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Wildblumenflächen in städtischen Parks und anderen Grünflächen
Ratsantrag Nr. 424/17 der Fraktion der GRÜNEN vom 4.12.2018


Letzte Beratung
Dienstag, 02. April 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=19787

Erläuterungen:

Auf Antrag der Fraktion der GRÜNEN im Rat der Stadt Aachen soll die Verwaltung beauftragt werden, in allen Parks und sonstigen Grünflächen die Anlage von Wildblumenflächen einzuplanen. Der Flächenanteil dieser Wiesen soll mindestens 5% der Rasenflächen betragen.

Ein wichtiges Tätigkeitsfeld zur Beeinflussung des Insektenbestands und der Artenvielfalt ist die Agrarlandschaft. Aufgrund der Flächengrößen, der Bewirtschaftungsformen und der daraus resultierenden Vegetationsstrukturen gibt es hier deutliche Auswirkungen – im Positiven wie im Negativen – auf die Biomasse bei Insekten. Dennoch ist es sinnvoll, auch im Siedlungsbereich in Privatgärten und öffentlichen Grünanlagen Lebensräume für Insekten zu fördern. Das Aachener Freiraumkonzept sieht in den Leitlinien für die Umsetzung der strategischen Ziele dementsprechend auch die Anlage von Blühwiesen und weitere Maßnahmen zur Stärkung der Biodiversität vor.

Zu den Vorteilen von Blumen- und Kräuterwiesen gehören die größere Vielfalt der Vegetation, das zusätzliche Nahrungsangebot für Bienen und andere Insekten sowie das vor allem zur Blütezeit attraktive Erscheinungsbild. Für das Anlegen dieser Flächen müssen jedoch einige Rahmenbedingungen erfüllt sein und beachtet werden:

  • Damit die etwa 50 bis 100 cm hohen Pflanzen sich entwickeln können und nicht umgeknickt werden, sollten die Wiesen möglichst nicht betreten werden. Dies gilt auch für die Nutzung mit Hunden.
  • Die meisten Blumen- und Kräutereinsaaten benötigen einen sonnigen Standort, Bereiche mit dichtem Altbaum-Bestand sind daher ungeeignet.
  • Für eine effiziente Pflege, vor allem im Straßenraum, sind möglichst großflächige und zusammenhängende Wiesenstreifen erforderlich. Einzelne Baumscheiben sind aus diesem Grund meist nicht geeignet, diese unterliegen oft auch einem hohen Nutzungsdruck.
  • Das Erscheinungsbild der Blumenwiesen ist am attraktivsten in der Blühphase von Mai bis Juni. Im Anschluss geht die Blüte teilweise stark zurück, die Pflanzen werden jedoch erst nach der Samenreife im Spätsommer abgemäht. Daher können die Flächen in dieser Zeit etwas unansehnlicher wirken.
  • Bei der Pflege solcher Flächen wird, um die Benutzbarkeit und Verkehrssicherheit zu gewährleisten, entlang von Wegen ein ca. 1m breiter Streifen kurz gehalten. Gleiches gilt für die an Privatgrundstücke angrenzenden Randbereiche.
  • Damit die Einsaaten anwachsen können, ist auf vorhandenen Grünflächen eine entsprechende Vorbereitung erforderlich. Dazu gehört das Entfernen der Grasnarbe und gegebenenfalls auch von Gehölzresten. Das Saatbeet muss frei von problematischen Wurzelunkräutern wie Quecke, Distel oder Winde sein. Da viele Saatgut-Mischungen nährstoffarme Böden benötigen und andernfalls konkurrenzstarke Gräser die eingebrachten Blumen und Kräuter wieder verdrängen würden, muss in der obersten Bodenschicht oft auch ein Substrataustausch vorgenommen werden.

Unter Berücksichtigung der oben genannten Rahmenbedingungen wird das Einsäen von Blumen- und Kräutermischungen in öffentlichen Grünanlagen Aachens auf geeigneten Standorten bereits praktiziert. Dazu gehören beispielsweise:

  • Randflächen in der Grünanlage Breitbenden
  • Teile der Wiesen am 'Tivoli-Wäldchen'
  • die neu angelegte Grünverbindung in der Kaiser-Friedrich-Allee
  • Bereiche der Parkanlage 'Nirmer Platz'
  • der Mittelstreifen der Roermonder Straße
  • der Kreisverkehr Goethestraße
  • der Einmündungsbereich Weberstraße / Boxgraben

Langgras-Wiesen gibt es auch in extensiv gepflegten Grünanlagen wie z.B. Brander Wall, Müschpark, Nelson-Mandela-Park oder Park Moltkebahnhof. Bei mehreren der hier genannten Beispiele liegt der Anteil der Blumen- bzw. Kräuterwiesen deutlich über 5% der Mahdflächen.

Zeitnah geplant ist die Einsaat für eine Blühwiese auf einer Grünfläche am Johannes-Ernst-Platz. Hier engagieren sich Bürgerinnen und Bürger im Rahmen einer Grünpatenschaft für die Anlage und Pflege. Als Beitrag zu einem Forschungsantrag des Instituts für Umweltforschung der RWTH ist vorgesehen, geeignete Flächen für die Schaffung und Untersuchung von Blühwiesen im Stadtpark, im Grünzug Kronenberg, in der 'Hollandwiese', im Frankenberger Park und im Schloss-Schönau-Park zur Verfügung zu stellen.

Es gibt jedoch auch städtische Grünanlagen, bei denen die Entwicklung von Blühwiesen nicht erfolgversprechend wäre. Hier wird vor allem das erste der oben genannten Kriterien nicht erfüllt: die Nutzung der Flächen ist so intensiv, dass die Gräser und Kräuter immer wieder niedergetreten würden. Dies wäre beispielsweise im Elisengarten oder in den meisten Teilen des Westparks der Fall.

Andere Bereiche sind wiederum zu stark beschattet, um Blühwiesen – etwa in Form der im Antrag genannten 'Magerwiesen' – anzulegen.

Vor diesem Hintergrund wäre eine verbindliche Flächenquote für Blühwiesen von mindestens 5% der Rasenflächen nicht in allen öffentlichen Grünanlagen möglich bzw. zielführend. Auf geeigneten städtischen Grünflächen soll jedoch, unter Berücksichtigung der beschriebenen funktionalen und ästhetischen Aspekte, die Entwicklung von Blüh- bzw. Langgraswiesen weiter umgesetzt werden.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung, bei der Planung und Pflege städtischer Grünanlagen die Entwicklung von Blüh- und Langgraswiesen zu prüfen und den jeweiligen Möglichkeiten entsprechend durchzuführen.

Der Antrag Nr. 424/17 "Wildblumenflächen in städtischen Parks und anderen Grünflächen anlegen" vom 04.12.2018 gilt als behandelt.


 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

X

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

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Gesamt­bedarf (neu)

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Auszahlungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

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Fortgeschriebe­ner Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebe-ner Ansatz 20xx ff.

Folgekos-ten (alt)

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Ertrag

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Personal-/

Sachaufwand

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Abschreibungen

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Ergebnis

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+ Verbesserung /

- Verschlechterung

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Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

 

 

Anlage/n:

Ratsantrag Nr. 424/17 der Fraktion GRÜNE vom 04.12.2018


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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  • Roermonder Straße
  • Kaiser-Friedrich-Allee
  • Boxgraben
  • Nirmer Platz
  • Weberstraße
  • Goethestraße
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Beratungsfolge

Dienstag, 02. April 2019öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

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