Wahl von Delegierten und Ersatzdelegierten für den Hauptausschuss und die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW hier: a) 1 Delegierte(r) und Ersatzdelegierte(r) für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW b) 2 Delegierte und Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW
In der Satzung des Landesintegrationsrates NRW vom 01.12.2012 wird unter § 6 Mitgliederversammlung die Anzahl der Delegierten festgelegt.
„ Die Mitglieder werden durch ihre Delegierten vertreten, die Mitglieder der kommunalen Inte-
grationsräte sind.
Jedes Mitglied entsendet:
-Bis zu 5.000 ausländischen Einwohner/innen eine/n Delegierten,
-Über 5.000 bis 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n weitere/n Delegierte/n
Beschlussvorschlag:
Der Integrationsrat wählt Herrn/Frau _____________ als Delegierten und Herrn/Frau _________ als Ersatzdelegierten für den Hauptausschusses des Landesintegrationsrates NRW sowie Herrn/Frau _________________ und _____________ als Delegierte und Herrn/Frau _______________ und ________________ als Ersatzdelegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW.
Darstellung der finanziellen Auswirkungen:
Entfällt
Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:
entfällt
gez. Sonders
Bürgermeister
Erster Beigeordneter
Technische Beigeordnete
Dezernent
Kaufmännischer Betriebsleiter ETD
Technischer Betriebsleiter ETD
Kämmerer
Rechnungsprüfungsamt
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Mittwoch, 24. März 2021IR/WP 18/11. 1. konstituierende Sitzung des Integrationsrates
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