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Änderung der Richtlinien zur Förderung von ´Projekte zur Integration` aus städtischen Mitteln


Letzte Beratung
Donnerstag, 06. Mai 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=23075

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat beschließt die in den Erläuterungen vorgeschlagene Änderung der Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln.

Der Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie nimmt die vom Integrationsrat beschlossene Änderung der Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln zur Kenntnis.


 

 

Erläuterungen:

Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung vom 17.02.2021 beschlossen, die Summe, bei der die Verwaltung über Anträge entscheidet, auf 1.000 Euro pro Antrag zu reduzieren.

Laut den aktuell gültigen Richtlinien vom 17.12.2017 sehen die Richtlinien Folgendes vor:

II Förderung

(…)

  1. Die Projektanträge sind mindestens 3 Monate vor Projektbeginn und spätestens vier Wochen vor den jeweiligen Sitzungsterminen der Arbeitsgruppe „Projektanträge zur Integration“ einzureichen. Die Sitzungen der Arbeitsgruppe finden vier Mal im laufenden Jahr statt. Die entsprechenden Termine sind auf der Internetseite der Stadt Aachen www.aachen.de/integration unter „Projektanträge zur Integration“ hinterlegt.

III Antrags- und Bewilligungsverfahren

(…)

  1. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt unter Zugrundelegung definierter Kriterien durch das Kommunale Integrationszentrum in Kooperation mit dem Integrationsrat der Stadt Aachen. Bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von 2000,- € entscheidet das Kommunale Integrationszentrum über einen Projektantrag.

Aufgrund der neuen Beschlusslage ist aus Sicht der Verwaltung eine Änderung der Richtlinien in den zwei o.g. Punkten notwendig.

Die Verwaltung schlägt daher folgende Änderungen vor:

II Förderung

(…)

  1. Die Projektanträge sind mindestens 3 Monate vor Projektbeginn und spätestens sechs Wochen vor den jeweiligen Sitzungsterminen des Integrationsrates einzureichen. Die Sitzungen des Integrationsrates finden in der Regel fünf Mal im laufenden Jahr statt. Die Termine sind auf der Internetseite der Stadt Aachen ratsinfo.aachen.de/bi/allris.net.asp hinterlegt.

III Antrags- und Bewilligungsverfahren

(…)

  1. Die Entscheidung über den Antrag erfolgt unter Zugrundelegung definierter Kriterien durch das Kommunale Integrationszentrum in Kooperation mit dem Integrationsrat der Stadt Aachen. Bis zu einer maximalen Zuschusshöhe von 1000,- € entscheidet das Kommunale Integrationszentrum über einen Projektantrag.

Der Entwurf der geänderten Richtlinie zur Förderung von „Projekten zur Integration“ ist in der Anlage beigefügt.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 – Richtlinien zur Förderung von „Projekte zur Integration“ aus städtischen Mitteln –

neue Fassung



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 06. Mai 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Demographie

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und Demographie

Mittwoch, 14. April 2021öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Integrationsrates

Art
Entscheidung
Ausschuß
Integrationsrat
Details
Tagesordnung