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Vergabe von Mitteln aus dem PSP-Element 4-050501-901-3/ 53180000 - "Integrationsmaßnahmen"


Letzte Beratung
Mittwoch, 06. April 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 56 - Fachbereich Wohnen, Soziales und Integration
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=25009

Beschlussvorschlag:

Der Integrationsrat nimmt die Ausführungen zu Projektantrag Nr. 2 zur Kenntnis.

Der Integrationsrat nimmt den Bericht der Verwaltung zu Projektantrag Nr. 3 zur Kenntnis und beschließt, das Projekt mit einer Gesamtsumme in Höhe von 2.000,00 Euro zu fördern.


 

 

Erläuterungen:

Zur Durchführung von integrativen Maßnahmen stehen im Haushalt 2022 zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ vorbehaltlich der Genehmigung des Haushaltsplanes 2022, 150.000,- Euro zur Verfügung.

Die zur Verfügung stehende Summe für Projekte zur Integration in der beigefügten Übersicht (Anlage 1) basiert auf der vom Integrationsrat am 01.12.2021 beschlossenen Mittelverteilung.

Projektantrag Nr. 2

Bienenfreunde-Euregio Aachen e.V.

Beesforrefugees Bienenhaltung für und mit Migranten

Beantragt: 713,88 Euro

Das Projekt richtet sich an geflüchtete Menschen ohne Altersbeschränkung sowie an Menschen in der Region. Teilnehmen kann jede Person, die sich mit Bienen und Bienenhaltung auseinandersetzen möchte. In kleinen Gruppen bis zu 8 Personen treffen sich Migranten*innen und bereits länger hier lebende Menschen, um sich über die gemeinsame Arbeit mit den Bienen kennenlernen und austauschen zu können.

Ziel des Projektes ist die Vermittlung von Kenntnissen und Erfahrungen des Imkerhandwerks. Gerade das Imkern hat mehrere Funktionen für die Gesellschaft und die Integration. In den letzten Jahren ist das Bienensterben zunehmend ins öffentliche Bewusstsein gerückt und hat in vielen Menschen Interesse für die Thematik geweckt.

Die Beschäftigung mit Nutztieren verbindet Kulturen, schafft Verständigung und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, Inspirationen und Kreativität auszutauschen. Die Inhalte werden bei den Treffen von Imkerpaten*innen vermittelt.

Das Imkerhandwerk hat in allen Kulturen einen besonderen Stellenwert.

Das Projekt wird von der Verwaltung als förderfähig bewertet.

Förderhöhe: 713,88 Euro


Projektantrag Nr. 3

Rheinischer Verein für Katholische Arbeiterkolonien e.V.

Ein Roter Faden

Beantragt: 2.000,00 Euro

Die Bekanntgabe der diesjährigen Karlspreisträgerinnen, den belarussischen Bürgerrechtlerinnen Maria Kalesnikava, Swetlana Tichanowskaja und Veronica Tsepkalo war Anlass und Motivation für die Antragstellerinnen, in Kooperation mit der im Exil lebenden belarussischen Künstlerin Rufina Bazlova ein Kunstprojekt zu planen.

Frau Bazlova nutzt die traditionelle Kreuzstickerei für ihren Protest gegen das bestehende belarussische System. Traditionelle Muster werden in Szenen der Revolution umgewandelt.

Das Projekt „Ein Roter Faden“ besteht aus drei Teilprojekten. Bei den beiden ersten Teilprojekten entstehen Kunstwerke, die in Aachen im Rahmen der Karlspreisverleihung ausgestellt werden sollen.

Der hier vorliegende Projektantrag betrifft das dritte Teilprojekt Framed in Belarus“. Hier ist geplant, an verschiedenen Orten in der Aachener Innenstadt Menschen einzuladen, miteinander zu diskutieren und währenddessen zu sticken. Gestickt werden „Portraits politisch gefangener Menschen in Belarus nach Stickmustern der Künstlerin Rufina Bazlova. Man kann sich einen „Gefangenen aussuchen und erhält zahlreiche Informationen über die Gefangennahme und die Situation in Belarus und anderen Krisenländern.

Die Ergebnisse werden in einer Ausstellung zeitnah gezeigt. Orte des öffentlichen Proteststickens während des Wochenendes rund um die Karlspreisverleihung sollen Katschhof, Markt, Münsterplatz, Hof, Domhof und Elisenbrunnen werden.

Das Projekt wird von der Verwaltung als förderfähig bewertet.

Förderhöhe: 2.000,00 Euro


 

 

Finanzielle Auswirkungen

Zum PSP-Element 4-050501-901-3/53180000 „Integrationsmaßnahmen“ stehen in 2022 insgesamt 150.000,00 € vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushaltsplanes 2022 zur Verfügung.

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

x

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

x

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Anlagen:

Anlage 1 - Übersicht Projektanträge 2022

Anlage 2 - Projektantrag Nr. 3

Anlage 3 - Beratungsvorlage Nr. 3



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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