Ich mache seit vielen Jahren in großem Umfang Untersuchung von Flüchtlingen, die angeben, psychisch durch Folter, Verfolgung oder Bürgerkrieg belastet zu sein. Auftraggeber sind Rechtanwälte, Beratungsstellen, Verwaltungsgerichte, seltener Behörden. Es geht meist um die Frage, ob Abschiebehindernisse vorliegen, aber auch, wie die Unterbringung sein muss, welche Mindesttherapie notwendig ist. Im gegenwärtig restriktiveren politischen Umfeld sind die formalen und inhaltichen Anforderungen an Bescheinigungen gerade im Zusammenhang mit Abschiebungen sehr hoch.
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