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Flüchtlingssituation im Jugendamtsbereich der StädteRegion Aachen


Letzte Beratung
Donnerstag, 03. Dezember 2015 (öffentlich)
Federführend
A 51 - Amt für Kinder, Jugend und Familienberatung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=7666

A)Beschlussvorschlagr den Kinder- und Jugendhilfeausschuss:

Der Kinder- und Jugendhilfeausschuss trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt den Bericht über die aktuelle Flüchtlingssituation mit Bezug zur Kinder- und Jugendhilfe zur Kenntnis.

  1. Er spricht den Menschen in Not, die aus Krisen- und Kriegsgebieten gekommen sind und in Deutschland Schutz suchen, seine uneingeschränkte Solidarität aus.

  1. Er begrüßt die verschiedenen Maßnahmen des A 51 und erklärt ausdrücklich seine Bereitschaft, die Verwaltung in ihrer Aufgabenwahrnehmung für Flüchtlingsfamilien sowie insbesondere unbegleitete minderjährige Ausnder zu unterstützen.

  1. Er stellt fest, dass als Folge der Flüchtlingssituation im Jugendamtsbereich zur Sicherstellung der Aufgabenwahrnehmung der in der Sitzungsvorlagen-Nr.: 2015/0443 dargestellte zusätzliche Personalmehrbedarf im Umfang von 0,5 Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst, 0,5 Stelle in der Amtsvormundschaft und 0,5 Stelle in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zuchst befristet für zwei Jahre erforderlich ist und stimmt vorbehaltlich des Beschlusses des Städteregionsausschusses der Einstellung von zutzlichem Personal in diesem Umfang zu.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Kinder- und Jugendhilfeausschuss in den Sitzungen des Jahres 2016 über die weitere Entwicklung zu informieren.

B)Beschlussvorschlag für den Städteregionsausschuss:

Der Städteregionsausschuss stimmt der Einstellung von zusätzlichen sozialdagogischen bzw. Verwaltungsfachkräften im Umfang von 0,5 Stelle im Allgemeinen Sozialen Dienst, 0,5 Stelle in der Amtsvormundschaft und 0,5 Stelle in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe zunächst befristet für zwei Jahre zu.

 

Sachlage:

Der Zustrom an Flüchtlingen in der StädteRegion Aachen hat seit September/Oktober 2015 unmittelbare Auswirkungen auch auf die Aufgabenwahrnehmung des Amtes für Kinder, Jugend und Familienberatung. Eine erste Information dazu hat A 51 ndlich in der Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses am 30.09.2015 gegeben.

Im Jugendamtsbereich gibt es verschiedene Notunterkünfte der StädteRegion und des Landes NRW, in denen sowohl Flüchtlingsfamilien als auch unbegleitete minderjährige Ausnder (UMA; bisherige Bezeichnung: unbegleitete minderjährige Flüchtlinge UMF) vorübergehend bis zu ihrer endgültigen Zuweisung leben. Außerdem gibt es zugewiesene Familien/Personen, die ihren Aufenthalt dauerhaft in den Jugendamtskommunen haben.

A 51 geht mit verschiedenen Maßnahmen auf die Bedürfnisse dieser Gruppen von Kindern, Jugendlichen und Familien ein.

1.Unbegleitete minderjährige Ausländer (UMA)

Bis Mitte September 2015 waren im Jugendamtsbereich noch keine UMA zu betreuen. In der StädteRegion kamen unbegleitete Minderjährige bis zu diesem Zeitpunkt wegen der direkten Grenzlage und der Einreise per Bahn über den Hauptbahnhof fast ausschließlich in der Stadt Aachen an und wurden dort betreut und versorgt. Mit dem Umzug der Bundespolizei nach Eschweiler im August 2015 gibt es seitdem auch dort einen Erstaufnahmeschwerpunkt.

A 51 konnte im Vorfeld des Gesetzgebungsverfahrens zum Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ aufgrund entsprechender Mitteilung des Landes NRW davon ausgehen, künftig 12 15 UMA als erstaufnehmendes Jugendamt zugeteilt zu bekommen (zugrundeliegende Quote: ein UMA auf 5.000 Einwohner).

Seit Anfang Oktober ist die Zahl der UMA im Jugendamtsbereich rasant angestiegen. Mit Stand 23.11.2015 befinden sich 31 UMA (bis 16.11.: 36 UMA) überwiegend noch in Notunterkünften, zu einem kleinen Teil (insgesamt sieben UMA) in Bereitschaftspflege, in einer Projektstelle oder Heimeinrichtung. Die vom Land NRW am 24.11.2015 mitgeteilte Aufnahmequote beträgt 1:1.779; dies entspricht 37 UMAr A 51. Es ist absehbar, dass sich diese Quote weiter verringern und die Zahl der UMA pro Jugendamt sich damit erhen wird (bisherige Entwicklung: 15.09.2015 Quote 1:5.000 = 13 UMA, 16.11.2015 Quote 1:2.100 = 31 UMA, 24.11.2015 Quote 1:1.779 = 37 UMA).

Zum 01.11.2015 ist (nach einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren) das „Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher“ in Kraft getreten, mit dem wesentliche Änderungen im SGB VIII für UMA einhergehen. Das Gesetz führt als neuen Verfahrensschritt u. a. die „vorläufige Inobhutnahme“ ein, die vom erstaufnehmenden Jugendamt beim Erkennen eines UMA durchzuführen ist. Die Folgeschritte sind innerhalb kürzester Fristen von nur wenigen Tagen in bestimmter Reihenfolge zu absolvieren, um Kostenerstattungsansprüche gegen das Land nicht zu verlieren.

Eine weitere Neuerung des Gesetzes besteht darin, dass die Kostenerstattung nicht mehr wie bisher gegenüber einem vom Bund zugeteilten Bundesland ggf. für jeden UMA unterschiedlich geltend zu machen ist, sondern für alle UMA gegenüber dem eigenen Bundesland. Zuständig hierfür sowie für die (tägliche) Ermittlung der Quote und für die endgültige Zuweisung von UMA ist für ganz NRW die neu eingerichtete „Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen (Landesstelle NRW)“ beim Landesjugendamt Rheinland.

UMA sind nach den Vorschriften des SGB VIII in der Neufassung vom 01.11.2015 unterzubringen, zu versorgen und zu betreuen. Im Rahmen eines zeitnah nach Ankunft des UMA in der Notunterkunft durch Fachkräfte des ASD unter Beteiligung eines Dolmetschers durchzuführenden Screeningverfahrens ist zunächst das Alter festzustellen sowie über die weitere Verteilung des UMA in einen anderen Jugendamtsbereich zu entscheiden (Reisefähigkeit, sonstige Hinderungsgründe). A 51 hat bis jetzt für alle im Jugendamtsbereich eingereisten UMA die endgültige Zuweisung beantragt, um die vom Land mitgeteilte Quote zu erfüllen. Bisher wurden aufgrund der Erfüllung der Quote Zuweisungen von UMA aus anderen Bundesländern abgelehnt. Auch die aktuelle Quote von 37 wird voraussichtlich ohne Zuweisungen aus anderen Bereichen erreicht, da die Ankunft weiterer acht UMAr eine Unterkunft in Monschau angekündigt ist (24.11.2015).

Nach dem Screening und der Entscheidung über die Weiterverteilung oder den Verbleib des UMA hat der ASD ein Clearing-Verfahren einzuleiten, in dem es u. a. um die persönliche Geschichte des jungen Menschen, seine Fluchtgründe und um seine Perspektive geht. Neben der sozialpädagogischen Betreuung durch den ASD ist zu diesem Zeitpunkt die Bestellung eines Vormundes notwendig, um die rechtlichen Interessen des UMA zu vertreten (z. B. Asylverfahren).

Zurzeit ist A 51 intensiv um alternative Wohnmöglichkeiten für die UMA beht, um die jungen Menschen aus den derzeitigen Wohnsituationen (z.T. ungünstig in Turnhalle) in den Notunterkünften heraus zu holen. In einem ersten Schritt wurde mit Unterstützung von A 32 mit den Betreibern der Notunterkünfte in der Eifel vereinbart, die UMAglichst separat unterzubringen bzw. in großumigen Notunterkünften separate Bereiche für sie zu schaffen. Dies soll im BGZ in Simmerath (Notunterkunft des Landes) umgesetzt werden, sobald die dafür erforderliche Zustimmung der Bezirksregierung vorliegt.

Es werden (zum Teil in Kooperation mit anderen Jugendämtern in der StädteRegion) verschiedene Immobilien besichtigt und in Abstimmung mit dem Landesjugendamt auf ihre Geeignetheit überprüft. Zum Betrieb neu zu schaffender Wohngruppen in diesen Immobilien gibt es Gespräche mit freien Trägern der Jugendhilfe.

Auch eine familiäre Unterbringung insbesondere von jüngeren UMA ist geplant. Das Haus St. Josef in Eschweiler hat ein Konzept zur Schulung und Betreuung von interessierten Familien aufgelegt und bereits einen „Lehrgang“ gestartet. Im Jugendamtsbereich haben sich 13 Familien nach einem Presseaufruf bereit erklärt, einen jungen Ausländer aufzunehmen. Drei befinden sich zurzeit in der Schulung.

Innerhalb der Kürze der Zeit konnten die og. Ideen erst teilweise umgesetzt werden. Alle UMA, die sich zurzeit mangels anderer Wohnformen noch in den Notunterkünften befinden, werden von ASD-Mitarbeitern/innen (soweit mit dem vorhandenen Personal möglich) und von einem freien Träger der Jugendhilfe ambulant betreut. Im ASD ist ein kleines „Spezialteam UMA gebildet worden, das sich auf die besonderen Bedürfnisse der UMA und die für sie geltenden besonderen Verfahrensschritte (s. o.) eingestellt hat.

Die Abrechnung sämtlicher für die UMA entstehenden Sachkosten erfolgt nach den Kostenerstattungsvorschriften des SGB VIII i. d. F. vom 01.11.2015 direkt durch A 51 mit dem Land NRW. Hierfür und für die tägliche verpflichtende Meldung an das Bundesverwaltungsamt über die Anzahl der vorhandenen UMA und die ebenfalls verpflichtende zweite Meldung an das Land über neu ankommende UMA (hier incl. der Sozialdaten) ist die Wirtschaftliche Jugendhilfe (WiHi) zuständig. Bisher war ein Mitarbeiter der WiHi allein mit dem Erfassen, Nachhalten und Melden von 25 UMA an die Bundes- und Landesstelle, der Anmeldung bei der Krankenkasse etc. mit ca. 30% seiner Arbeitszeit beschäftigt (Stand 13.11.2015). Die aktuelle Fallzahlsteigerung/-schwankung auf 31 UMA, angekündigte bzw. zu erwartende weitere Steigerungen sowie die gesamte Bearbeitung der Rechnungslegung und Kostenerstattung sind darin nicht enthalten.

A 51 hat aufgrund des Mitte September vorhandenen Kenntnisstandes zuchst einen Personalmehrbedarf r die sozialen Aufgabenbereiche und Beratungsstellen im Umfang von insgesamt 2,6 Stellen angemeldet. Davon entfielen

- 0,6 Stelle auf Soziale Dienste und Frühe Hilfen,

- 0,5 Stelle auf Amtsvormundschaft (AV),

- 0,5 Stelle auf Schulsozialarbeit

sowie für die Aufgabenwahrnehmung im Altkreis Aachen

- 0,5 Stelle auf Schulpsychologische Beratung,

- 0,5 Stelle auf Erziehungsberatung.

Perspektivisch wurde auch ein Bedarf in der Wirtschaftlichen Jugendhilfe gesehen. Dieser konnte aber aufgrund des zum damaligen Zeitpunkt noch nicht bekannten künftigen Verwaltungsverfahrens, das mit dem og. Gesetz erst festgelegt wurde, nicht eingeschätzt und nicht beziffert werden.

In seiner Sitzung am 22.10.2015 hat der Städteregionstag den personellen und sächlichen Mehrbedarf in der Verwaltung der StädteRegion Aachen - inklusive des o. a. Bedarfs von 2,6 Stellen für die genannten Bereiche des A 51 - durch das aktuelle Flüchtlingsthema zur Kenntnis genommen und vorbehaltlich einer Finanzierung durch das Land NRW den entstehenden Mehraufwendungen zugestimmt. Er hat anerkannt, dass bei zunächst ausbleibender Erstattung durch das Land NRW in der aktuellen Notsituation sofortiger Handlungsbedarf entsteht und eine Zwischenfinanzierung zusätzlich entstehender Personal- und Sachkosten erforderlich ist, die zu einer Überschreitung der jeweiligen Kostenansätze in den beiden Jahren 2015 und 2016 führen kann. Er hat erheblichen üpl/apl Personalaufwendungen /-auszahlungen im Haushaltsjahr 2015 bis zur Höhe von 400.000 € und im Haushaltsjahr 2016 bis zur Höhe von 1,6 Mio. € zugestimmt (vgl. SV-Nr.: 2015/0353).

Die Umsetzung der Personalmaßnahmen r die Sozialen Dienste und Frü


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 03. Dezember 2015Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 02. Dezember 2015Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Kinder- und Jugendhilfeausschuss
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug