Teilen:

Glossar

Vorrangprüfung
Definition:

Die Arbeitsagentur muss vor Erteilung der Erlaubnis zur Arbeitsaufnahme die konkrete Stelle nach drei Kriterien prüfen:
- die Auswirkungen der Beschäftigung auf den Arbeitsmarkt
- ob Bevorrechtigte zur Verfügung stehen
- die konkreten Arbeitsbedingungen

D.h. es darf kein Deutscher, EU-Bürger oder ein sonstiger bevorrechtigter Ausländer für die Stellenbesetzung in Frage kommen und die Arbeitsbedingungen müssen dem Arbeitsrecht entsprechen.