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Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu den angekündigten
Rodungsmaßnahmen am Kapellenfeldchen


Letzte Beratung
Donnerstag, 15. November 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=4734

gez. Nelles, 30.10.2018. gez. von Hoegen, 29.10.2018 rgermeister Erster u. Technischer Beigeordneter

gez. Schmitz-Gehrmann, 23.10.2018. gez. Schmitz-Gehrmann, 23.10.2018 Fachdienstleiter Sachbearbeiter

gez. Nießen, 26.10.2018. gez. Bremen, 25.10.2018 Beigeordneter Mitzeichnung FD 3.2

 

 

Darstellung des Vorgangs:

Mit dem beigefügten Schreiben vom 07.10.2018 beantragt die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, die Einleitung der angekündigten Rodungsmaßnahmen am Kapellenfeldchen in Absprache mit dem Umweltamt der Städteregion unverzüglich zu stoppen. Zudem wird beantragt, der Umwelt- und Stadtentwicklungsausschuss möge beschließen, dass die Stadt Würselen für den gerodeten Pappelbestand einen ökologischen Ausgleich erbringt. Zur Begründung und näheren Erläuterung des Antrages wird auf das Schreiben vom 07.10.2018 verwiesen.

Dazu ist zunächst festzustellen, dass die angesprochenen Pappeln auf Privatgrundstücken stehen, unter die Baumschutzsatzung der Stadt Würselen fallen und wegen der in den Bäumen nistenden Krähenkolonie der Artenschutz gemäß § 44 Abs. 1 Bundesnaturschutzgesetz zu beachten ist. Am 03.01.2018 ist es aufgrund eines Sturmes zu gravierenden Schäden im Bereich der Bebauung an der Marianne-Kahlen-Straße gekommen, da eine über 30 m hohe Pappel umstürzte und schwere Äste aus anderen Pappeln auf die angrenzenden Häuser und Garagen fielen.

Im Rahmen dieses Sturmereignisses und aufgrund der Wetterlage, durch welche mit weiteren Stürmen zu rechnen war, wurde durch den FD 3.2 - Ordnungsamt unter Zuhilfenahme eines zertifizierten European Treeworkers, des THW sowie der Feuerwehr der Stadt Würselen und im Einverständnis mit ebenfalls vor Ort anwesenden Vertretern des Umweltamtes der StädteRegion Aachen die Entscheidung getroffen, elf Bäume entlang der Wohnbebauung Marianne-Kahlen-Straße sowie der Johannes-Rau-Straße, welche zum Teil erhebliche Hohlräume aufgrund von Fäulnis aufwiesen, im Wege der Ersatzvornahme fällen zu lassen.

Nach Beendigung der Maßnahmen befanden sich noch 54 weitere Pappelbäume gleichen Alters auf den betroffenen Grundstücken.

In den Folgewochen wurden auf Veranlassung der Eigentümer weitere 21 Pappelbäume entfernt. Das Umweltamt der Städteregion erteilte hierfür eine Ausnahmegenehmigung von den Verboten des § 44 Abs. 1 BNatSchG und die Stadt Würselen bestätigte, dass es sich um „unaufschiebbare Maßnahmen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Personen oder unbewegliche Sachen von bedeutendem Wert“ handelte, die gemäß § 4 Abs. 9 von den Verboten der Baumschutzsatzung ausgenommen sind. Eine gegenwärtige Gefahr liegt demnach vor, wenn ein Schaden bereits eingetreten ist oder unmittelbar bevorsteht.

Verblieben ist noch der Pappelbestand an der südwestlichen Grundstücksgrenze (teilweise alleeförmig; siehe rote Markierung in der Kartenanlage). Ob diese ebenfalls nicht mehr standsicher sind, ist noch nicht gutachterlich nachgewiesen worden. Die Gefahr, die von diesen Bäumen ausgehen könnte, wenn sie ebenfalls nicht mehr standsicher wären, betrifft nicht nur die beiden Wohnhäuser der Eigentümer, sondern evtl. auch die Bebauung an der Johannes-Rau-Straße und die Passanten auf der Hauptstraße.

Das Umweltamt der Städteregion hat erklärt, dass die von ihm erteilte Ausnahme- genehmigung für den gesamten Pappelbestand gilt, sofern von diesem eine konkrete Gefahr ausgeht und wenn die Schonzeit für die Krähenkolonie von Anfang März bis Ende September beachtet wird. Bisher liegt noch kein Rodungsantrag der Eigentümer bei der Stadt vor. Wenn ein solcher eingereicht würde und gutachterlich nachgewiesen wäre, dass von den Bäumen eine konkrete Gefahr im Sinne von § 5 Abs. 1c der Baumschutzsatzung ausgeht, müssten Rodungsgenehmigungen erteilt werden, die gemäß § 7 Abs. 1 der Baumschutzsatzung nicht mit Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen verbunden wären.

Die in dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen beschriebene Dringlichkeit eines Rodungsstopps ist somit zurzeit nicht gegeben, da die Eigentümer noch prüfen, ob sie Rodungsanträge stellen müssen. Ein Rodungsstopp könnte durch die Stadt Würselen nicht ausgesprochen werden, wenn die mangelnde Standsicherheit des Baumbestandes gutachterlich nachgewiesen würde. Weder die Eigentümer noch die Stadt wären zu Ersatzpflanzungen verpflichtet, falls Rodungsgenehmigungen nach § 5 Abs. 1c erteilt würden. Es erscheint auch nicht vertretbar oder gar notwendig, dass die Stadt sich bereit erklärt, freiwillig Ersatzpflanzungen durchzuführen bzw. zu finanzieren. Zum einen sind hierfür keine Mittel im städtischen Haushalt eingeplant, zum anderen könnten solche Pflanzungen nur mit Einverständnis der Grundstückseigentümer durchgeführt werden. Im Übrigen wären Ersatzpflanzungen für die Krähenkolonie nicht geeignet, sie an diesem Standort zu erhalten, da die Bäume eine Größe aufweisen müssten, die sie erst nach 20 bis 30 Jahren erreichen.

Es wird deswegen empfohlen, keinen Beschluss entsprechend dem Antrag der Fraktion B90/Die Grünen über von der Stadt durchzuführende Ersatzpflanzungen zu fassen.

 

 

Anlagen:

  1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
  2. Lageplan Pappelbestand

Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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