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Bericht über die Tihange-Konferenz am 13. und
[14.04.2018](si010.asp?YY=2018&MM=04&DD=14 "Sitzungskalender 04/2018 anzeigen"
);
- Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [20.06.2018](si010.asp?YY=2018&MM=06&DD=20
"Sitzungskalender 06/2018 anzeigen" ) -


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. Juli 2018 (öffentlich)
Federführend
Städteregionsrat
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9241

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag trifft folgende Entscheidungen:

  1. Er nimmt die Ergebnisse der INRAG-Konferenz vom 13./14.04.2018 in Aachen zur Kenntnis und stellt fest, dass die klare Botschaft nur lauten kann: Tihange muss schnellstmöglich vom Netz! Nur so kann ein effektiver Schutz der Menschen in unserer Region gewährleistet werden.

  1. Er bekräftigt seine bisherigen Beschlüsse und beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Ergebnisse der INRAG-Konferenz alle weiteren erforderlichen rechtlichen Schritte einzuleiten, die geeignet sind, um zu einer möglichst kurzfristigen Stilllegung von Tihange 2 zu kommen.

  1. Er beauftragt die Verwaltung, auf Basis der Ergebnisse der INRAG-Konferenz gegen die Ausfuhrgenehmigung von Kernbrennstäben für Tihange 2 mit verwaltungsrechtlichen Mitteln vorzugehen.

 

 

Sachlage:

Das Atomkraftwerk Tihange, Belgien, ist wegen unterschiedlichster Störfälle in den vergangenen Jahren immer wieder in die Schlagzeilen geraten. So wurde insbesondere der Reaktorblock 2 wegen zahlreicher Risse mehrfach längerfristig abgeschaltet, um Untersuchungen zu ermöglichen.

Die Tatsache, dass die Reaktorblöcke wegen dieser Störfälle immer wieder hoch- und runtergefahren werden, hat in der Region Zweifel an der Sicherheit der Reaktorblöcke 1 und 2 aufkommen lassen. Dies gilt umso mehr, da es auf deutscher Seite keine validen Gutachten der Reaktorblöcke gibt.

Der Städteregionstag hat die Sorgen der Menschen aufgegriffen und bereits am 10.12.2015 nicht nur eine Resolution mit der Forderung nach der sofortigen und endgültigen Abschaltung der beiden Reaktoren in Tihange und Doel verabschiedet, sondern die Verwaltung auch beauftragt, alle rechtlichen Schritte zur Abschaltung von Tihange 2 zu prüfen.

Die StädteRegion Aachen verfolgt seitdem gemeinsam mit ihren Partnern aus der DreiländerRegion das Ziel, den Reaktor Tihange 2 stilllegen zu lassen, bis vollständig geklärt ist, welche Risiken vom Weiterbetrieb des Reaktors ausgehen. Dafür hat die StädteRegion Aachen zwei Klagen gegen den Weiterbetrieb des Reaktors vor belgischen Gerichten erhoben und eine Unterstützungsbitte an die Europäische Kommission gerichtet.

Darüber hinaus ist es der StädteRegion Aachen in Zusammenarbeit mit dem Land Rheinland-Pfalz gelungen, in enger Kooperation mit dem Institut für Sicherheits- und Risikowissenschaften der Universität für Bodenkultur Wien (BOKU), die International Nuclear Risk Assessment Group (kurz: INRAG) mit einer Fachtagung zum Thema Tihange nach Aachen zu holen.

Die Schirmherrschaft der INRAG-Tagung hat NRW-Ministerpräsident Armin Laschet übernommen, der das Thema Tihange in der nordrhein-westfälischen Landesregierung zur Chefsache erklärt hat. Ebenso konsequent verhält sich die rheinland-pfälzische Landesregierung.

Die internationale Vereinigung unabhängiger Nuklearexperten "INRAG“ hat sich mit Fragen der Sicherheit beschäftigt und Mitte April in Aachen ihre Untersuchungsergebnisse vorgestellt.

Die renommierten Wissenschaftler und Atomfachleute aus der ganzen Welt haben das Risiko des Betriebs von Tihange 2 in fünf Punkten zusammengefasst:

  1. Der Betrieb des Kernkraftwerks Tihange 2 widerspricht international anerkannten Bewertungsmaßstäben für die Sicherheit von Kernkraftwerken!
  2. Die Gefahr eines Versagens des Reaktordruckbehälters ist nach den vorliegenden Untersuchungen nicht praktisch ausgeschlossen.
  3. Eine Freisetzung von radioaktiven Stoffen aufgrund eines unterstellten Unfalls mit Versagen des Reaktordruckbehälters kann demnach zu einer weiträumigen Unbewohnbarkeit von Landstrichen - bis weit in die Aachener Region hinein - führen.
  4. Der Reaktor hätte mit den jetzt entdeckten Rissen am Reaktordruckbehälter bereits im Jahre 1983 nicht in Betrieb gehen dürfen, sofern diese Risse bereits bei der Herstellung vorhanden waren, wie von Betreiber und Aufsichtsbehörde unterstellt wird.
  5. Solange der Sicherheitsnachweis für den Reaktordruckbehälter nicht erbracht ist, darf der Reaktor nicht betrieben werden.

FAZIT:

Der Reaktor muss deshalb nach dem jetzigen bekannten Stand der Untersuchungen einstweilig stillgelegt werden!

Dieses eindeutige Votum der unabhängigen Wissenschaftler bestärkt die Verwaltung darin, den eingeschlagenen Weg alle rechtlich möglichen und sinnvollen Mittel zu ergreifen konsequent weiter zu beschreiten und den politischen Auftrag des Städteregionstages vom 10.12.2015 ebenso nachdrücklich umzusetzen.

Weiteres Vorgehen

Zur Bewertung der Ergebnisse der INRAG Konferenz und der sich daraus ergebenden rechtlichen Möglichkeiten wurde mit der Kanzlei ALTIUS, Brüssel, ein weiterer Partner mit ‚ins Boot geholt, um die weiteren rechtlichen Schritte in Belgien zu erörtern.

Darüber hinaus wurde geprüft, ob auf Basis der eindeutigen Ergebnisse der INRAG Konferenz ein Vorgehen gegen die Ausfuhrgenehmigung von Kernbrennstäben für Tihange 2 Aussicht auf Erfolg hat.

Nach einer ersten Einschätzung der Kanzlei ALTIUS sind die Ergebnisse der INRAG Konferenz geeignet, in ein weiteres Verfahren eingebracht zu werden.

Nach Auskunft der Kanzlei Heuking, Kühn, Lüer, Wojtek wird ein entsprechendes Vorgehen gegen die Genehmigung des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mittels eines Antrags auf Widerruf der Ausfuhrgenehmigung und Widerspruch bzw. Verpflichtungsklage im Falle der Ablehnung als zielführend erachtet. Die StädteRegion wäre klagebefugt, da sie mit sehr guten Argumenten in drittschützenden Rechten verletzt ist. Sowohl die einschlägigen Vorschriften des Atomgesetzes (AtG) als auch die kommunale Selbstverwaltungsgarantie sowie das gemeindliche Eigentum und wenn neben der StädteRegion ihre Einwohner klagen das Recht auf körperliche Unversehrtheit der Einwohner begründen diesen Drittschutz.

In diesem Zusammenhang scheint auch ein ‚vorsichtiges Umdenken bei der Bundesregierung erkennbar zu sein. Die Lieferung von Brennelementen wird kritisch hinterfragt.

So wurde im April 2018 bekannt, dass die neue Bundesumweltministerin Svenja Schulze diegliche Untersagung von Lieferungen von angereichertem Uran aus Gronau für Atomanlagen im Ausland prüft, deren Sicherheit aus deutscher Sicht zweifelhaft ist. Außerdem prüft sie die Möglichkeit einer generellen Stilllegung der bundesweit einzigen Urananreicherungsanlage in Gronau (NRW).

Daher ist geplant, dass vor einem rechtlichen Vorgehen gegen diese Ausfuhrgenehmigung des BAFA von Seiten der StädteRegion (mit RLP) das Gespräch mit Frau Bundesumweltministerin Schulze gesucht wird.

Mit diesem Vorgehen knüpft die StädteRegion konsequent an die bisherigen Schritte und Abläufe an, die im Folgenden nochmals kurz dargestellt werden:

Klageverfahren gegen das Kernkraftwerk Tihange 2

Die StädteRegion Aachen hat zunächst eine Klage vor dem belgischen Staatsrat erhoben. Die Klage greift die Genehmigung der Wiederinbetriebnahme des Reaktors Tihange 2 an (öffentlich-rechtliches Verfahren). Eine weitere Klage wurde vor dem belgischen Gericht Erster Instanz erhoben. Mit dieser Klage wird die persönliche Betroffenheit im Falle eines schweren Atomunfalls geltend gemacht (zivilrechtliches Verfahren). Auch diese Klage bezweckt, ein Betriebsverbot für den Reaktor Tihange 2 zu erwirken. Im zivilrechtlichen Verfahren wird im November 2018 erstmals mündlich verhandelt.

Über 100 Kommunen aus Luxemburg, den Niederlanden und Deutschland, sowie die Länder NRW und Rheinland-Pfalz sind der Klage beigetreten. Zwischenzeitlich sind auch Unternehmen aus der Region die WEISS-DRUCK GMBH & CO KG aus Monschau sowie die AACHENER VERLAGSGESELLSCHAFT mbH und weitere Akteure der Klage beigetreten.

Unterstützungsbitte an die EU-Kommission

Neben dem gerichtlichen Vorgehen gegen den Reaktor Tihange 2 haben die Partner aus der DreiländerRegion eine Unterstützungsbitte an die EU-Kommission gerichtet, in der sie die Kommission aufgefordert haben, Verstöße gegen europäische Vorgaben zu prüfen und ggf. gegen den Weiterbetrieb des Reaktors einzuschreiten.

Hierzu werden regelmäßig vertiefende Gespräche geführt. Im Februar 2018 reisten Europa- und Bundestagsabgeordnete aus der Region Aachen sowie aus Ostbelgien zu einem Arbeitstreffen zur EU-Generaldirektion Energie (DG ENER) nach Luxemburg. Die EU-Kommission sagte zu, alle verfügbaren Mittel zu nutzen, um die Einhaltung aller europäischen Vorgaben im Bereich der Nuklearsicherheit zu wahren.

EU-Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien wegen mangelnder Atomsicherheit

Im Juni 2018 hat die EU-Kommission ein förmliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Belgien wegen mangelnder Atomsicherheit eingeleitet!

Vorausgegangen war im Dezember 2017 die Aufforderung an die belgische Regierung, binnen zwei Monaten zu den Vorwürfen der unzureichenden Umsetzung der EU-Richtlinie 2014/87/EURATOM zur nuklearen Sicherheit aus dem Jahre 2014 Stellung zu nehmen. Mit dieser Richtlinie legte die EU verschärfte Sicherheitsstandards für Atomkraftwerke nach der Katastrophe von Fukushima fest, die bis zum 15.08.2017 von den Mitgliedsstaaten erfüllt sein mussten.

Die Kommission kritisierte unter anderem die unzureichende Unabhängigkeit der Atomaufsicht und die Informationspolitik gegenüber der Bevölkerung und den Nachbarstaaten insbesondere bei den Hochrisiko-Reaktoren Tihange und Doel.

Da die Stellungnahme der EU-Kommission nicht veröffentlicht ist, hat die Verwaltung diese bei der EU-Kommission angefragt.

Unterstützung von Bundesregierung, Bundesländern und Kommunen:

Unterstützung kommt auch aus dem Bundesumweltministerium, das dem Betreiber Electrabel im November 2016 eine mangelnde Sicherheitskultur vorwarf, die nicht ohne Konsequenzen bleiben könne. Wegen der in Deutschland immer weiter wachsenden Sicherheitsbedenken hat die Bundesrepublik Deutschland mit dem Königreich Belgien am 19. Dezember 2016 ein nukleares Abkommen abgeschlossen, das den regelmäßigen Austausch von Informationen sowie die Bildung einer deutsch-belgischen Nuklearkommission vorsieht.

Auskunftsersuchen an die belgische Atomaufsichtsbehörde

Die StädteRegion Aachen hat sich mit einem Auskunftsersuchen unmittelbar an den Generaldirektor der belgischen Atomaufsichtsbehörde (FANC) - seinerzeit Jan Bens - gewendet. Mit Hinweis auf das laufende Klageverfahren lehnte die FANC das Auskunftsersuchen ab.

Allerdings verschärfte die FANC in 2016 ihr Vorgehen gegen Electrabel merklich. Nachdem sie in den vergangenen Jahren trotz Kritik und Zweifeln an der Sicherheit des Weiterbetriebes des Reaktors Tihange 2 die Genehmigung zur Wiederinbetriebnahme des Reaktors erteilt hatte und sich in der öffentlichen Diskussion stets an die Seite des Betreibers stellte, ist nun erstmals ein strengeres Vorgehen gegen Electrabel bekannt geworden.

Auch Innenminister Jan Jambon schlug im Juni 2018 kritischere Töne an. Im Innenausschuss der Kammer sprach er von einer mangelnden Sicherheitskultur. Auslöser war der jüngste Zwischenfall an dem Meiler, bei dem ein Mitarbeiter beide Wasserpumpen für fast eine Stunde ausgeschaltet hatte. Es war der zweite Vorfall dieser Art innerhalb von wenigen Wochen und entspricht exakt dem Szenario, das von den INRAG-Experten als „sehr gefährlich“ beurteilt wird (thermischer Schock).

Auswirkungen einer möglichen Nuklearkatastrophe

Wissenschaftler des Instituts für Sicherheits- und Risikowissenschaften der Universität für Bodenkultur Wien kommen zu dem Ergebnis, dass Aachen und Umgebung bei einem Supergau in Tihange mit einer Wahrscheinlichkeit von ca. 10 % unbewohnbar werden könnten. Zudem würde der zulässige Grenzwert für eine schädliche Strahlenbelastung um das Dreifache überschritten. Die Region Aachen hat deshalb Ende 2017 Jodtabletten an besorgte Bürgerinnen und Bürger herausgegeben. Rund 25 % der Bezugsberechtigten haben sich mit Jodtabletten versorgt. Über die Verkaufszahlen von Kaliumiodid an Menschen älter als 45 Jahre liegen keine sicheren Erkenntnisse vor.

StädteRegion Aachen erreicht die politische und mediale Aufmerksamkeit

Lange Zeit wurde der Widerstand gegen den Betrieb von Tihange 2 nicht ernst genommen. Dass aber erst jetzt bestimmte Fragen beantwortet werden, ist für den Gnen Abgeordneten im belgischen Parlament Jean-Marc Nollet klar eine Folge der Reaktionen in den Nachbarndern. „Es ist der Druck der deutschen und niederländischen Kommunen und Bürger, der dazu geführt hat, dass ich im Parlament endlich Antworten auf Fragen bekommen habe, die ich seit Monaten stellte.“ Der Fraktionschef der belgischen Grünen sieht eine Trendwende. Belgien ist nun dabei, seine eigene Tihange-Debatte zu führen. „Der deutsche Protest hat dabei geholfen.“ Außerdem hätten Abschaltungen, Untersuchungen und auch die Gefahr einer terroristischen Bedrohung die Menschen alarmiert. Neun von zehn Parteien seien nun für den Atomausstieg. (Quelle: AZ vom 27.04.2018)

Belgische Städte und die Deutschsprachige Gemeinschaft unterstützen das Vorgehen gegen Tihange

Schon im März 2016 hatte Oliver Paasch, Ministerpräsident der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens, das Aus der maroden Reaktoren gefordert. Ende Februar diesen Jahres wurde dann auch in Lüttich eine Resolution verabschiedet. Die belgischen Städte Dison und Verviers sind dem Beispiel Lüttichs gefolgt.

Zweites Treffen der Deutsch-Belgischen Nuklearkommission im Juni 2018

Belgische und deutsche Kernenergie-Experten sprechen sich für weitergehende Untersuchungen der umstrittenen belgischen Meiler Tihange 2 und Doel 3 aus. Sie sprachen außerdem über weitere Kriterien und Verfahren für den Umgang mit meldepflichtigen Ereignissen in Atomkraftwerken, nachdem zuletzt auch der NRW-Energieminister Andreas Pinkwart (FDP) von dem Vorfall in Doel 1 nicht von den belgischen Behörden sondern aus den Medien erfahren hatte. Die Atomaufsichtsbehörde FANC hat sich bereit erklärt, an einem Forschungsvorhaben der Materialprüfungsanstalt Universität Stuttgart teilzunehmen. Zusammen mit einem in Belgien eingeleiteten Forschungsvorhaben soll das Projekt zu einer Erweiterung der wissenschaftlichen Grundlagen in Bezug auf die Nachweisführung beitragen. (Quelle: Pressemeldung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) vom 15.06.2018).

Rechtslage:

Gemäß § 26 Abs. 1 Satz KrO NRW entscheidet der Städteregionstag über alle Angelegenheiten, die ihrer Bedeutung nach einer solchen Entscheidung bedürfen.

 

 

Personelle Auswirkungen:

Keine.

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die federführende belgische Kanzlei schätzt die Verfahrenskosten incl. Rechtsanwaltskosten einer weiteren Klage auf rund 80.000,00.

Entsprechende Haushaltsmittel sind unter Sachkonto 543150 Sachverständigen und Gerichtskosten (Tihange) im Produkt 02.06.01 Katastrophenschutz vorhanden.

Im Haushaltsentwurf 2019 wird der Ansatz von 250.000,00r die Jahre 2019 bis 2021 fortgeschrieben.

gez.: Etschenberg

 

 

Anlage:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 20.06.2018 (Anlage 1)

Dokumentation der INRAG Fachtagung in Aachen 13./14.04.2018 (Anlage 2)


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. Juli 2018Sitzung des Städteregionstages

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug