Glossar
- EAE
- Abkürzung für: Erstaufnahmeeinrichtung
- EASY
- Akronym für: Erstverteilung der ASYlbegehrenden
IT-System zur Erstverteilung von Asylbegehrenden auf die Bundesländer nach § 45 AsylG ("Königsteiner Schlüssel")
- EU-Laissez-Passer
- Definition:
"Ein Laissez-passer (franz. „Passierschein“) ist ein Reisedokument. Das Papier wird beispielsweise durch Botschaften oder durch die deutsche Ausländerbehörde (EU-Laisser-passer-Papier) für Personen ohne gültige Reisepapiere ausgestellt.
Als EU-Laissez-passer wird ein durch eine europäische Behörde ausgestelltes Reisedokument bezeichnet. Nach der Dublin-II-Verordnung wird ein solches EU-Dokument gemäß Art. 19 Abs. 3, Art. 20 zur Überstellung ausgestellt. Es wurde 1994 beschlossen, um die freiwillige Rückkehr bzw. zwangsweise Rückführung oder Abschiebung von Migranten in ihre Heimatländer zu erleichtern, wenn diese vorher ihre Pässe verloren oder vernichtet hatten." (wikipedia.de)