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Umstellung des Schriftverkehrs des Ausländeramtes mit seinen Kund_innen auf
einfache Sprache
- Antrag der CDU- und GRÜNE-Städteregionstagsfraktionen vom
[20.01.2021](si010.asp?YY=2021&MM=01&DD=20 "Sitzungskalender 01/2021 anzeigen"
) -


Letzte Beratung
Donnerstag, 04. März 2021 (öffentlich)
Federführend
A 33 - Ausländeramt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10902

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss bittet die Verwaltung, aufgrund des Antrages der CDU- Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE- Städteregionstagsfraktion, den Schriftverkehr mit seinen Kund_innen im Ausländeramt, soweit rechtlich möglich, auf einfache Sprache umzustellen.

 

Sach- und Rechtslage:

 

Die CDU–Städteregionstagsfraktion und GRÜNE– Städteregionstagsfraktion bitten mit als Anlage dieser Sitzungsvorlage beigefügtem Antrag vom 20.01.2021 darum, den Schriftverkehr des A 33/ Ausländeramt auf einfache Sprache umzustellen.

 

Das A 33/ Ausländeramt hat daraufhin zusammen mit A 58/ Amt für Inklusion und Sozialplanung mögliche Ansatzpunkte erörtert. Im Ergebnis nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Aus Gründen der Rechtssicherheit und -klarheit unterliegen Verwaltungsakte dem Bestimmtheitsgrundsatz (§ 37 VwVfG NRW). Folglich müssen sämtliche Bescheide, wie Ordnungsverfügungen, sowie andere Schriftstücke mit Regelungscharakter in ihrem Inhalt hinreichend bestimmt sein und einer gerichtlichen Überprüfung Stand halten. Hieraus folgt u. a., dass Rechtsbegriffe, die per Gesetz legal definiert sind, und auch unbestimmte Rechtsbegriffe, die größtenteils bereits durch Verwaltungsvorschriften und Gerichtsurteile bindend ausgelegt wurden, nicht durch andere Begriffe oder Formulierungen ersetzt werden können.

 

Zunächst wird der einfache Schriftverkehr dahingehend überprüft, die „einfache“ Sprache zu installieren. Nach und nach werden die förmlichen Schreiben auf die Möglichkeiten einer „einfachen“ Sprache gesichtet.

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

In Vertretung:

gez. Nolte

 

 

 

 

 

 

Anlage:
Antrag der CDU– Städteregionstagsfraktion und GRÜNE – Städteregionstagsfraktion

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 04. März 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 03. März 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Details
Tagesordnung