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Erstellung eines Radverkehrskonzeptes für Herzogenrath mit Ausweisung von Radvorrangrouten;
hier: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2019


Letzte Beratung
Dienstag, 02. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 32 - Ordnungsamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6801

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird damit beauftragt, das bereits bestehende Radverkehrskonzept für die Stadt Herzogenrath aus dem Jahr 2008 auf seine „Aktualität“ zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Trasse des geplanten Radschnellweges zwischen Aachen – Herzogenrath – Kerkrade (RS4) soll als sogenannte „Radvorrangroute“ sowie die damit einhergehenden „Anbindungsstrecken“ an die weiterführenden Schulen bereits berücksichtigt werden. Hierbei soll das Ziel, den inner- und überörtlichen Radverkehr zu erleichtern, zu fördern und den Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Radfahren attraktiver zu gestalten, verfolgt werden. Zu diesem Zweck sollen auch die geplanten Standorte der E-Bike-Verleihstationen sowie mögliche Service-Stationen im Zuge des RSW verzeichnet werden.

Die Anpassungen sollen vorab als konzeptionelle Planung vorgenommen und als dann dem Ausschuss vorgestellt werden.

 

 

Sachverhalt:

Mit Datum vom 14.05.2019 wurde seitens der Fraktion Bündnis90/Die Grünen der politische Antrag an den Vorsitzenden des Bau- und Verkehrsausschusses Herrn Thorsten Schlebusch gerichtet, ein umfassendes Radverkehrskonzept für Herzogenrath zu erstellen mit dem Ziel, inner- und überörtlichen Radverkehr zu erleichtern, zu fördern und einen Umstieg vom motorisierten Individualverkehr auf das Radfahren erheblich attraktiver zu machen als bisher. Dazu sollen die vorhandenen Haupt- und Nebenwegeverbindungen betrachtet und ein Radvorrangroutennetz nach dem Muster der Stadt Aachen ausgewiesen werden. Der genaue Wortlaut sowie die Begründung ist dem Antrag (siehe Anlage) zu entnehmen.

Wie auch bereits im Antrag erwähnt, befindet sich das Stadtgebiet von Herzogenrath in einer sogenannten „eingeklemmten“ Situation zwischen der Staatsgrenze im Westen und dem Naturschutzgebiet Wurmtal im Osten. Alle Verkehrsarten sind somit gezwungen, über diesen „engen“ Korridor von und nach Norden in das und aus dem Oberzentrum Aachen durch Herzogenrath zu gelangen. Im Umkehrschluss heißt dieses, dass nur ein begrenzter Raum für die Nord-Südachsen-Verbindung existiert und sich die Erschließung im Wesentlichen auf eine einzige Hauptverkehrsachse reduziert.

Die Bewerbung der Stadt Herzogenrath bei der AGFS (Arbeitsgemeinschaft zur Förderung des Fuß- und Radverkehrs in Städten und Gemeinden) im Jahre 2007 beinhaltete bereits eine Ausrichtung zur Stärkung der Verkehrsmittel des Umweltverbundes. Bereits im Jahr 2008 wurde zu diesem Zweck eine Radkarte für das Stadtgebiet von Herzogenrath als Auszug der Radkarte der Städteregion Aachen (damals noch Kreis Aachen) gemeinsam mit der angrenzenden Kreis Heinsberg (hier Übach-Palenberg) erarbeitet. Grundlage bildete hierbei auch das Radverkehrsnetz NRW. Hierin aufgeführt sind das Radknotenpunktsystem NRW für die Freizeitrouten, die Ausweisung von Alltagsrouten sowie sonstigen Routen. Der Radkartenausschnitt für Herzogenrath ist als Anlage beigefügt.

In den letzten 10 Jahren haben sich diverse Änderungen/Ergänzungen sowie auch Planungen zur Erweiterung des bestehenden Radverkehrsnetzes ergeben. So z.B. Neu- und Umbaumaßnahmen auf klassifizierten Stadtstraßen wie der Ausbau der K29 (Bicherouxstraße) und der gerade stattfindende Neubau der L223 (Bardenberger Straße - Jüderstraße). Als sehr wesentliche und innovative Neuerung im Radverkehrsausbau im Nordraum von Aachen stellte die Bewerbung am landesweiten Wettbewerb zum Bau einer Radschnellwegverbindung zwischen Aachen – Herzogenrath – Kerkrade durch die Städteregion Aachen, die Stadt Aachen und die Stadt Herzogenrath im Jahre 2014 dar. Diese teilweise durchaus kontrovers betrachtete Planung befindet sich nach Abschluss der Machbarkeitsstudie im Jahr 2018 nunmehr in der Linienbestimmung.

Gleichermaßen sind auch Entwicklungen zum Aufbau eines städtischen E-Bike-Verleihsystemes durch den Betreiber Velocity GmbH aus Aachen in der aktiven Planungs- und Umsetzungsphase. Hierdurch sollen im Wesentlichen die drei Stadtteile Merkstein, Herzogenrath und Kohlscheid „fahrradfreundlich“ verknüpft sowie aber auch an das Oberzentrum Aachen angebunden werden.

Seitens der Verwaltung sei an dieser Stelle der Hinweis gegeben, dass die Ausweisung von sogenannten „Radvorrangrouten“, wie in der Stadt Aachen praktiziert und wie im Antrag für die Stadt Herzogenrath angeregt, als sehr schwierig angesehen wird. Grundlage für eine solche Ausweisung bildet ein flächendeckendes alternativreiches Radverkehrsnetz, in dem entsprechende Achsen im Rahmen einer Potentialabschätzung erkundet und dann entsprechend in Wert gesetzt werden. Herzogenrath verfügt leider nicht über eine solche flächenhafte Radverkehrsinfrastruktur, weder in den vorhandenen Haupt- noch Nebenwegeverbindungen. Wie bereits erwähnt, erstrecken sich auch die potentiellen Radachsen innerhalb des „engen“ Korridors, in dem teilweise nur eine bzw. maximal 2 Achsen in Frage kämen. Diese sind bereits in der bestehenden Radkarte Herzogenrath enthalten und aufgeführt.

Die Verwaltung schlägt vor, die bestehende Radkarte im Hinblick auf die oben erwähnten Änderungen/Ergänzungen hin zu überprüfen und zu ergänzen. Hierbei würde die Achse Radschnellweg (RS4) bereits als Korridor konzeptionell aufgenommen und dann als sog. „Radvorrangroute“, hier wäre diese „Nomenklatur“ gerechtfertigt, ausgewiesen. Auch die jeweiligen „Anbindungsstrecken“ (hier: RSW Schulzentrum HZ-Mitte sowie RSW Europaschule Merkstein) würden bereits berücksichtigt und als „Achsen in Planung“ dargestellt. Des Weiteren könnten die geplanten E-Bike-Verleihstationen sowie beabsichtigte Service-Stationen im Zuge des Radschnellweges ausgewiesen bzw. dargestellt werden. Auf Grundlage und unter Nutzung der bestehenden Radkarte würde die Verwaltung die oben angeführten Änderungen/Ergänzungen vorab konzeptionell berücksichtigen und das Ergebnis dem Ausschuss alsdann vorstellen.

Es wird empfohlen, diese Ergänzungen und Überlegungen mit der Städteregion Aachen als übergeordnete Verwaltung intensiv abzustimmen, so dass die „Einzelmaßnahmen“ der Stadt Herzogenrath im Rahmen eines Gesamtkontextes regional sowie auch überregional einheitlich erfolgt.

Rechtliche Grundlagen:

 

 

Finanzielle Auswirkungen (einschl. Darstellung der Folgekosten Sach- und Personalaufwendungen sowie Folgeerträge):

./.

 

 

Anlagen:

1. Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 14.05.2019

2. Radkarte


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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