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Situation der ukrainischen Flüchtlinge in Würselen


Letzte Beratung
Donnerstag, 08. September 2022 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6328

gez. R. Nießen . gez. R. Strotkötter .

Bürgermeister Beigeordneter

gez. S. Kellenter .gez. A. Kaiser .

AmtsleiterStadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Am 24. Februar 2022 begann die Invasion russischer Truppen in die Ukraine. Seitdem haben rund 9,6 Mio. Menschen lt. Quellen des Deutschen Roten Kreuzes ihr Land verlassen. Bis zum 16. Juli wurden 909.740 Menschen aus der Ukraine im deutschen Ausländerzentralregister registriert. Wie viele Geflüchtete aus der Ukraine allerdings tatsächlich in die Bundesrepublik eingereist und eventuell auch schon wieder ausgereist sind, lässt sich nur schwer feststellen. Ukrainische Staatsangehörige mit biometrischem Pass können nämlich visumfrei nach Deutschland einreisen.

In der StädteRegion Aachen fanden mit Stand vom 12.08.2022 insgesamt 6.181 ukrainische Kriegsvertriebene Zuflucht.

Die Ausländerbehörde meldet folgende Zahlen:

Aachen: 4.017

Alsdorf: 296

Baesweiler: 207

Eschweiler: 269

Herzogenrath: 379

Monschau: 158

Roetgen: 59

Simmerath: 128

Stolberg: 328

rselen: 340

Aufgrund des herausragenden Engagements der Würselener Bevölkerung konnten 294 ukrainische Schutzsuchende in Mietwohnungen oder bei Gastfamilien untergebracht werden. Lediglich 46 Personen leben in städtischen Unterkünften. Vielfach konnten Familien sowie Einzelpersonen aus der Ukraine über private Kanäle ohne Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg in Würselen einen Zufluchtsort finden. Die neu angekommenen Einwohnerinnen und Einwohner konnten auf die Verteilquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz angerechnet werden, so dass in den Monaten Juni bis August 2022 von der Bezirksregierung Arnsberg keine Zuweisungsentscheidungen für die Stadt Würselen ergingen und die Dynamik der Zuweisungssituation nachließ. Inwieweit ukrainische Flüchtlinge mit einem Aufenthaltstitel nach § 24 Aufenthaltsgesetz in der kommunalen Erfüllungsquote nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz Berücksichtigung finden werden, befand sich zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung noch in Klärung auf Landesebene.

Obwohl die Flüchtlingszahlen in den ersten Monaten nach Kriegsausbruch im interkommunalen Vergleich überproportional hoch waren, konnte die Stadt Würselen mit Hilfe der Bevölkerung und Würselener Hoteliers auf die Schließung von Turnhallen zu Unterbringungszwecken verzichten. Auch Flüchtlinge anderer Nationalitäten konnten in dieser Zeit Wohnungen finden. Ungeachtet dessen bleibt die Unterbringungssituation angespannt. Die städtischen Unterkünfte sind überwiegend ausgelastet und auch die provisorisch hergerichtete Notunterkunft in einem ehemaligen Tanzstudio verfügt nur über geringfügige, freie Kapazitäten.

Der Krieg zwischen Russland und der Ukraine dauert mit zunehmender Härte und Zerstörung weiter an. Der weitere Verlauf des Flüchtlingsstroms ist kaum kalkulierbar. Auch die wöchentlich von der Bezirksregierung Arnsberg veröffentlichte Erfüllungsquote zur kommunalen Aufnahme von Flüchtlingen ist starken Schwankungen unterworfen, so dass keine verlässliche Prognose über den Zuzug von Schutzbedürftigen und den Bedarf an freien Unterkunftsplätzen in Würselen getätigt werden kann. Mit Stand vom 12.08.2022 ist die Erfüllungsquote zu 96,42 % erfüllt (s. Anlage 1).

Umso wichtiger erscheint es, dass die Umbauplanung des von der Stadt erworbenen, ehem. „Hotel Brepols“ zur Schaffung weiterer Unterbringungsmöglichkeiten voranschreitet, um im Bedarfsfall hierauf zurückgreifen zu können.

r sämtliche Belange und Fragestellungen, die mit dem Zuzug von ukrainischen Schutzsuchenden in Verbindung stehen, wurde eine Mitarbeiterin des Sozialamts als Ansprechpartnerin und Koordinatorin benannt. Wohnungsvermittlungen und Informationsweitergaben zum Themenfeld „Private Aufnahme von Geflüchteten“ bildeten einen Schwerpunkt ihrer Tätigkeit. r die in den Gemeinschaftsunterkünften untergebrachten Flüchtlinge organisierte sie mit weiteren Kollegen*Innen die Erst- und Tuberkuloseuntersuchungen sowie Schutzimpfungen - Procedere, die für die Kommune weitestgehend neu waren und zuvor üblicherweise in Landeserstaufnahmeeinrichtungen erfolgten.

Die beiden Hausmeister des Sozialamts werden seit dem 01.08.2022 durch einen weiteren Kollegen (befristete Neueinstellung) bei der Bewirtschaftung der 14 Flüchtlingsunterkünfte unterstützt. In den Aufgabenbereichen „Leistungssachbearbeitung“, „soz. Flüchtlingsbetreuung“ und „Integration“ gelang es weitestgehend ohne eine Personalausweitung, die erhöhte Aufgabendichte und veränderte Aufgabenzuschnitte durch Mehrarbeit zu kompensieren.

Ukrainische Schutzsuchende erhalten eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 Aufenthaltsgesetz. Während zunächst die Sozialleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz i.d.R. einschlägig waren, stehen für diesen Personenkreis seit dem 01.06.2022 Leistungen nach dem SGB II und SGB XII offen. Mit Vollzug des sog. Rechtskreiswechsels endet die personenscharfe Kostenerstattung an die Stadt Würselen in Form der FlüAG-Pauschale.

Mit Stand vom 16.08.2022 konnten 164 Personen ihren Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II beim Jobcenter realisieren. 177 Personen erhalten unverändert Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. 57 Personen ukrainischer Staatsangehörigkeit haben Würselen im Zeitraum vom 01.03. 16.08.2022 inzwischen wieder verlassen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

Zur Bewältigung der Herausforderungen in Zusammenhang mit der Versorgung und Unterbringung ukrainischer Kriegsflüchtlinge wurden der Stadt Würselen von Bund und Land über die Bezirksregierung Köln Zuschüsse in Höhe von insgesamt 1.441.357,58 € ausgezahlt. Die Ausgaben mit Stand vom 18.08.2022 betragen 658.267,93 €. Eine Kostenübersicht ist der Vorlage beigefügt (Anlage 2).

Kosten für die Herrichtung und Beschaffung von zusätzlichem Wohnraum, Ausstattung, Personal sowie Krankenhilfe müssen noch ermittelt werden.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

./.

 

 

Anlage/n:

- Anlage 1

- Anlage 2


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 08. September 2022Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und demographische Entwicklung

Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung
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Tagesordnung

Mittwoch, 31. August 2022Sitzung des Integrationsrates

Ausschuß
Integrationsrat
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Tagesordnung