Aufgrund der Bildung der neuen Ratsfraktion „DIE Zukunft“ muss die ursprünglich zum gleichen Thema angelegte Vorlage FB 01/0742/WP17 durch diese Ergänzungsvorlage korrigiert werden.
Gemäß § 27 Absatz 1 der Gemeindeordnung NRW (GO) wird ein Integrationsrat gebildet.
Er besteht lt. § 20 der Hauptsatzung aus 21 Mitgliedern; 14 durch Urwahl gewählte Migranten-
vertreter/innen und 7 vom Rat der Stadt benannte Ratsmitglieder. Für jedes Ratsmitglied
soll eine persönliche Stellvertreterin/ein persönlicher Stellvertreter benannt werden.
Die 14 Migrantenvertreter/innen wurden durch Urwahl am 13.09.2020 gewählt.
Die Benennung der 7 Ratsmitglieder sowie der 7 persönlichen Stellvertreter/innen erfolgt
gemäß § 50 Absatz 3 GO. Sofern eine Einigung auf einen einheitlichen Wahlvorschlag
und ein einstimmiger Beschluss des Rates nicht zustande kommt, sind sie nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen.
Auf Grundlage der Sitzverteilung im Rat würde sich die folgende Aufteilung ergeben:
Mitglieder insgesamt7,
GRÜNE 3, CDU 2, SPD 1, DIE Zukunft 1.
Beschlussvorschlag:
Gemäß § 20 der Hauptsatzung benennt der Rat der Stadt sieben Ratsmitglieder als
Mitglieder des Integrationsrates sowie deren Stellvertreter/innen:
Mitglieder des IntegrationsratesStellvertreter/innen
1.
2.
3.
4.
5.
6.
7.
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 18. November 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen