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19. April 2017 Arbeitshilfe 18 - und dann?

Aktualisierte Arbeitshilfe (Stand 02/2017) zur Beantragung von Hilfen für junge Volljährige veröffentlicht vom Bundesfachverband unbegleitete minderjährige Flüchtlinge

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge werden in Deutschland im Rahmen der Kinder- und Jugendhilfe untergebracht und betreut. Den Restriktionen des Ordnungsrechts – maßgeblich des Asyl- und Aufenthaltsrechts – sind somit Schranken gesetzt.

Was passiert jedoch, wenn junge Flüchtlinge das 18. Lebensjahr erreichen?

Weitere Infos:
Zum Download (PDF, Stand 02/2017)
Übersichtsseite Junge Volljährige

Kategorien:
Flüchtlingshilfe , UMF