Situation der Flüchtlinge in Würselen
- Letzte Beratung
- Dienstag, 15. August 2023 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 50 Sozialamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6746
gez. i.V. R. Strotkötter . gez. R. Strotkötter .
Bürgermeister Beigeordneter
gez. S.Kellenter . gez. S. Kellenter .
Amtsleiter Sachbearbeiter
Darstellung des Vorgangs:
Der Stadt Würselen wurden im ersten Halbjahr 2023 insgesamt 82 Personen nach dem Verteilschlüsseldes Flüchtlingsaufnahmegesetzes NRW zugewiesen (s. Anlage 1). Gegenüber dem Vergleichszeitraum desVorjahres, als neben ukrainischen Kriegsflüchtlingen 108 Personen über eine Zuweisungsentscheidung der Bezirksregierung Arnsberg nach Würselen gelangten, entspricht dies einem Rückgang von rund 24 %.
Lt. Verteilstatistik der Bezirksregierung Arnsberg vom 28.07.2023 hat die Stadt Würselen eine Aufnahmeverpflichtung nach den §§ 1, 2 Flüchtlingsaufnahmegesetz von insgesamt 42 Flüchtlingen. Im Verhältnis zu den Aufnahmeverpflichtungen der übrigen 396 Städte und Gemeinden in NRW liegt die Erfüllungsquote bei 92,05 % (vgl. Anlage 2).
In den städtischen Unterkünften leben derzeit etwa 310 Flüchtlinge. Die Unterbringungsplätze sind zu etwa 87 % belegt. In Erwartung weiterer Landeszuweisungen und zur Aufgabe besonders kostenintensiver Gebäude wird weiterhin geeigneter Wohnraum akquiriert. Ein Gebäudekomplex der Stadtentwicklungsgesellschaft auf der Kaiserstraße, welcher in der Vergangenheit schon einmal als städt. Unterkunft diente, wurde inzwischen zur Herstellung der Bewohnbarkeit saniert und kann voraussichtlich ab September 2023 zur Unterbringung genutzt werden.
Trotz hoher Zuweisungszahlen nahm die Anzahl von Flüchtlingen, die auf Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz angewiesen sind, in der ersten Jahreshälfte ab. Während mit Stichtag vom 01.01.2023 noch 275 Menschen Transferleistungen erhielten, waren es zum 01.07.2023 nur noch 211 Personen (s. Anlage 3). Insbesondere durch das Chancen-Aufenthaltsgesetz, über welches im März 2023 im Ausschuss für Soziales, Integration und demographische Entwicklung berichtet wurde, erhielten mittlerweile mindestens 32 Personen einen Aufenthaltstitel, der zum Leistungsbezug nach dem SGB II (Bürgergeld) berechtigt. Einige weitere Antragstellungen befinden sich bei der Ausländerbehörde noch in Bearbeitung.
Die Aufwendungen der Stadt Würselen für Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz werden anteilig über Kostenpauschalen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz erstattet (875,00 € p.P./ Monat). Im ersten Halbjahr erhielt die Stadt Würselen die zu beantragende Landeserstattung für durchschnittlich 92 meldefähige Personen. Für 11 Flüchtlinge, die i.S.d. § 4 Abs. 6 Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW in den Monaten Januar bis Juni 2023 vollziehbar ausreisepflichtig wurden, gewährte das Land pro Person eine einmalige Pauschale in Höhe von 12 000 Euro.
Anlage/n:
Anlage 1 – Zuweisungen im Jahr 2023
Anlage 2 – Verteilstatistik FlüAG, Stand 28.07.2023
Anlage 3 – Anzahl der Personen im Leistungsbezug AslybLG
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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