Teilen:

Kommunales Integrationsmanagement;
1. Sachstand zur Umsetzung
2. Entfristung der Personalstellen


Letzte Beratung
Donnerstag, 10. November 2022 (öffentlich)
Federführend
A 46 - Kommunales Integrationszentrum
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11816

Beschlussvorschlag:
Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

1.Er stellt fest, dass die Förderung des Kommunalen Integrationsmanagements durch das Land NRW gesetzlich in § 9 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW als ein auf Dauer angelegtes Instrument zur strukturellen Stärkung und Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung verankert ist.

 

2.Er beschließt, für den Stellenplan 2023 insgesamt 10,5 zusätzliche Stellen zur dauerhaften Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements zu berücksichtigen.

 

Sachlage:

Der Städteregionsausschuss hat in seiner Sitzung am 19.06.2020 die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements auf der Grundlage der „Nordrhein-Westfälischen Teilhabe- und Integrationsstrategie 2030“ begrüßt und festgestellt, dass damit auch eine inhaltliche Aufgabenausweitung verbunden ist (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0354).

Die personellen Mehrbedarfe hat der Städteregionstag in gleicher Sitzung im Rahmen der zentralen Vorlage über die Zustimmung zu personellen Mehrbedarfen für das Jahr 2021 beschlossen (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0323). Seitdem hat die Verwaltung kontinuierlich zu dem Programm berichtet, zuletzt mit Vorlage 2022/0119.

 

Bezüglich des derzeitigen Sachstands zur Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) verweist die Verwaltung auf die Ursprungsvorlage 2022/0365 und teilt ergänzend mit, dass die Stelle in der Ausländerbehörde (Modul 3) ebenfalls erfolgreich besetzt werden konnte. Der Mitarbeiter soll nun weiterqualifiziert werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn die Stelle entfristet wird.

 

Bei der Umsetzung der Bleiberechte für gut integrierte Ausländer nach §§ 25a und 25b AufenthG sowie bei der Förderung von Einbürgerungen gut integrierter Menschen, welche die Einbürgerungsvoraussetzungen erfüllen, konnten erste Erfolge erzielt werden. Darauf soll im Rahmen der Weiterführung des Landesprogramms aufgebaut werden. Perspektivisch bietet die Stelle für die Ausländerbehörde zusätzliche personelle Kapazitäten für die Einbürgerung von Menschen aus der beschriebenen Personengruppe.

 

Derzeit sind im KIM insgesamt 10,5 Stellen verortet:

 

  • Case-Management (= 6,0 VZÄ)
  • Koordination (3,0 VZÄ)
  • Verwaltungsassistenz (0,5 VZÄ)
  • rechtliche Verstetigung der Integration (1,0 VZÄ)

 

Im Zuge der Novellierung des seit 01.01.2022 gültigen Teilhabe- und Integrationsgesetzes wurde das KIM mit dem § 9 gesetzlich verankert und gehört damit zu den auf Dauer angelegten Programmen des Landes NRW. Zugleich werden die Zuwendungsbescheide von der Bezirksregierung Arnsberg jährlich ausgestellt. Entsprechend dieser Bescheidung sind derzeit die Stellen im Kommunalen Integrationszentrum (= 9,5) und in der Ausländerbehörde (1,0) bis zum 31.12.2022 befristet. Derzeit ist vorgesehen, die Arbeitsverträge um ein weiteres Jahr zu verlängern, sobald eine entsprechende Förderzusage des Landes vorliegt.

 

Nach Darstellung des Ministeriums für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW (MKJFGFI) sind landesweit derzeit 54 % der Stellen unbefristet, bei den Stellen im Case Management sind es rd. 33 %. Von dort wird ausdrücklich eine Entfristung der Stellen unterstützt.

 

Auf Grundlage der gesetzlichen Verankerung und Verstetigung des KIM hat z. B. der Kreis Heinsberg alle Stellen unbefristet ausgeschrieben. Der Kreis Euskirchen hat die Koordinationsstellen unbefristet ausgeschrieben.

Für die bei freien Trägern angesiedelten Stellen des Case-Management ist hier eine Befristung bis zum Jahr 2025 angedacht. Auch im Kreis Düren wurde nur die Koordinationsstelle unbefristet ausgeschrieben, da auch hier die Stellen des Case Management bei freien Trägern verortet sind.

 

Neben dem Verweis auf die gesetzliche Grundlage begründet z. B. der Kreis Heinsberg die unbefristete Ausschreibung der Stellen mit dem Argument der Personalgewinnung. Da für die Stellen im Case-Management und in der Koordination vorrangig Sozialarbeiter_innen oder vergleichbare geeignete Fachkräfte adressiert werden, geht die Verwaltung davon aus, dass die gewonnenen Fachkräfte in anderen Teilen der Verwaltung eingesetzt werden können, falls das Programm KIM wider Erwarten in Zukunft nicht fortgeführt werden sollte.

 

Die Verwaltung befürchtet, dass mit Blick auf die attraktiveren Einstellungsbedingungen in den Nachbarkreisen einige der Fachkräfte aus dem KIM abwandern und freie Stellen nicht adäquat besetzt werden können.

 

Die Verwaltung schlägt daher vor, die erforderlichen Stellen ab dem Jahr 2023 in den Stellenplan aufzunehmen und den Mitarbeitenden unbefristete Beschäftigungsverhältnisse zu ermöglichen.

 

Rechtslage:

Das Land fördert gem. § 9 Abs. 1 Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW zur strukturellen Stärkung und Weiterentwicklung der kommunalen Selbstverwaltung das Instrument des Kommunalen Integrationsmanagements. Dieses umfasst effektive Strukturen der Zusammenarbeit aller auf kommunaler Ebene vorhandenen Ämter, Behörden und Träger, die Dienstleistungen zur Integration von Menschen mit Einwanderungsgeschichte erbringen, sowie individuelle und lebenslagenbezogene Beratungsangebote, insbesondere für geflüchtete, geduldete und andere neu eingewanderte Menschen. Zielsetzung ist die Unterstützung einer integrierten und rechtskreisübergreifenden kommunalen Steuerung der örtlichen Einwanderungs- und Integrationsprozesse. Die Landesförderung richtet sich an die Kreise und kreisfreien Städte, die ein Kommunales Integrationszentrum eingerichtet haben.

 

Gemäß Ziffer 5 des am 19.03.2021 beschlossenen Personalbewirtschaftungskonzeptes 2022-2027 (vgl. SV-Nr. 2021/0037) beschließt der Städteregionsausschuss unmittelbar über personelle Mehrbedarfe.

 

Personelle Auswirkungen:

siehe Sachlage;

Kreise erhalten vom Land bis zu 3,5 Personalstellen für die Koordination (im Falle der StädteRegion Aachen 3 Stellen) sowie eine Verwaltungsassistenz. (0,5).

Der Verteilschlüssel für die Stellen im Case-Management wird auf Grundlage des Verteilschlüssels des Flüchtlingsaufnahmegesetzes (FlüAG) und der Ausländer-Wohnsitzregelungsverordnung (AWoV) berechnet. Die Personalstellen werden entsprechend der sich vor Ort aufhaltenden geflüchteten Menschen verteilt.

 

Die derzeit 9,5 Stellen im Kommunalen Integrationszentrum und die 1,0 Stelle in der Ausländerbehörde würden bei entsprechendem Beschluss ab 2023 unbefristet eingerichtet. Der Stellenplan 2023 wird in den Sitzungen des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen am 03.11.2022 sowie in der Folge des Städteregionsausschusses am 10.11.2022 und 24.11.2022 vorberaten und ist für die Beschlussfassung durch den Städteregionstag am 08.12.2022 vorgesehen.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Im Haushaltsentwurf 2023 wurden im Produkt 06.08.01 – Kommunales Integrationszentrum, Teilprodukt 946100 „Kommunales Integrationszentrum – Umsetzung nach Maßgabe des Landes NRW“ Mittel für Personalaufwendungen KIM in Höhe von rd. 564.500 € eingeplant. Zuwendungen des Landes zu den Personalaufwendungen in Höhe von 517.500 € wurden bei Sachkonto 414100 veranschlagt.

 

Im Produkt 02.03.05 „Ausländerangelegenheiten“, Teilprodukt 933210 „Einbürgerungen, Namensänderungen, Personenstandswesen“ wurden im Haushaltsentwurf 2023 Personalaufwendungen in Höhe von rd. 46.300 € eingeplant, die durch Landeszuweisungen gedeckt und bei Sachkonto 414100 veranschlagt sind.

 

Die Vorgaben des Landes sehen vor, dass die Stellen im KIM vorwiegend mit Sozialpädagogen besetzt werden. Sollte die Förderung und Fortsetzung dieser Aufgabe wider Erwarten enden, sieht die Verwaltung die Möglichkeit, Beschäftigten mit dieser Profession auch anderweitig (z. B. im Bereich Jugend, Soziales, Gesundheit) einen Arbeitsplatz anzubieten.

 

Der Beschluss über die finanziellen Auswirkungen der Maßnahme erfolgte im Rahmen der zentralen Vorlage über die Zustimmung zu personellen Mehrbedarfen für das Jahr 2021 (vgl. Sitzungsvorlage 2020/0323).

 

Soziale Auswirkungen:

siehe Vorlage 2022/0365

 

Im Auftrag:

gez. Dr. Ziemons

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 10. November 2022Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 03. November 2022Sitzung des Ausschusses für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Personal, Informationstechnik und Beteiligungen

Mittwoch, 14. September 2022Sitzung des Ausschusses für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Senioren und demographische Vielfalt
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug