Unterbringung geflüchteter Menschen in der Stadt Herzogenrath;
Standortentscheidungen
- Letzte Beratung
- Dienstag, 12. März 2024 (öffentlich)
- Federführend
- Amt 50 - Sozialamt
- Originaldokument
- http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9993
Der Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und benennt folgende Personen für die einzurichtende AG Flüchtlingsunterkünfte:
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Sachverhalt:
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 22.02.2024 über den Vorschlag der Verwaltung beraten, auf dem Parkplatz Comeniusstraße in Merkstein eine Flüchtlingsunterkunft für bis zu 128 Personen zu errichten.
Die zugehörige Beratungsvorlage V/2024/046 ist als Anlage beigefügt. Um Wiederholungen zu vermeiden, bittet die Verwaltung die Gründe für die Notwendigkeit zur Errichtung weiterer Unterkünfte dieser Vorlage zu entnehmen.
Nach umfassender Erörterung und Beratung hat der Stadtrat folgenden veränderten Beschluss gefasst:
- Der Stadtrat übt gem. § 11a) der Hauptsatzung der Stadt Herzogenrath sein Rückholrecht bezüglich des Beratungsrechts des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung zur Standortfestlegung einer weiteren Flüchtlingsunterkunft aus und entscheidet in eigener Zuständigkeit.
- Der Stadtrat ist sich der besonderen Notlage bzgl. der Aufnahme geflüchteter Menschen in unserer Stadt bewusst, hält aber grundsätzlich an der bisherigen erfolgreichen Dezentralisierung bei der Unterbringung fest. Er sieht aber auch die zwingende Notwendigkeit, die derzeit als Notunterkünfte bereitgestellten Sporthallen schnellstmöglich zur Wiedernutzung durch Schulen und Sportvereine freizuziehen. Deshalb stimmt der Stadtrat der Anschaffung einer Flüchtlingsunterkunft in Modulbauweise für 128 Plätze zu. Er beschließt, als einen Teilstandort für die Errichtung der Flüchtlingsunterkunft den Parkplatz Comeniusstraße in Herzogenrath-Merkstein festzulegen, allerdings nur für maximal ca. ein Drittel der oben genannten zu beschaffenden Unterkunft.
- Der Stadtrat hält es für geboten, für die Aufstellung der restlichen Kapazitäten andere Standorte im Stadtgebiet vorzusehen. Daher beauftragt er die Verwaltung, in der nächsten ASIDQ-Sitzung entsprechende Vorschläge zu unterbreiten.
Die Verwaltung möchte in diesem Zusammenhang betonen, dass die Einrichtung einer angemessen „großen“ Unterkunft unter Wirtschaftlichkeitsaspekten im Vergleich zu drei kleineren Einrichtungen nach wie vor zu bevorzugen ist.
Dies gilt bspw. für die Schaffung der erforderlichen Infrastruktur (Frisch- und Abwasserversorgung, Stromversorgung, etc.), die bei drei Standorten dreimal geschaffen werden muss.
Hinsichtlich des Betriebs der Unterkünfte muss ebenfalls davon ausgegangen werden, dass die anfallenden Betreuungskosten eines Dienstleisters sich verdreifachen. Bei einer großen Unterkunft könnten Synergien greifen, die im Ergebnis zu geringen Kosten beitragen würden.
Zudem will die Verwaltung schnellstmöglich die belegten Turnhallen freiziehen und sieht bei nur zögerlicher Schaffung neuer Kapazitäten die Gefahr, dass dies nicht gelingen könnte.
Die mitunter geäußerte Wortwahl der „Ghettoisierung“ weißt die Verwaltung befremdet zurück; eine solche ist völlig fernliegend und entspricht in keinerlei Weise der Realität.
Vielmehr strebt die Verwaltung danach, wie bisher auf die gebotene flexible Art und Weise auf die neue Dimension der Herausforderungen reagieren zu können.
Dessen ungeachtet wird die Verwaltung selbstverständlich den Beschluss des Rates umsetzen.
Die Verwaltung bittet aber um Verständis dafür, dass innerhalb der kurzen Zeitspannen zwischen Ratssitzung und der anstehenden Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung eine Benennung weiterer Standorte nicht möglich ist.
Die Verwaltung regt die Einrichtung einer AG aus Delegierten der Ratsfraktionen an, die bis zur nächsten Sitzung am 23.05.2024 über mögliche Standorte beraten könnte, um die bestmögliche Platzierung neuer Unterkünfte zu gewährleisten.
Je Fraktion sollte ein Mitglied für die AG benannt werden. Den Vorsitz der AG führt die Ausschussvorsitzende des ASIDQ. Die Ergebnisse der AG sollen dem ASIDQ zur Entscheidung vorgelegt werden.
Rechtliche Grundlagen:
§ 11a) Hauptsatzung; FlüAG, Asylgesetz
Auswirkungen auf den Klimaschutz:
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keine Auswirkungen |
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positive Auswirkungen |
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negative Auswirkungen |
Kurze Erläuterung (1-3 Sätze – Um welche Auswirkungen handelt es sich? Sind diese erheblich oder gering? Wenn die Auswirkungen negativ sind, bestehen alternative Handlungsmöglichkeiten?):
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Dienstag, 12. März 2024Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
- Art
- Entscheidung
- Ausschuß
- Ausschuss für Arbeit, Soziales, Integration, Demografie und Quartiersentwicklung
- Details
- Tagesordnung