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Bürgeranregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW bezgl. der Gebäudeinstandsetzungder Flüchtlings-Gemeinschaftsunterkünfte der Stadt Herzogenrath sowie Ausstattung mit Internetanschlüssen;
hier: Schreiben der Flüchtlingshilfe Herzogenrath vom 12.01.2021


Letzte Beratung
Dienstag, 16. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7783

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demographie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er stimmt der vorgeschlagenen Vorgehensweise zu.

Die Flüchtlingshilfe Herzogenrath ist entsprechend zu informieren.

 

 

Sachverhalt:

Hinsichtlich der Intention der Bürgeranregung verweist die Verwaltung auf das beigefügte Schreiben der Flüchtlingshilfe Herzogenrath vom 12.01.2021.

Die Verwaltung hatte bereits zu Beratungsvorlage V/2020/475 (die zunächst zur Beratung im Stadtrat am 19.01.21 vorgesehen war) wie folgt ausgeführt:

„…Darüber hinaus muss konstatiert werden, dass die Bestandsunterkünfte durch die hohe Frequentierung in den letzten Jahren einer erheblichen Abnutzung unterlagen. Dies wurde durch das Fachamt bereits festgestellt und dokumentiert. Außerdem wurden vorliegende Mängel durch die Träger der Flüchtlingsberatung Herzogenrath im Oktober 2020 ebenfalls dokumentiert und aufgezeigt.

Die aufgezeigten Mängel sollen nach Besichtigung und Priorisierung durch den ASIDQ kurz- bis mittelfristig behoben werden…“.

Insofern sind die Inhalte der Bürgeranregung der Verwaltung im Hinblick auf den Zustand der Unterkünfte hinlänglich bekannt.

Widersprochen werden muss allerdings den Aussagen in Absatz 3 der Begründung der Bürgeranregung: Vor allem in den Nassbereichen, in den Bädern, in den Waschküchen, in den Treppenhäusern und manchen Wohnungen bringen die verzeichneten Mängel darüber hinaus auch gesundheitliche Gefahren aufgrund von elektrischen Defekten oder Schimmelbefall mit sich!“

Es versteht sich quasi von selber, dass entsprechende Gefahren durch die Verwaltung zeitnah bearbeitet bzw. behoben werden. Entsprechende verallgemeinernde Formulierungen sind einerseits nicht widerlegbar, andererseits erwecken diese einen völlig falschen Eindruck der Realität.

Gleichwohl unterlagen die Unterkünfte wie vorstehend aufgezeigt in den zurückliegenden Jahren einer überdurchschnittlichen Abnutzung, die letztlich dem hohen Belegungsgrad geschuldet sind. Aus Sicht der Verwaltung erscheint es sinnvoll, dass die Verbesserung des Zustandes der Unterkünfte unter Einbeziehung des Fachausschusses in Angriff genommen wird. Aus diesem Grund wurde bereits ein Vorschlag für eine Besichtigung der Unterkünfte als Top für die ursprünglich am 21.01.2021 terminierte Sitzung des Ausschusses vorgeschlagen.

Die Ergebnisse der Besichtigung sollen dazu beitragen, die ggf. erforderlichen Maßnahmen zu priorisieren und eine sukzessive Bearbeitung/Behebung zu ermöglichen.

Bereits für 2021 angestrebt wird allerdings die Verbesserung der Unterbringungssituation der Unterkunft Eintrachtstraße. Im Ergebnis sollen dort Wohneinrichtungen geschaffen werden, die jeweils einen Sanitärbereich sowie eine Küche beinhalten und für eine flexible Nutzung von Familien oder Einzelpersonen geeignet sein werden. Nach Auskunft des A 65 könnte mit den erforderlichen Baumaßnahmen begonnen werden, sobald die haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen gegeben sind.

Das in Rede stehende Konzept würde einerseits zu einer erheblichen Verbesserung der Unterbringungssituation führen. Andererseits würden sich die Unterbringungskapazitäten hrend der Bauzeit r einen Zeitraum von voraussichtlich 6 9 Monaten um rd. 11 Personen reduzieren.

Zweiter Bestandteil der Bürgeranregung ist die Forderung nach einer Internetversorgung der Sammelunterkünfte mit Internet.

In der Bürgeranregung wird zu Recht die Bedeutung des Internets für die Erledigung unterschiedlicher alltäglicher Verrichtungen und Bedarfe ausgeführt. Der Gesetzgeber hat dies ebenfalls erkannt und den in Rede stehenden Personenkreis zumindest in wirtschaftlicher Hinsicht mit den erforderlichen finanziellen Mitteln ausgestattet. Auf der Grundlage der ab dem 01.01.2021 festgelegten Höhe der Regelbedarfe wurden folgende Anteile für „Post und Telekommunikation“ in den Regelsätzen berücksichtigt:

Personenkreis

Regelsatz

ab 01.01.2021

Anteil Post und

Telekommunikation

Alleinst. Erwachsene

364,00€

39,85 €

Erwachsene mit Ehegatte/Lebenspartner oder eheähnl. Gemeinschaft; Erwachsene in Aufnahmeeinrichtungen

328,00€

35,92 €

Unverheiratete Erwachsene < 25 Jahren mit mind. Einem Elternteil zusammenlebend

292,00€

31,98

Jugendliche vom Beginn des 15. Lj. Bis Vollendung des 18. Lj.

323,00€

26,81

Kinder vom Beginn des 7 Lj. Bis Vollendung des 14. Lj.

282,00€

26,77€

Kinder von Geburt bis Vollendung

6 Lj.

247,00€

24,65€

Die vorstehende Übersicht lässt erkennen, dass nach der Systematik der Regelsätze selbst jüngere Personen finanziell in der Lage wären, bspw. von Discountern angebotene Pakete mit „High-Speed-Internet“ zu finanzieren.

Quasi zur Ergänzung der vorstehenden Möglichkeit prüft die Verwaltung zurzeit, ob und mit welchen Kosten eine Ausstattung von Flüchtlingsunterkünften mit Freifunk ermöglicht werden kann. Dabei ist darauf zu verweisen, dass je nach Unterkunft der technische Aufwand zur „Ausleuchtung“ der gesamten Unterkunft nicht unerheblich sein wird.

Zur nächsten Sitzung wird die Verwaltung zu der Thematik berichten.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 16. Februar 2021Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung

Art
Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
Details
Tagesordnung