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Auswirkungen des Umzuges der Bundespolizeiinspektion zum 01.08.2014 nach Eschweiler


Letzte Beratung
Dienstag, 24. Juni 2014 (Öffentlich)
Federführend
Rat der Stadt
Originaldokument
http://www.eschweiler.de/city_info/display/dokument/show.cfm?region_id=437&id=369254

Beschlussvorschlag:

Der Sachverhalt wird zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

Der zum 01.08.2014 geplante Umzug der Bundespolizeiinspektion Aachen von Linnich nach Eschweiler

(verbunden mit der gleichzeitigen Schließung der Bundespolizeireviere Aachen-Nord/ Vetschau sowie

Lichtenbusch) wird Auswirkungen auf die Stadt und insbesondere auf das Jugendamt Eschweiler haben.

Grundsätzlich ergibt sich aus diesem Umzug zukünftig eine Zuständigkeit des Jugendamtes Eschweiler gem. §

42 SGB VIII für die Inobhutnahme von so genannten unbegleiteten, minderjährigen Flüchtlingen (UMF), die in der

Region (StädteRegion Aachen, Kreise Heinsberg, Düren und Euskirchen) durch die Bundespolizei bei der

Überwachung des grenzüberschreitenden Bus- oder Individualverkehrs aufgegriffen werden.

Bislang bestand die alleinige Zuständigkeit für diese Personengruppe bei der Stadt Aachen. Diese wird auch

weiterhin für unbegleitete, minderjährige Flüchtlinge zuständig bleiben, die per Bahn (z.B. über die Thalys-

Verbindung) einreisen und bereits am Aachener Hauptbahnhof „Inobhut“ genommen werden.

Nach Auskunft der Bundespolizei kommen die Jugendlichen derzeit überwiegend aus Eritrea, aber auch aus

Marokko, Syrien, Tunesien oder Afghanistan. Es handelt sich in erster Linie um männliche Jugendliche, die im

Alter zwischen 12 bis 17 Jahren über die unterschiedlichsten Fluchtwege, alleine, in Gruppen oder mit

Geschwistern nach Deutschland einreisen.

Dabei ist von erheblichen Fallzahlen auszugehen:

Im letzten Jahr wurden dem Jugendamt Aachen insgesamt 309 Jugendliche übergeben; seit dem 01.01.2014

sind die Fallzahlen aber lt. Auskunft der Bundespolizei bereits um 86 % gestiegen.

Folgende Konsequenzen ergeben sich daraus nun im Einzelnen:

Mit der Inobhutnahme ist u.a.

? die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung (z.B. Haus St. Josef Eschweiler),

? die medizinische Versorgung,

? die Regelung der gesetzlichen Vertretung durch einen städtischen Amtsvormund,

? die weitere Hilfeplanung (z.B. Abklärung der schulischen/ beruflichen Integrationsmöglichkeiten,

ausländerrechtlicher Status, psychischer und physischer Zustand),

? das Rückverfolgen von Kostenerstattungsansprüchen beim überörtlichen Jugendhilfeträger

verbunden. Die Jugendlichen haben oft einen hohen „Bedarf“, sind traumatisiert und ohne soziale Netzwerke. Die

Sprachproblematik ist natürlich ebenfalls zu beachten.

Insgesamt wird die größte Herausforderung darin bestehen, diese Jugendlichen überhaupt in

Jugendhilfeeinrichtungen unterbringen zu können; derzeit sind vielfach die Kapazitäten ausgereizt. Hier wird man

flexible und kreative Ideen umsetzen müssen, um den Jugendlichen „überhaupt ein Bett“ anbieten zu können.

Wie ist das weitere Vorgehen geplant?

Innerhalb des Jugendamtes wurden bereits Arbeitsgruppen u.a. zu den Themen „Bereitschaftsdienst“ und

„Organisationsabläufe“ gebildet.

Kontakt besteht bzgl. der Thematik zu

? Kooperationspartnern im Bereich der Jugendhilfe (Haus St. Josef, Agnesheim Stolberg etc.),

? Institutionen (Amtsgericht, Gesundheitsamt, Integrationszentrum der StädteRegion Aachen),

? ambulanten Jugendhilfeträgern (ambulante Fachkräfte, die die Jugendlichen in angemietetem

Wohnraum betreuen) und

? caritativen Einrichtungen.

Zudem wird eine verwaltungsinterne Arbeitsgruppe bestehend aus dem Sozialamt, dem Jugendamt, dem

Ordnungsamt sowie dem Amt für Schulen, Sport und Kultur eingerichtet.

Inhaltlich wird es natürlich auch darum gehen, sich den Herausforderungen dieser besonderen Personengruppe

zu stellen. Jugendliche, die nach einer oft monatelangen Flucht traumatisiert und entwurzelt sind, müssen

aufgefangen und versorgt werden. Die Heterogenität dieser Gruppe macht es zudem notwendig, individuelle

Lösungen zu entwickeln. Letztendlich kann dieses nur in einer gemeinsamen Kraftanstrengung aller Beteiligten

gelingen.


Finanzielle Auswirkungen:

Die Unterbringung in einer Jugendhilfeeinrichtung (Heim) kostet derzeit im Regelbereich ca. 50.000,- Euro im

Jahr/ Kind. Ergänzend dazu kommen Aufwendungen im Rahmen der Krankenhilfe. Zudem haben diese

Jugendlichen grundsätzlich auch einen Anspruch über das 18. Lebensjahr hinaus (Hilfe für junge Volljährige gem.

§ 41 SGB VIII).

Diese Sachkosten werden in einem aufwendigen Verfahren durch einen überörtlichen Jugendhilfeträger erstattet.

Nicht erstattet werden jedoch die mit der Leistung verbundenen Personalaufwendungen des Jugendamtes sowie

die sächliche Ausstattung der Arbeitsplätze.

Für das Haushaltsjahr 2014 werden daher die Sachaufwendungen in gleicher Höhe wie die Erträge

außerplanmäßig bereitgestellt. Im Rahmen der Haushaltsplanaufstellung für das Haushaltsjahr 2015 werden

zudem 2.500.000,- Euro auf der Ertrags- und Aufwandsseite veranschlagt.

Die jeweiligen Personalkosten müssen noch in Abstimmung mit dem Haupt- und Personalamt gebildet werden.


Personelle Auswirkungen:

Zum 01.08.2014 ist von einem zusätzlichen Personalbedarf im Bereich des

? Bezirkssozialdienstes, der

? Vormundschaften und der

? Wirtschaftlichen Jugendhilfe

auszugehen. Eine genaue Bedarfsplanung erfolgt hierzu noch in den nächsten Wochen.


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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