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Bericht zum31.12.2022 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen


Letzte Beratung
Dienstag, 14. Februar 2023 (öffentlich)
Federführend
A 20 Kämmereiamt
Originaldokument
http://ratsinfo.alsdorf.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7712

Darstellung der Sach- und Rechtslage:

Durch § 6 der Verordnung zur Anwendung des Kommunalhaushaltsrechts im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen in den Kommunen im Land Nordrhein-Westfalen (KommunalhaushaltsrechtsanwendungsVO UA-Schutzsuchendenaufnahme) wird der Kämmerer verpflichtet, dem Rat der Stadt zum Ende eines jeden Quartals, erstmals zum Stichtag 30.06.2022, über Erträge und Aufwendungen sowie über Einzahlungen und Auszahlungen (einschließlich der Aufnahme von Krediten zur Liquiditätssicherung oder für Investitionen) im Zusammenhang mit der Aufnahme und Unterbringung der Schutzsuchenden zu berichten.

Der Bericht wird der Bezirksregierung Köln sowie dem Städteregionsrat als untere staatliche Verwaltungsbehörde am 15.04.2023 zugeleitet.

1. UKRAINEKRISE AUFWENDUNGEN

Zum Stand 31.12.2022 wurden 324 zugewiesene Schutzsuchende in Gemeinschaftsunterkünften sowie in angemieteten Wohnobjekten in Alsdorf untergebracht.

In der folgenden Übersicht werden die im Zusammenhang mit der Ukraine Krise geleisteten Aufwendungen und Auszahlungen dargestellt:


2. UKRAINEKRISE ERTRÄGE

Demgegebüber stehen die bisher erhaltenen Erträge/ Einzahlungen:

Im Haushaltsjahr 2022 sind der Stadt Alsdorf Zuwendungen vom Bund i. H. v. 454.235 € als zweckgebundene Pauschalen gewährt worden. Diese Mittel sind bis zum 31.12.2023 zweckentsprechend zu verwenden. Im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 sind von den o.g. Zuwendungen des Bundes 77.294 € dem Haushaltsjahr 2023 periodengerecht zugeordnet worden, um die in 2023 entstehenden Aufwendungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen, zu decken.

Die Belastung für den städtischen Haushalt ist durch entsprechende Erstattungsleistungen durch das Land und den Bund ausgeglichen worden, sodass der städtische Haushalt nicht durch die zusätzlichen Kosten aufgrund der Aufnahme von Schutzsuchenden belastet wurde.

 

 

Beschlussvorschlag:

  1. Der Rat der Stadt nimmt den Bericht zum 31.12.2022 im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Personen zur Kenntnis.

 

 

Darstellung der finanziellen Auswirkungen:

- Entfällt -

Darstellung der ökologischen und sozialen Auswirkungen:

- Entfällt -

 

 

Anlage/n:

gez. Sonders.

gez. Kahlen

rgermeister

Erster Beigeordneter

gez. Hafers

mmerer

Referat Jugend, Schulen und Sport

Kaufmännischer Betriebsleiter ETD

Technische

Betriebsleiterin ETD

Rechnungsprüfungsamt


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Dienstag, 14. Februar 2023Rat/WP 18/71. 12. Sitzung des Rates der Stadt Alsdorf

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Alsdorf
Details
Tagesordnung

Dienstag, 07. Februar 2023HAS/WP 18/49. 12. Sitzung des Hauptausschusses

Ausschuß
Hauptausschuss
Details
Tagesordnung