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Verlegung der Stromkabel für die Windenergieanlagen 6 und 7 im Münsterwald
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des Landschaftsplans


Letzte Beratung
Dienstag, 02. Juli 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=20237

Erläuterungen:

Im Münsterwald steht die Errichtung der genehmigten Windenergieanlagen 6 und 7 (WEA 6 und 7) östlich der B 258 bevor. Bauherrin ist die STAWAG Energie GmbH. Die r die Netzanbindung aller WEA notwendige Verlegung von Erdkabeln war bereits im Jahr 2015 Gegenstand eines naturschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens. Im Laufe der Detailplanung der WEA 6 und 7 hat sich herausgestellt, dass deren Vernetzung nicht wie ursprünglich geplant umgesetzt werden kann bzw. mit größeren Eingriffen verbunden ist. Es liegt daher ein neuer Genehmigungsantrag r eine geänderte Kabeltrasse vor.

Hintergrund / Begründung:

Der erste Entwurf sah einen Netzanschluss bei der WAG (Wassergewinnungs- und Aufbereitungsgesellschaft) vor, welcher von der Gemeinde Roetgen verwehrt wurde. Daher wurde eine alternative Leitungsplanung angestrebt, die alle gegebenen Umstände berücksichtigt. Eine weitere Möglichkeit, die vorhandene Baustellenzufahrt zu nutzen, scheiterte an den Nutzungsrechten. Eigentümer ist hier nicht die Stadt Aachen.

Die Errichtung des Windparks Münsterwald erfolgt in zwei voneinander getrennten Bauabschnitten, fünf WEA westlich der B 258, zwei östlich der B 258. Die Kabelauslegung des Bestandsparks weist nicht die nötige Kapazität auf, um die beiden letzten WEA aufzunehmen. Es kann nur die Leistung einer WEA auf das Bestandskabel nach Krauthausen eingespeist werden, die zweite WEA soll an der K 40 an einem gesonderten Übergabepunkt an das Netz angeschlossen werden.

Die Möglichkeit, ein weiteres Kabel innerhalb der bereits genehmigten Trasse zu verlegen, wurde ebenfalls geprüft. Dabei wurde festgestellt, dass die parallele Verlegung in der begrenzten Trasse mit erheblichen Problemen verbunden ist. Bei Einsatz des Verlegepfluges besteht das Risiko, dass das vorhandene Erdkabel trotz aller Sorgfalt durch das Pflugschwert beschädigt werden kann. Um dies zu vermeiden, müsste mit deutlichem Mehraufwand in Handschachtung vorgegangen werden. Außerdem hat sich herausgestellt, dass der Eingriff im Vergleich zur jetzigen Planung (s. u.) größer wäre. Es bedarf der Kreuzung von 10 Gewässern, die notwendige Station müsste im Wald platziert werden, und die Trassenlänge wäre um insgesamt 3,5 km länger. Von Vorteil ist zudem, dass die Trasse über größere Längen die vorhandenen Wege nutzt, so dass ein erneuter Eingriff in das Wegebankett reduziert werden kann.

Verlauf / Auswirkungen:

Bei der neuen Streckenführung wurde darauf geachtet, den jeweils kürzesten Weg mit den geringsten Beeinträchtigungen für die zu durchquerende Landschaft zu wählen. Zudem soll die Trassenführung auf dem Gebiet der Stadt Aachen liegen.

Die Kabeltrasse der WEA 6 besitzt eine Länge von etwa 1,3 km. Nördlich der Kreisstraße K 40 wird sie durch eine Station (Muffe) an die vorhandene Verkabelung der bestehenden WEA angebunden. Ausgehend von der WEA 7 bis zur geplanten Übergabestation im Nordosten weist die zugehörige Kabeltrasse eine Länge von ca. 2,4 km auf. Die Kabelverlegung erfolgt in einer Tiefe von

80 bis 100 cm (offene Bauweise, Verlegepflug) bzw. von bis zu 200 cm (Bohrverfahren).

Die Kabeltrassen verlaufen überwiegend entlang von unbefestigten Waldwegen sowie geschotterten

oder versiegelten Wirtschaftswegen. Von der wegbegleitenden Verlegung sind weiterhin Saumflure bzw. Wegeseitenränder betroffen. Eine direkte Beanspruchung von Gehölz- oder Gewässerstrukturen wird durch die Trassenwahl sowie durch die Verlegeart (Spülbohrverfahren, Handschachtung) vermieden. In den Bereichen der Standorte der geplanten WEA werden die Trassen zudem innerhalb der vorgesehenen Zuwegungen der Anlagen verlaufen. Der letzte Abschnitt der Kabeltrasse der

WEA 7 verläuft über eine intensiv genutzte Wiese. Zur Errichtung der Kabeltrasse ist an einer Stelle die Unterquerung der K 40 mittels Spülbohrung vorgesehen. An insgesamt vier Stellen werden zudem Fließgewässer mit Hilfe von Spülbohrungen oder Bodendurchpressungen unterquert. Die Unterquerung des Nebenarms des Fobisbachs dient an einer Stelle auch der Querung eines gesetzlich geschützten Biotops. Diese Trasse wurde gewählt, um Rodungen zu vermeiden und auf Aachener Stadtgebiet zu bleiben. Nördlich verläuft eine Wasserleitung, die aufgrund eines zu steilen Winkels nicht gequert werden kann. Von hier aus besteht die kürzeste Anbindung an eine vorhandene Rückegasse.

Die Kabeltrasse der WEA 6 wird südlich der K 40 an die vorhandene Verkabelung der bereits bestehenden fünf WEA angebunden. Für den Bau einer Station (Muffe) wird im Bereich eines lückigen Fichtenbestands eine Fläche von ca. 2,4 m² dauerhaft beansprucht. Der Einspeisepunkt der Kabeltrasse der WEA 7 befindet sich nordöstlich des geplanten Windparks auf dem Gebiet der Gemeinde Roetgen.

Im vorliegenden landschaftspflegerischen Begleitplan wird der Eingriff in Natur und Landschaft durch die Kabelverlegung bewertet und bilanziert. Ferner sind Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung von Beeinträchtigungen benannt, die bei der Planung bzw. Durchführung des Vorhabens zu berücksichtigen sind.

Nach dem Begleitplan verursacht die Maßnahme keine erheblichen Beeinträchtigungen des Schutzgutes Boden. In Bereichen, in denen mit Beeinträchtigungen insbesondere schutzwürdiger Böden zu rechnen ist, wird eine bodenkundliche Baubegleitung durchgeführt.

An dem Standort der Muffe entsteht ein Biotopwertverlust von 1,2 Punkten. Die temporäre Beanspruchung von ökologisch sehr gering- bis mittelwertigen Biotopen (Waldwege, Kahlschläge / Lichtungen sowie wegbegleitende Saumgesellschaften) kann aufgrund der kurzen Dauer der Beanspruchung und der guten Regenerationsfähigkeit der betroffenen Biotope als unerheblich eingestuft werden.

Artenschutz:

Im landschaftspflegerischen Begleitplan wurde die Möglichkeit von Verstößen nach § 44 BNatSchG geprüft. Bei Einhaltung von Maßnahmen zur Vermeidung und Verminderung wie z. B. Bauzeitenbeschränkung, Baufeldräumung und Baufeldkontrolle sind für die potenziell vorkommenden, planungsrelevanten Arten diesbezügliche Konflikte nicht zu erwarten.

Die untere Naturschutzbehörde beabsichtigt, für die geplante Kabelverlegung eine naturschutzrechtliche Befreiung zu erteilen. Eine ökologische Baubegleitung ist zu stellen.

 

 

Beschlussvorschlag:

Der Naturschutzbeirat widerspricht der durch die untere Naturschutzbehörde beabsichtigten Befreiung nicht.


 

 

Anlagen:

  1. Karte ursprüngliche Planung
  2. Trassenverlauf Karte 1
  3. Trassenverlauf Karte 2
  4. Fotopunkte
  5. Fotos



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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