21. März 2017 Bericht der Bundesregierung über die Situation unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Deutschland
Vor dem Hintergrund der großen Bedeutung der Einführung einer bundesweiten Aufnahmepflicht für den Schutz und die Unterbringung, Versorgung und Betreuung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher in Deutschland hat der Gesetzgeber in § 42e SGB VIII die Bundesregierung verpflichtet, dem Deutschen Bundestag jährlich über deren Situation, insbesondere mit Blick auf die verfahrensmäßige Umsetzung des Gesetzes, zu berichten.
Überblick über den Bericht:
I. Sachstand zur Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
II. Ziel und Inhalt des Gesetzes zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher
III. Berichtspflicht der Bundesregierung nach § 42e SGB VIII
IV. Die Situation von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen im Überblick
1. Das Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Versorgung und Betreuung ausländischer Kinder und Jugendlicher wird verantwortungsvoll umgesetzt
a) Anzahl der UMA in Deutschland
b) Das Verfahren zur Umsetzung der bundesweiten Aufnahme für UMA funktioniert
c) Die bundesweite Aufnahmepflicht entlastet die kommunale Praxis
2. Das „UMA-Gesetz“ stellt eine den besonderen Schutzbedürfnissen und Bedarfslagen von unbegleiteten Minderjährigen entsprechende Unterbringung, Versorgung und Betreuung sicher
a) Lebenslagen von UMA
b) Bedürfnisse und Bedarfe von UMA
c) Unterbringung, Versorgung und Betreuung von UMA
d) Vertretung des UMA
e) Gesellschaftliche und soziokulturelle Teilhabe von UMA
3. UMA in Asylverfahren
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