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Satzung über die Nutzung der städtischen Unterkünfte für obdachlose und asylberechtigte Personen


Letzte Beratung
Dienstag, 27. April 2021 (öffentlich)
Federführend
A 50 Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6689

Darstellung der Sachlage:

Die Stadt Alsdorf hat die Notunterkunft in der Pützdrieschstr. 23a sowie die Unterkünfte für Geflüchtete in der Pützdrieschstr. 23b und Ringstraße 80, von der Wohnungsbaugesellschaft Alsdorf mbH (WBA) angemietet.

Zur einheitlichen Regelung der Rechte und Pflichten der Benutzer während der Unterbringungszeit ist der Erlass einer entsprechenden Satzung und einer Unterkunftsordnung erforderlich.

Bis zuletzt wurden die Unterkünfte getrennt voneinander verwaltet, separiert nach Asyl- und Obdachlosenunterkunft.

Um eine rechtssichere Unterbringung der Benutzer gewährleisten zu können, ist eine Zusammenlegung der drei Unterkünfte in einer „Satzung über die Nutzung der städtischen Unterkünfte für Obdachlose und asylberechtigte Personen“ geplant, in welcher die Unterkunftsordnung bereits inbegriffen ist.

Darstellung der Rechtslage:

Gemäß § 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) können die Gemeinden ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln, soweit Gesetze nichts Anderes bestimmen. Zuständig für den Erlass von Satzungen ist gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. f) GO NRW der Rat der Stadt.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt:

Der Rat der Stadt beschließt die Satzung über die Nutzung der städtischen Unterkünfte für obdachlose und asylberechtigte Personen (Anlage) mit Wirkung zum 01.07.2021.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

Es ist eine separate Gebührenkalkulation vorgesehen.

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

Durch den Erlass der Satzung über die Nutzung der städtischen Unterkünfte für obdachlose und asylberechtigte Personen werden die Rechte und Pflichten der Benutzer verbindlich geregelt. Hierdurch soll das soziale Verhalten der Bewohner positiv beeinflusst werden, damit ein geregeltes Zusammenleben der Benutzer möglich ist.

Des Weiteren führt der vorgenannte Erlass der Satzung zu weiteren Integrationsmöglichkeiten der verschiedenen sozialschwachen Personen untereinander.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Satzung über die Nutzung der städt. Unterkünfte für obdachlose und asylberechtigte Personen

gez. Kahlen

rgermeister

Erster Beigeordneter

Technische Beigeordnete

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technischer

Betriebsleiter ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 27. April 2021HAS/WP 18/39. 2. Sitzung des Hauptausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 27. April 2021Rat/WP 18/61. 3. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung