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Vennbahn - Einrichtung einer grenzüberschreitenden Koordinationsstelle


Letzte Beratung
Donnerstag, 23. Mai 2019 (öffentlich)
Federführend
S 85 - Wirtschaftsförderung, Tourismus und Europa
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9616

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er begrüßt die Einrichtung einer transnationalen Koordinationsstelle, um eine intensive und langfristige Qualitätssicherung entlang der Vennbahn sicher zu stellen und somit als Premiumprodukt auf dem Markt bestehen zu können.
  2. Er beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Eigenmittel in Höhe von 5.000 Euro/Jahr, vorbehaltlich einer finanziellen Beteiligung der Stadt Aachen, der Gemeinde Roetgen, der Gemeinde Simmerath, der Stadt Monschau, der belgischen und der luxemburgischen Partner, in den Entwurf des HH-Plans 2020 ff. einzustellen.

 

 

Sachlage:

Die Vennbahn hat sich seit ihrer Fertigstellung als wegweisendes touristisches Leuchtturmprodukt im Grenzraum zwischen Deutschland, Belgien und Luxemburg etabliert. Sie erfüllt ihre Rolle als qualitatives Rückgrat eines engmaschigen, grenzüberschreitenden Radwegenetzes und ist damit zu einem bedeutenden Bestandteil der touristischen Wertschöpfung in der Region geworden.

 

Die Wettbewerbssituation im Bereich des Radtourismus hat in den letzten Jahren allerdings stetig zugenommen und wird immer anspruchsvoller. Zahlreiche Destinationen konzentrieren sich auf die Hauptzielgruppen Familien und Best Ager und überzeugen mit hoher Produktqualität. Somit erhöht sich der Anspruch an qualitätsvolle Angebote und Ausstattungen, die Urlaubsregionen bereitstellen müssen, um ihre Produkte erfolgreich am Markt zu platzieren und von den steigenden Nachfragepotentialen im Aktivtourismus zu profitieren.

 

Aufgrund der o.g. Entwicklung bedarf es entsprechend einer intensiven, langfristig angelegten Qualitätssicherung entlang der Vennbahn, um auf dem umkämpften Markt als Premiumprodukt dauerhaft konkurrenzfähig zu bleiben und bestehen zu können. Die entlang der Strecke gelegenen Partner (Deutschland, Belgien, Luxemburg) beabsichtigen aus diesen Überlegungen heraus die Einrichtung einer transnationalen Koordinationsstelle, die künftig eine professionelle, aufeinander abgestimmte und langfristige grenzüberschreitenden Arbeitsweise aus einem Guss gewährleisten soll. Mit der Einrichtung dieser Stelle wird das Vennbahn-Projekt dabei eine weitere Vorreiterrolle einnehmen, indem erstmalig - und ganz dem europäischen Sinne folgend - eine transnationale Koordinationsstelle für einen grenzüberschreitenden Radweg etabliert wird.

 

Insbesondere die Sondersituation in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse – das deutsche Teilstück ab Roetgen ist gemäß Versailler Vertrag belgisches Hoheitsgebiet – hat bereits in der Projektumsetzung immer wieder zu Herausforderungen geführt, da regelmäßig legislative und sprachliche Hürden bewältigt werden mussten. Diese Herausforderungen setzen sich in vielen Fragen der Qualitätssicherung oder auchder im Rahmen der letzten Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses thematisierten Eigentumsverhältnisse (Stichwort Pachtvertrag) fort und begründen den Bedarf und die Notwendigkeit der Einrichtung einer solchen Koordinationsstelle im Besonderen. Ebenfalls hat die Erfahrung der letzten Jahre gezeigt, dass infrastrukturelle und marketingtechnische Angelegenheiten eng miteinander verknüpft sind. Problemorientierte Lösungsansätze und nachhaltige Maßnahmen für die Bereiche Qualitätssicherung, Kommunikation und Marketing sind daher zentral zu koordinieren und abzustimmen, wobei die Koordinationsstelle eine Schnittstellenfunktion zwischen den Bereichen Infrastruktur und Marketing einnehmen und als zentrale Anlaufstelle für alle die Vennbahn betreffenden Fragestellungen etabliert werden soll.

 

Die Arbeitsschwerpunkte der Koordinationsstelle beziehen sich in erster Linie auf die infrastrukturelle Qualitätssicherung im Sinne einer koordinierenden Förderung und Kontrolle des Wegeunterhalts (wegweisende Beschilderung, Identifikation und Beseitigung von Gefahrenstellen, etc.) sowie des Unterhalts der begleitenden touristischen Infrastruktur (Rastplätze, touristische Beschilderung, etc.) entlang der Vennbahn. Hierzu gehört auch die im Dreijahresturnus anfallende (Re-)Zertifizierung der Vennbahn durch den ADFC sowie die zentrale Koordination der hieraus resultierenden Anpassungsmaßnahmen. In diesem Zusammenhang sind regelmäßige bzw. bedarfsorientierte Treffen zwischen den Projektpartnern und ggf. Infrastrukturverantwortlichen zu organisieren, wobei der Stelleninhaber als Bindeglied und Kommunikationshilfe zwischen den Gemeinden und den beteiligten öffentlichen Institutionen (Ministerien, Bahngesellschaften als Flächeneigentümer etc.) der jeweiligen Länder auftritt.

 

Hinzu kommen Kommunikationsaspekte wie z.B. die Sensibilisierung unterschiedlicher Nutzergruppen sowie die regelmäßige Kontaktpflege zu den verschiedenen Infrastrukturverantwortlichen (zuständige Verkehrsministerien, kommunale Infrastrukturverantwortliche, Bahngesellschaften als Flächeneigentümer, etc.). Auch Aspekte und Fragestellungen zur Verbesserung der Anbindung an den ÖPNV und das zentrale Beschwerdemanagement wird ebenso zum Aufgabengebiet der Koordinationsstelle gehören, wie die Entwicklung neuer Projektideen zur weiteren Attraktivitätssteigerung des Premiumprodukts.

 

Institutionell und räumlich wird die Koordinationsstelle in Belgien angesiedelt, da dort bereits wertvolle Erfahrungen in den vergangenen 5 Jahren gesammelt werden konnten und gleichzeitig die notwendigen relevanten Sprachkompetenzen gewährleistet sind. Auch in Bezug auf die Schnittstellenfunktion zum Bereich Marketing lässt diese Verstandortung Synergieeffekte erwarten.

 

 

Rechtslage:

Die Einrichtung einer transnationalen Koordinationsstelle für die Vennbahn ist eine freiwillige Aufgabe der StädteRegion Aachen.

Personelle Auswirkungen:

keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Gesamtkosten für die Einrichtung der zentralen Anlaufstelle (0,5 Personalstelle) belaufen sich auf insgesamt 30.000 Euro/Jahr und verteilen sich in Abhängigkeit von den anteiligen Streckenlängen auf die deutschen, belgischen und luxemburgischen Partner.Die jährlich zu leistenden Beiträge belaufen sich hiernach auf

 

  • 18.000,- EUR für die belgische Seite,
  • 10.000,- EUR für die deutsche Seite,
  • 2.000,- EURr die luxemburgische Seite.

 

Die Finanzierung des Anteils auf deutscher Seite in Höhe von 10.000 Euro wird zu 50% durch die StädteRegion Aachen übernommen. Die restlichen 5.000 Euro verteilen sich kilometerabhängig auf die Stadt Aachen und die Belegenheitskommunen. Etwaige für das Jahr 2019 anfallende Kosten, deren Höhe in Abhängigkeit zum Einstellungsdatum der Koordinationsstelle stehen, werden über das bestehende Sachkonto 544014 „Sonstige Projekt-/Sachkosten (Freizeit/ Tourismus)“ im Produkt 15.01.03 bereitgestellt. Für die Haushaltsjahre 2020 ff. sind Haushaltsmittel in Höhe von jeweils 5.000 Euro einzuplanen.

 

 

 

Im Auftrag

gez.: Terodde

 

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 23. Mai 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Mittwoch, 22. Mai 2019Sitzung des Tourismus- und Kulturausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Tourismus- und Kulturausschuss
Details
Tagesordnung