Teilen:

Dioxin- und Schwermetallbelastungen im Einzugsgebiet der Inde
- Ergebnisse der Aufwuchs- und Bodenuntersuchungen, 2. Beprobungskampagne


Letzte Beratung
Donnerstag, 14. Februar 2019 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9555

Sachlage:

 

Zu der Sachlage, Stand November 2018, wird auf die Mitteilungsvorlage 2018/0505 der öffentlichen Sitzung am 15.11.2018 verwiesen.

 

Zum damaligen Zeitpunkt waren bei Bodenuntersuchungen auf Grünlandflächen in einer ersten Kampagne insgesamt 20 Flächen untersucht worden. Hierbei wurden zwei stark erhöhte Werte mit max. 155 ng/kg Dioxin und 8 weitere mäßig erhöhte Werte ermittelt, die über dem derzeit gültigen Prüfwert von 15 ng/kg lagen.

 

In einer zweiten Untersuchungskampagne wurde daraufhin zunächst das Umfeld der stark auffälligen Bereiche weiter untersucht. Hierzu wurden im November 2018 auf 8 weiteren Flächen Bodenproben in jeweils zwei unterschiedlichen Tiefen (0-10 und 10-30 cm) entnommen. Im Ergebnis zeigt sich, dass alle Bodenproben die Prüfwerte für Grünland z.T. erheblich überschreiten. Der Höchstwert beträgt 306 ng/kg Dioxin und liegt räumlich im Umfeld der bereits vorab ermittelten Höchstwerte im Überschwemmungsbereich der Inde. Darüber hinaus wurden erwartungsgemäß erhöhte Schwermetallgehalte festgestellt, die auf die bekannten geogenen und anthropogenen Schwermetallbelastungen des Stolberger Raumes zurückzuführen sind.

 

Die daraufhin vorgenommenen Aufwuchsuntersuchungen wurden anhand der Ergebnisse der ersten und zweiten Untersuchungskampagnen festgelegt. Das Ziel war, bei jeglicher Überschreitung der Bodenprüfwerte Aufwuchsuntersuchungen durchzuführen, also insgesamt auf 18 Flächen. Hierbei wurde lediglich eine Überschreitung des zulässigen Grenzwertes im Aufwuchs von 0,75 ng/kg festgestellt. In zwei Fällen liegen Überschreitungen des Aktionsgrenzwertes von 0,5 ng/kg vor. Bei allen anderen Proben wurden Dioxine zwar festgestellt, jedoch unterhalb des Aktionsgrenzwertes.

 

Bei der Gegenüberstellung der Aufwuchs- und Bodenproben ergeben sich nunmehr unterschiedliche Fallgestaltungen, die in enger Abstimmung zwischen dem Veterinäramt und dem Umweltamt im Weiteren hinsichtlich der Vorgehensweise und Informationen der Betroffenen auch unterschiedlich behandelt werden.

 

Die eingangs erwähnte höchstbelastete Fläche mit 306 ng/kg Dioxin im Boden und zugleich dem erhöhten Wert im Aufwuchs von 0,75 ng/kg erfordert eine Ordnungsverfügung an den Eigentümer, mit der konkrete Nutzungsbeschränkungen durch das Veterinäramt ausgesprochen werden.

 

In den Fällen, in denen Prüfwertüberschreitungen des Bodens vorliegen, jedoch keine Überschreitungen des Aufwuchses oder aber Überschreitungen des Aktionsgrenzwertes, erhalten die Eigentümer und Pächter konkrete Informationen, Hinweise und Verhaltensregeln gemäß Leitfaden zur Vermeidung von Dioxin- und PCB-Einträgen in Lebensmittel.

 

Zudem wird noch eine Anfrage an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW – LANUV - mit der Bitte um Klärung gerichtet, inwieweit bei nur geringen Prüfwertüberschreitungen (und keinen Überschreitungen des Aufwuchses) generell kein weiterer Handlungsbedarf mehr besteht und wie in anderen Kommunen und Kreisen mit solchen geringfügigen Überschreitungen umgegangen wird. In diesem Zusammenhang wird nochmals darauf verwiesen, dass Belastungen in einer Größenordnung vom 40-60 ng/kg Dioxin im Boden lt. Veröffentlichung des LANUV auch in anderen Überschwemmungsbereichen hoch industrialisierter Gebiete vorkommen.

 

Insgesamt bestätigen die Untersuchungsergebnisse eindeutig das Erfordernis der bereits angekündigten, flächendeckenden Untersuchung mit Landesmitteln, die für 2019 geplant ist.

 

Bezüglich des Zustandes der Kinderspielflächen hatte das Umweltamt eine Anfrage bei den Städten Stolberg und Eschweiler gestellt, inwieweit auf öffentlichen Kinderspielflächen der direkte Kontakt zu evtl. vorliegenden Bodenverunreinigungen unterbunden ist. Nach Aussage der Städte sind die Flächen in der Vergangenheit wegen der bekannten Schwermetallproblematik systematisch kontrolliert und bedarfsweise mittels Bodenaustausch bzw. Abdeckung mit unbelastetem Erdreich saniert worden. Da seinerzeit die Schwermetalle im Focus standen, liegen Erkenntnisse über Dioxin-Untersuchungen nicht vor. Kinderspielplätze werden daher bei der geplanten großräumigen Untersuchung mit einbezogen.

 

Rechtslage:

 

Nach dem Bundesbodenschutzgesetz und der Zuständigkeitsverordnung technischer Umweltschutz sind die unteren Bodenschutzbehörden verpflichtet, Gefahren aus schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten abzuwehren.

Personelle Auswirkungen:

 

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Die Untersuchungen dienen der Klärung des Einflusses schädlicher Bodenveränderungen auf die menschliche Gesundheit sowie auf Lebens- und Futtermittel.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Pilgrim


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 14. Februar 2019Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Details
Tagesordnung