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Richtlinien zur Vergabe des Integrationsbudgets der Stadt Würselen


Letzte Beratung
Donnerstag, 01. Juli 2021 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 3.4
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5682

Der Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung beschließt die in der Anlage beigefügten Richtlinien zur Vergabe des Integrationsbudgets der Stadt Würselen.

gez. Roger Nießen . gez. N.N. .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. Alexander Kaiser . gez. Stefan Kellenter .

Stadtkämmerer . Fachdienstleiter

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Auf Beschluss des Rates hat die Stadt Würselen im Jahr 2019 zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für geflüchtete Menschen Finanzmittel in Höhe von 60.000,00 € in den Haushalt eingestellt, die bei der Finanzplanung der Folgejahre berücksichtigt wurden.

r die Projekte Start Up“ und Lerntüren öffnen“ bestehen jeweils Kooperationsvereinbarungen zwischen der Stadt Würselen und dem Tüffner e.V.. Auch die übrigen der Anlage 3 zu entnehmenden Projekte wurden von der Verwaltung zur Unterstützung von Integrationsanstrengungen von in Würselen lebenden Migrantinnen und Migranten für sinnvoll und förderfähig erachtet.

Neben dem Tüffner e.V. war ein weiterer Zuwendungsempfänger der Förderkreis Asyl e.V.. Nachdem dieser dieumlichkeiten im Objekt Kaiserstraße 118 aufgeben musste, hat die Stadt Würselen einen Untermietvertrag mit der Würselener Tafel geschlossen, um dem Förderkreis Asyl in den im Vorderhaus des Objekts Aachener Straße 83 85 gelegenen Räumlichkeiten neue Geschäfts-, Begegnungs- und Lernräume zu überlassen. Der Jahresmietzins beträgt 9.000,00 € inklusive Betriebskostenvorauszahlungen. Das Mietverhältnis ist befristet bis zum 31.03.2025.

Von den von der Würselener Tafel für den Förderkreis Asyl in Auftrag gegebenen Umbaumaßnahmen zur Schaffung des sog. Kontakt- und Begegnungszentrums wurde ein Betrag in Höhe von 16.219,81 € aus den Mitteln des Integrationsbudgets finanziert.

Um die Vergabe der Finanzmittel transparent und nachvollziehbar zu gestalten, bedarf es nach Ansicht der Verwaltung rderrichtlinien (Anlage 1), an deren Erlass der Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung beteiligt werden sollte.

Die Definition eines verbindlichen Antragsverfahrens samt Antragsvordruck (Anlage 2) dürfte für Antragsteller*innen Klarheit schaffen und ermöglicht der Verwaltung eine nach einheitlichen Kriterien, möglichst objektive Antragsprüfung zur Vergabe des Integrationsbudgets.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Der Stadt Würselen entstehen jährliche finanzielle Auswirkungen in Höhe von maximal 60.000,00 €. Diese Mittel sind für die Jahre 2021 bis 2025 im Haushalt eingeplant. Die Vergabe von Finanzmitteln zur Verbesserung der Integrationsbedingungen für Migrant*innen stellen haushaltsrechtlich eine freiwillige Leistung dar. Unter Vorbehalt der Genehmigung des städtischen Haushaltes können die freiwilligen Leistungen bewirtschaftet und ausgezahlt werden.

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 (Richtlinien Integrationsbudget)

Anlage 2 (Antrag Integrationsbudget)

Anlage 3 (Zahlungen Integrationsbudget)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 01. Juli 2021Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und demographische Entwicklung

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Entscheidung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung
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