Am 13.09.2020 ist der Integrationsrat der Stadt Würselen gewählt worden. Gemäß § 27 Abs. 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen wählt der Integrationsrat aus seiner Mitte einen Vorsitzenden und einen oder mehrere Stellvertreter. Der Integrationsrat regelt seine inneren Angelegenheiten durch eine Geschäftsordnung.
Es wird vorgeschlagen wie bisher lediglich eine(n) Stellvertreter(in) der/des Vorsitzenden zu wählen.
Die Wahl erfolgt gem. § 20 der Geschäftsordnung für den Integrationsrat der Stadt Würselen.
§ 20 - Wahlen -
(1)Wahlen werden durch offene Abstimmung vollzogen. Die Abstimmung erfolgt im Regelfall durch Handzeichen.
(2)Wenn das Gesetz es bestimmt oder wenn ein Integrationsratsmitglied der offenen Abstimmung widerspricht, erfolgt die Wahl geheim durch Abgabe von Stimmzetteln. Auf dem Stimmzettel ist der Name des zu Wählenden anzugeben oder anzukreuzen. NichtbeschrifteteStimmzettel gelten als Stimmenthaltung.
(3)Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.
Erreicht niemand mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, so findet zwischen den Personen, welche die beiden höchsten Stimmzahlen erreicht haben, eine engere Wahl statt. Gewählt ist, wer in dieser engeren Wahl die meisten Stimmen auf sich vereinigt, bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.
Finanzielle Auswirkungen: Keine
Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder: Keine
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 25. Februar 2021Sitzung des Integrationsrates