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Sachstandsbericht zur Situation der Flüchtlinge/Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in Herzogenrath


Letzte Beratung
Dienstag, 14. März 2023 (öffentlich)
Federführend
Amt 50 - Sozialamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9235

Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

 

 

Sachverhalt:

Allgemeine Situation

Bereits in der Vergangenheit hat die Verwaltung über die Flüchtlingssituation in Herzogenrath berichtet. Letztmalig in der Ausschusssitzung am 15.11.2022 (V/2022/352). Insoweit wird hierauf Bezug genommen.

Die Situation in der Ukraine ist weiterhin nicht kalkulierbar und daher auch ein weiterer Zustrom von Flüchtlingen nach Herzogenrath nicht absehbar.

Nach dem aktuellen Lagebericht sind über 1,1 Mio. Flüchtlinge aus der Ukraine im Ausländerzentralregister erfasst. Hiervon über 280.000 Menschen allein in NRW. Die Dunkelziffer ist sicherlich weit höher.

In der Städteregion halten sich rund 6507 Menschen aus der Ukraine auf. In der Stadt Aachen leben 3675 von ihnen und in den übrigen Kommunen zusammen 2832 Menschen. In Herzogenrath halten sich 506 Menschen auf.

Der überwiegende Teil der Menschen bezieht Leistungen nach dem SGB II.

26 Personen erhalten Grundsicherungsleistungen bzw. Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und werden im A 50 betreut.

32 Personen beziehen aktuell Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

Die Stadt Herzogenrath bleibt aber weiterhin für die Unterbringung der Flüchtlinge zuständig.

Statistik der Fallzahlen

Zurückblickend auf das Jahr 2022 wurden der Stadt Herzogenrath insgesamt 282 Menschen unmittelbar zugewiesen. Darunter 88 Flüchtlinge aus anderen Staaten (Irak, Nigeria, Afghanistan, Tadschikistan, Syrien, Türkei, Marokko, Albanien, Mazedonien u.a.) und 14 Afghanische Ortskräfte.

Diese Zuweisungszahlen erreichen damit das Niveau des Jahres 2016.

Berücksichtigt man dabei, dass nach den Auswertungen des Ausländeramtes aktuell 506 Personen aus der Ukraine für Herzogenrath registriert wurden, wird deutlich, dass die effektive Zuwanderung mehr als doppelt so hoch ausfiel, wie die unmittelbaren Zuweisungen. Ursächlich hierfür sind bekanntlich persönliche und familiäre Kontakte, die zu Zuwanderung außerhalb des gesetzlichen Regelverfahrens geführt haben.

Dies spricht insbesondere für die großartige Hilfsbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger in der Stadt Herzogenrath.

In 2023 wurden der Stadt Herzogenrath im Januar 2023 6 Flüchtlinge und im Februar 2023 3 Personen aus der Türkei und Syrien zugewiesen

Erfüllungsquote der Stadt Herzogenrath:

r die Stadt Herzogenrath liegt die Erfüllungsquote im Verhältnis zum Verteilungsschlüssel bei 95,00 % (Stand 24.02.23). Das bedeutet, dass r die Stadt Herzogenrath bei einem aktuellen Aufnahmesoll von 625 eine Aufnahmeverpflichtung von weiteren 31 Personen besteht.

Unterbringungsproblematik

Der Wohnungsmarkt ist weiterhin sehr angespannt. Es ist daher schwierig, geeigneten und angemessenen Wohnraum für die Unterbringung der Flüchtlinge zu finden.

Die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge erfolgt in den von Privatpersonen angebotenem Wohnraum und in von der Stadt angemieteten Wohnungen. Teilweise haben die Flüchtlinge bereits auch schon Wohnungen auf eigenem Namen angemietet.

Die von der Stadt Herzogenrath angemieteten Wohnungen werden durch die Mitarbeiter des Sozialamtes laufend auf Verlängerung bzw. Kündigung geprüft.

Die Turnhalle Geilenkirchener Straße 532 und die Mehrzweckhalle Oststraße 55 sind weiterhin in Betrieb. Mit dem Betrieb und der Betreuung der Hallen wurde das Deutsche Rote Kreuz beauftragt. Die Verträge wurden bis zum 31.03.2023 geschlossen.

Aktuell ist die TH Geilenkirchener Straße 532 mit 15 Personen (Soll: 40) belegt. In der Oststraße 55 befinden sich 17 Menschen (Soll: 50).

Der Betrieb und die Betreuung der Turnhalle Geilenkirchener Straße 532, des Bürgerhauses Oststraße 55 und des Hotel Eurode Live wurden zum 01.04.2023 europaweit ausgeschrieben. Das Ergebnis ist der Vorlage V/2023/062 zu entnehmen.

Verwaltungsseitig wurde abgestimmt, dass vor dem Hintergrund des aktuell eher verhaltenen Zuweisungsaufkommens kurzfristig die Nutzung des Bürgerhauses Kohlscheid als Flüchtlingsunterkunft beendet wird, um hierdurch der Bürgerschaft eine Nutzung der Liegenschaft in der ursprünglichen Form zu ermöglichen.

Vor dem Hintergrund der erforderlichen und aktuell laufenden Anpassungsarbeiten zur Nutzung als Flüchtlingsunterkunft, wird eine Nutzung des Eurode Live zum 01.04.2023 angestrebt. Folgerichtig stünde das Bürgerhaus ab diesem Zeitpunkt zu den ursprünglichen Zwecken zur Verfügung.

Das Postareal Herzogenrath wird voraussichtlich Ende Juni 2023 bezugsfertig.

Flüchtlingsberatung und Ehrenamtliches Engagement

Keine Veränderung.

Finanzielle Zuwendungen

In der Bund- und Länderkonferenz im April 2022 wurde die Beteiligung des Bundes an den Kosten im Zusammenhang mit der Aufnahme, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine beschlossen. Die Verteilung erfolgt anhand der aufgenommenen und an die Bezirksregierung gemeldeten Flüchtlinge.

Mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 10.05.2022 wurde der Stadt Herzogenrath gemäß § 29 Haushaltsgesetz 2022 eine Zahlung in Höhe von 357.983,44 Euro als fachbezogene Pauschale bewilligt. Die zweite Tranche in Höhe von 190.186,85 Euro wurde mit Bescheid der Bezirksregierung Köln vom 27.06.2022 bewilligt. Die Auszahlung der dritten Tranche erfolgte im Dezember 2022 in Höhe von 351.067,78 Euro.

Zusätzlich erhielt die Stadt Herzogenrath für die tatsächlichen Zahlfälle aus der FlüAG-Pauschale pro Person/Monat 875,00 Euro.

Insgesamt wurden in 2022 aus den Landeszuweisungen FlüAG und Integrationspauschale 3.049.240,06 Euro vereinnahmt.

Ab 01.06.22 erfolgte der Rechtskreiswechsel zum Jobcenter bzw. Grusi / HZL.

Da der Wechsel nur Zug um Zug erfolgte, wurden die ab 01.06.2022 anfallenden Asylkosten von diesen Trägern angefordert und erstattet.

Auf dem Sachkonto „Erstattungen von Sozialleistungsträgern“ wurden in 2022 deshalb Mehrbeträge in Höhe von 255.000,00 Euro vereinnahmt.

Rechtliche Grundlagen:

Flüchtlingsaufnahmegesetz, Aufenthaltsgesetz, Asylbewerberleistungsgesetz

 

 

Auswirkungen auf den Klimaschutz:

x

keine Auswirkungen

positive Auswirkungen

negative Auswirkungen

Kurze Erläuterung (1-3 Sätze Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):

Lediglich Sachstandsbericht


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Geilenkirchener Straße
  • Oststraße

Beratungsfolge

Dienstag, 14. März 2023Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung

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Anhörung
Ausschuß
Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
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