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Ergänzung des bestehenden Sprachmittler_innenpools im Kommunalen
Integrationszentrum
-Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom [25.05.2021](si010.asp?YY=2021&MM=05&DD=25 "Sitzungskalender 05/2021 anzeigen" )-


Letzte Beratung
Mittwoch, 16. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11094

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demografische Vielfalt trifft aufgrund des Antrags der SPD-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

  1. Die mit Beschlussfassung über den Haushalt 2021 bei SK A/501900 im Produkt 060801 vorgenommene Anhebung der Mittel für Dolmetscherdienste in Höhe von 15.000 € soll für Dolmetscherleistungen verwendet werden, die aufgrund der geltenden Fördermittelbedingungen bislang nicht erstattet werden konnten.
  1. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die Wohlfahrtsverbände über die Abrechnungsmöglichkeiten im Bereich der Sprachmittlung aufzuklären und diese auch auf der Homepage der StädteRegion beim Kommunalen Integrationszentrum zu veröffentlichen.
  1. Am Jahresende soll ein Bericht der Verwaltung dem Ausschuss einen Überblick über das Ausschöpfungspotential des gesamten Pools sowie über mögliche weiterhin bestehende Finanzierungslücken bzw. besonderen Bedarf bei Sprachmittlungshilfen (etwa bestimmte Sprachen und Übersetzungsanlässe) geben.

 

 

Sachlage:

 

Im Jahr 2019 hat die Landesregierung Nordrhein-Westfalens hat die Möglichkeit geschaffen, bei den Kommunalen Integrationszentren sog. Laien-Sprachmittlerpools einzurichten, um die Kommunikation zwischen Menschen mit Zuwanderungsgeschichte ohne oder mit geringen Deutschkenntnissen und öffentlichen Einrichtungen, Beratungsstellen sowie Behörden zu ermöglichen oder zu erleichtern. Dafür stehen der StädteRegion Aachen Landesmittel in Höhe von 50.000 € zur Verfügung.

 

Einsätze von Laien-Sprachmittlerinnen und Laien-Sprachmittlern bei folgenden Institutionen können über das Laien-Sprachmittlerpool-Budget des Kommunalen integrationszentrums abgerechnet werden:

 

  • Kindertagesstätten, Schulen, Hochschulen/Universitäten
  • Kommunale Behörden wie z.B. Wohnungsämter, Schulverwaltungen
  • Einrichtungen des Sozial-, Gesundheits- und Integrationsbereichs und Beratungsstellen wie z.B. (Jugend-) Migrationsdienste, Flüchtlings-, Zuwanderungs- und Migrationsberatungsstellen
  • gemeinnützige Einrichtungen, wie z.B. Ehrenamtsinitiativen oder Migrantenselbstorganisationen.

 

Nach den Vorgaben des Landes NRW komplett ausgeschlossen sind u. a.

 

  • Gespräche mit Rechtsfolgen, beispielsweise bei Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälten oder in Bezug auf die Erstellung von Gesundheitsgutachten, wie z. B. bei der ärztlichen Prüfung der Reisefähigkeit
  • Aufträge von Bildungseinrichtungen zur Ermittlung von sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfen (z. B. sog. AOSF-Verfahren).

 

Sieben Prozent der jährlich bewilligten Haushaltsmittel dürfen für professionelle Dolmetscher_innen für Termine eingesetzt werden, die für Laien-Sprachmittler_innen ausgeschlossen sind, bspw. für Termine mit Rechtsfolgen. AOSF-Verfahren sind aber auch hier ausgenommen.

 

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 wurde der Ansatz im Sachkonto 501900 im Produkt 060801 um 15.000 € zur Erweiterung des Angebots für Dolmetscherdienste angehoben.

 

Eine entsprechende Ausweitung des Angebotes sollte sich daher aus Sicht der Verwaltung auf die o. a. Fälle beziehen. Aus den genannten Bereichen erreichen die Verwaltung vermehrt Anfragen, die hier nicht bedient werden können. Diese Übersetzungen können nicht von Laien-Dolmetschern geleistet werden.

Die zusätzlichen 15.000 € sollen daher für den Einsatz von zertifizierten bzw. beeidigte Dolmetscher_innen verwendet werden.

 

Die Verwaltung schlägt vor, die Förderung durch die genannten Mittel als nachrangig anzusehen. Die Fördermittel sind nicht dafür vorgesehen, andere öffentliche Finanzierungsmöglichkeiten zu ersetzen und sollen erst in Anspruch genommen werden, wenn keine andere Finanzierungsmöglichkeit gegeben ist.

 

Rechtslage:

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Rahmen der Beschlussfassung zum Haushalt 2021 wurde der Ansatz im Sachkonto 501900 im Produkt 060801 um 15.000 € zur Erweiterung des Angebots für Dolmetscherdienste angehoben.

 

Soziale Auswirkungen:

Die Ausweitung der Finanzierungsmöglichkeiten erhöht die Teilhabe von Menschen mit schlechten und keinen Kenntnissen der deutschen Sprache.

 

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

 

 

 

 

Anlage:

Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 25.05.2021

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 16. Juni 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
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