekt KOMM-AN NRW. Es wurde vom Ministerium für Integration und Soziales ins Leben gerufen und wird vom jetzigen Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration bis 2022 weitergeführt, um das vielseitige bürgerschaftliche Engagement in der Integrationsarbeit angemessen unterstützen und wertschätzen zu können. Das Förderprogramm wird von 1,5 Mitarbeiter_innen bearbeitet und besteht aus 2 Programmteilen. Die Fördermittel aus Programmteil II, jährlich ca. 121.100 €, sind vorrangig zur Weiterleitung an Drittempfänger vorgesehen. Damit die Fördermittel der Konzeption entsprechend verausgabt werden können, ergibt sich in diesem Förderjahr aufgrund der Corona-Krise die Notwendigkeit von Anpassungen in der Programmabwicklung.

 

Förderung Programmteil II 2020

 

Für das Förderjahr 2020 wurde am 14.02.2020 im Rahmen einer Jurysitzung über die Verteilung und Weiterleitung der Mittel aus Programmteil II des Projektes KOMM-AN NRW entschieden.

Wie bereits in den vorangegangenen Förderjahren leitet die Verwaltung auch im Jahr 2020 die Fördermittel in Höhe von 121.100 € vollumfänglich an Drittempfänger weiter. 34 verschiedene Vereine, Initiativen, Verbände oder ehrenamtliche Einzelpersonen aus der StädteRegion können so im Förderjahr 2020 durch KOMM-AN Fördermittel unterstützt werden. Mit den Fördermitteln können, wie schon in den Vorjahren: Ankommenstreffpunkte ausgestattet und unterhalten werden (Baustein A), regelmäßige Begleitung Geflüchteter durch Ehrenamtliche sowie Kurse und Veranstaltungen, die dem Zusammenkommen und Verstehen dienen, finanziert werden (Baustein B), Print- und Internetmedien erstellt bzw. angeschafft werden (Baustein C) und Fortbildungen sowie Austauschtreffen ehrenamtlicher Gruppen monetär unterstützt werden (Baustein D). Der Baustein B, welcher der Finanzierung von Kursen, Veranstaltungen und Ausflügen dient, wurde dabei bei der Entscheidung in diesem Jahr mit 34.000 € berücksichtigt. Baustein D, welcher Fortbildungen und Austauschtreffen von Ehrenamtlichen unterstützt, umfasst eine Fördersumme von 3.900 €. Insgesamt wurde den Drittempfängern somit im Februar 2020 mittels der Weiterleitungsverträge eine Gesamtsumme von 37.900 € für Aktivitäten zugesichert, die nur in größeren Gruppen durchführbar sind.

 

Anpassung Programmabwicklung 2020

 

Am 01.04.2020 hat das Ministerium für Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen den bis 31.12.2020 befristeten Runderlass „Anwendungshinweise insbesondere zu den VV zu §§ 23, 44 und 53 LHO im Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Krise und weitere Hinweise“ veröffentlicht, welcher sich u.a. mit „Erleichterungen im Förder- und Zuwendungsverfahren“ befasst. Im ersten allgemeinen Anwendungshinweis heißt es: „Soweit im Fördervollzug ein Ermessensspielraum besteht, ist dieser im Zusammenhang mit der aktuellen Krisensituation großzügig auszulegen.“

 

Nach eingehender Prüfung des Runderlasses und der einzelnen Anwendungshinweise wird die Verwaltung auf Basis dieses Runderlasses Anpassungen im Fördervollzug vornehmen. Dies bezieht sich zunächst insbesondere auf die oben erwähnten 121.100 € aus Programmteil II, welche den Drittmittelempfängern weitergeleitet werden und in diesem Jahr dem Zuwendungszweck entsprechend verausgabt werden sollen. Wie zuvor beschrieben sind insgesamt Mittel in Höhe von 37.900 € für gruppenbezogene Angebote aus den Förderbausteinen B und D bewilligt worden. Diesbezüglich stehen die Initiativen, Vereine und Träger aktuell vor der Frage, ob die Mittel für diese im Antrag beschriebenen Maßnahmen dieses Jahr verfallen oder anders verausgabt werden können.

 

Der Verwaltung liegt daran, dass die von Landesseite zur Verfügung stehenden Fördermittel die Zielgruppe der ehrenamtlich Engagierten sowie der Neuzugewanderten auch in der jetzigen Krisenlage erreichen.

Damit dies gelingen kann, geht die Verwaltung auf Grundlage des ministeriellen Runderlasses proaktiv auf alle Fördermittelempfänger zu und gibt diesen die Möglichkeit, bis 31.05.2020 Verschiebungen der Fördermittel in andere, aktuell umsetzbare Bausteine des KOMM-AN NRW-Projektes, anzuzeigen. Voraussetzung hierfür ist, dass die vertraglich vereinbarte Fördersumme, sowie der Zuwendungszweck gleich bleiben und die Verschiebungen mit den Pauschalen der jeweiligen Bausteine übereinstimmen, d.h. die Höhe der Pauschalen nicht verändert wird. Jede Änderungsanzeige wird eingehend geprüft. Erst nach positiver, schriftlicher Mitteilung durch die Verwaltung können die auf der Änderungsanzeige basierenden Maßnahmen durch die Drittmittelempfänger begonnen werden. So besteht auch in diesem Förderjahr die Möglichkeit, einen Großteil der Landesmittel aus dem Programm KOMM-AN NRW abzurufen und für Integrationszwecke zur Verfügung zu stellen.

 

Die konzeptionsgerechte Verausgabung der Sachmittel in Höhe von 15.000 € aus Programmteil I wird für das Förderjahr 2020 unter Berücksichtigung der aktuellen Sachlage noch von den Mitarbeiter_innen des KOMM-AN-Projektes geprüft. Hierzu erfolgt eine Mitteilung, sobald erste Ergebnisse bzw. Konzepte vorliegen.

 

Kommunen

bewilligte Förderung pro Gemeinde 2020

Aachen

1.700 €

Alsdorf

12.900 €

Baesweiler

14.950 €

Eschweiler

23.450 €

Herzogenrath

19.550 €

Monschau

6.200 €

Roetgen

5.500 €

Simmerath

9.950 €

Stolberg

13.600 €

rselen

13.300 €

Summe

121.100 €

 

Übersicht KOMM-AN Förderung nach Kommunen; 1 Aachener Träger für Projekt in StädteRegion berücksichtigt

 

Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 17. Juni 2020Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographischen Wandel
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
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Tagesordnung
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