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Zieglerstraße, Markierung von Schutzstreifen


Letzte Beratung
Mittwoch, 05. Dezember 2018 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19217

Erläuterungen:

Ergänzungen zur Vorlage FB 61/1014/WP17 vom 24.07.2018

Die Bezirksvertretung hat sich in ihrer Sitzung am 12.09.2018 für die Variante 2 mit einseitigem Schutzstreifen ausgesprochen. Optimiert wird diese Variante durch eine Fortführung des Schutzstrei-fens im Wendehammer bis zu den Zufahrten des Vennbahnweges. Ein weiteres Haltverbotsschild (Zeichen 283) verdeutlicht das Parkverbot im Wendehammer zusätzlich (vgl. Anlage 1).

Der Vorschlag der Bezirksvertretung ein Stopp-Schild (Zeichen 206) anstelle des geplanten Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) von der Kaubendenstraße kommend aufzustellen, wird durch die Straßen-verkehrsbehörde nicht befürwortet. Das Zeichen 206 schreibt den Verkehrsteilnehmern zu jeder Ta-geszeit das vollständige Anhalten des Fahrzeuges vor. Da in Gewerbegebieten an Wochenenden und Feiertagen sowie nachts mit wenig bzw. keinem motorisierten Verkehr zu rechnen ist, wird das Aufstellen dieses Verkehrszeichens nicht befürwortet. Auch aus polizeilicher Sicht besteht keine Not-wendigkeit für das Stopp-Schild, da sich in den letzten drei Jahren keine Unfälle der Kategorie 1-4 im Kreuzungsbereich Zieglerstraße/Kaubendenstraße ereignet haben.

Außerdem sollte geprüft werden, ob das Radfahren auf dem Gehweg gestattet werden könnte, um auch den Radfahrern auf der nördlichen Straßenseite eine Radverkehrsanlage zu bieten. Nach der Empfehlung für Radverkehrsanlagen (ERA) wird nicht empfohlen den Gehweg für Radfahrer freizuge-ben, da diese mindestens 2,50 m breit sein sollten (vgl. ERA S. 27). An der Zieglerstraße messen die Gehwege jedoch beidseitig ca. 2,10 m.

Nach Abschluss der Prüfaufträge wurde alternativ noch eine dritte Variante betrachtet, die auch für den Radverkehr in Fahrtrichtung Neuenhofstraße eine Radverkehrsanlage vorsieht:

Variante 3 - beidseitiger Schutzstreifen bei einseitigem Parken

Die dritte Variante sieht wie Variante 1 einen beidseitigen Schutzstreifen vor. Jedoch entfällt auf einer Straßenseite das Fahrbahnrandparken, um eine ausreichend breite Restfahrbahn für den fließenden Verkehr zu erhalten (vgl. Querschnitt in Anlage 2).

Im Bestand stehen auf der nördlichen Straßenseite insgesamt ca. 51 Parkplätze (je 5,00 m) und auf der südlichen Straßenseite bis zur Einmündung der Kaubendenstraße 38 Parkplätze zur Verfügung. Bei den Varianten 1 bis 3 entfallen auf der nördlichen Straßenseite jeweils 5 Parkplätze. In Variante 3 würde außerdem das Parken auf der südlichen Fahrbahnseite komplett entfallen, wodurch 38 Park-plätze verloren gingen. Zudem müssten die Gehwegvorbauten, die die Parkplätze zwischen Haus-nummer 6 und der Kreuzung Zieglerstraße/Kauben-denstraße baulich umfassen, zurückgebaut werden, um die Fläche für den Schutzstreifen nutzen zu können. Dies würde höhere Kosten verursachen.

Fazit und Empfehlung

Im Ergebnis der Abwägung wird die optimierte Variante 2 (Variante 2a) mit einer Fortführung des Schutzstreifens und einer Rotmarkierung der Radfahrerfurt im Kreuzungsbereich Zieglerstraße/ Kaubendenstraße empfohlen.

Zwar wird die Zieglerstraße nur mäßig durch Schwerverkehr befahren, jedoch nutzt dieser auch die Parkstände am Fahrbahnrand. Deshalb ist die Markierung von 2,50 m breiten Parkständen sinnvoll. Durch einen einseitigen Schutzstreifen bleibt eine Restfahrbahn von 5,30 m, sodass der Begegnungs-verkehr von Pkw und Schwerverkehr möglich ist, ohne den Schutzstreifen zu befahren.

Durch die Markierung und die Roteinfärbung des Schutzstreifens sowie das Aufbringen von Fahr-radpiktogrammen wird im Einmündungsbereich zur Kaubendenstraße auf die Radfahrer hingewiesen. Dadurch wird ihre Sicherheit erhöht.

Variante 2a trägt damit sowohl zur Förderung des Radverkehrs auf der Zieglerstraße als auch zur Nut-zung der Vennbahn bei und berücksichtigt die hohe Nachfrage nach Abstellmöglichkeiten für Lkw.


 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Sie fasst den Planungs- und Ausführungsbeschluss gemäß der vorgelegten Planung der Variante 2a (Plan-Nr. 2018/10-02) (Markierung eines einseitigen Schutzstreifens).


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

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Ergebnis

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0

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

Folgekos-ten (neu)

Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Anlage 1 - Zieglerstraße, Planung Schutzstreifen - Variante 2a

Anlage 2 - Zieglerstraße, Planung Schutzstreifen - Querschnitt Variante 3


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Zieglerstraße
  • Kaubendenstraße
  • Neuenhofstraße

Beratungsfolge

Mittwoch, 05. Dezember 2018öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Eilendorf
Details
Tagesordnung