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Wahl der/des stellvertretenden Vorsitzenden des Integrationsrates


Letzte Beratung
Donnerstag, 25. Februar 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.4
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5518

Der Integrationsrat wählt den/die stellvertretende(n) Vorsitzende(n) des Integrationsrates.

Anzahl der anwesenden Mitglieder des Integrationsrates_____________

Abgegebene Stimmen__________________

1.1 Ungültige Stimmen__________________

1.2 Gültige Stimmen__________________

Davon Stimmenenthaltungen__________________

Nein-Stimmen__________________

Sonstige gültige Stimmen__________________

Von diesen sonstigen ____________ Stimmen entfallen auf

Frau/Herrn________________ ______________ Stimmen.

Frau/Herrn________________ ______________ Stimmen.

gez. Nießen . gez. Kellenter .

Bürgermeister Fachdienstleiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Am 13.09.2020 ist der Integrationsrat der Stadt Würselen gewählt worden. Gemäß § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Der Integrationsrat regelt seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung.

Es wird vorgeschlagen wie bisher lediglich eine(n) Stellvertreter(in) der/des Vorsitzenden zu wählen.

Die Wahl erfolgt gem. § 20 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Würselen.

§ 20 - Wahlen -

(1)Wahlen werden durch offene Abstimmung vollzogen. Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen.

(2)Wenn das Gesetz es bestimmt oder wenn ein Integrationsratsmitglied der offenen Abstimmung widerspricht, erfolgt die Wahl geheim durch Abgabe von Stimmzetteln. Auf dem Stimmzettel ist der Name des zu Wählenden anzugeben oder anzukreuzen. Nichtbeschriftete Stimmzettel gelten als Stimmenthaltung.

(3)Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.

 

 

Finanzielle Auswirkungen: Keine

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Keine


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Integrationsrates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
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