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Teilnahme Netzwerk Kommunaler Klimaschutz


Letzte Beratung
Dienstag, 24. September 2019 (öffentlich)
Federführend
Fachdienst 4.3
Originaldokument
http://ratsinfo.wuerselen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=5095

gez. Nelles, 11.09.2019gez. von Hoegen, 09.09.2019

rgermeisterErster u. Techn. Beigeordneter

gez. Schierp, 09.09.2019gez. Püll, 06.09.2019

FachdienstleiterinSachbearbeiterin

gez. i. V. Nelles, 11.09.2019

Stadtkämmerer

 

 

Darstellung des Vorgangs:

In der StädteRegion Aachen ist der Aufbau und die Umsetzung eines kommunalen Netzwerks zum kommunalen Klimaschutz gemeinsam mit den Kommunen der StädteRegion Aachen und der StädteRegion Aachen selber geplant. Gemäß der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (= „Kommunalrichtlinie“ vom 1. Oktober 2018 rderschwerpunkt 2.5 kommunale Netzwerke 2.5.2 - Netzwerkphase) soll gemeinsam eine Fördermaßnahme beantragt werden.

Ein Klimaschutznetzwerk ist ein Zusammenschluss in der Form als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ziel des Zusammenschluss ist es

Dauerhaft einen breiten Erfahrungsaustausch zu fachlichen Fragen gemäß der o.g. Richtlinie anzustoßen,

geeignete Ziele für den kommunalen Klimaschutz zu formulieren,

wirtschaftlich sinnvolle Maßnahmen zur Erreichung dieser Ziele umzusetzen und

geeignete Monitoringsysteme zur Kontrolle der Zielerreichung einzuführen.

Das Netzwerk wird durch ein externes Netzwerkmanagement initiiert und betreut hiermit soll die Fa. Gertec GmbH beauftragt werden, die neben der fachlichen Kompetenz über ein fundiertes Wissen im Bereich des kommunalen Klimaschutzes verfügt und die Strukturen der StädteRegion Aachen durch die Erstellung der Klimaschutzkonzepte bereits kennt. Das Netzwerkmanagement übernimmt insbesondere folgende Aufgaben:

A)Individuelle Begleitung der Kommunen und der StädteRegion Aachen über drei Jahre bei ihrem lokalen und regionalen Klimaschutzprozess durch einen externen, im kommunalen Klimaschutz erfahrenen Berater, z.B.

oIst-Analyse des Status-quo und der bisherigen Erfahrungen

oDefinition der strategischen Schwerpunkte für die Zukunft, einschIießlich möglicher Ziele

oAuswahl geeigneter Klimaschutz-Maßnahmen/Projekte für die konkrete Umsetzung in den drei Jahren

oFachliche Beratung und Begleitung bei der Umsetzung einzelner Maßnahmen

oUnterstützung in den internen Abstimmungen (Verwaltung, Politik)

oMonitoring zu den erzielten Erfolgen

In einer ersten Sitzung des AK Klimaschutz wurden unter dem Bereich A Individuelle Begleitung bereits folgende Fragestellungen formuliert, die im Rahmen der Netzwerkgründung bearbeitet werden können:

Wo liegen Verknüpfungsmöglichkeiten von kommunalen Pflichtaufgaben mit dem kommunalen Klimaschutz? Wie können wir Klimaschutz als Querschnittsthema in den einzelnen, individuell betrachteten Verwaltungen integrieren und wie kann der Klimaschutz dort personell verankert werden? Welche Akteure außerhalb von Politik und Verwaltung - sind interessant?

B)Erzielung von Synergieeffekten durch den interkommunalen und regionsweiten Erfahrungsaustausch, z.B.:

oAuswahl möglicher Maßnahmen, die in mehreren Kommunen gleichzeitig umgesetzt werden sollen, auf Basis der individuellen Ist-Analysen und Schwerpunktdefinitionen

oErarbeitung von Konzepten und Arbeitsplänen zur gemeinsamen Umsetzung

oErstellung von Förderanträgen zu (gemeinsamen) Projekten

oKontinuierliche Erfahrungsberichte (insbesondere zu Maßnahmen-umsetzungen) und kontinuierliche Diskussion zur Optimierung im laufenden Prozess

oFachveranstaltungen: Know-How-Transfer in die Region durch Organisation von Workshops, Vorträgen, Exkursionen zu von den teilnehmenden Kommunen gewählten Themen rund um den kommunalen Klimaschutz

Auch zum Thema „Erzielung von Synergieeffekten hatte es in der Arbeitskreissitzung bereits erste Vorschläge gegeben. Dazu gehört die Erarbeitung von "Werkzeugkästen" zur Unterstützung der Umsetzung in den interessierten Kommunen, u.a. zu den Themen:

-Zielgruppenspezifische Beratung privater Wohngebäudeeigentümer,

-Klimaanpassung mit Synergie zum Klimaschutz (Grün in der Stadt, Grün- und Gestaltungssatzung, Kampagne zur Erhaltung des Bestands),

-Klimafreundliche Verwaltung, u.a. Kommunale Beschaffung (von Auto bis Arbeitskleidung),

-Dachflächen/Fassaden nutzen (Photovoltaik, Solarthermie, E-Mobilität, Grün, Speicher),

-rechtliche Steuerungsinstrumente (Satzung, Festsetzung, Vertrag),

-Energetische Standards bei der Anmietung von Gebäuden,

-Nachhaltiges Bauen (Energieeffizienz) in Neubaugebieten,

und vieles mehr.

C) Netzwerkmanagement:

oZieldefinition und Monitoring der Netzwerkarbeit

oAuftakt- und Abschlussveranstaltung

oOrganisation, Berichterstellung, finanzielle und formelle Abwicklung

oAbstimmung mit StädteRegion Aachen und den teilnehmenden Kommunen

Die Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft wird einen entsprechenden Förderantrag nach o.g. Richtlinie bis zum 30. September 2019 stellen.

Im Rahmen der dreijährigen Laufzeit des Netzwerks müssen folgende Bausteine

umgesetzt werden:

eine Auftakt- und eine Abschlussveranstaltung,

Festlegung der Netzwerkarbeit auf der Grundlage vertraglicher Regelungen

mit den Netzwerkteilnehmern, mindestens vier Netzwerktreffen pro Jahr (im dreimonatigen Rhythmus stattfindend) über insgesamt drei Jahre,

mindestens eine Vor-Ort-Begehung durch einen externen Fachberater für

jeden Netzwerkteilnehmer,

Festlegung von Zielen zum Klimaschutz,

Unterstützung zur Umsetzung wirtschaftlich sinnvoller Maßnahmen zwecks

Zielerreichung,

hrliches Monitoring über die Erreichung der vereinbarten Ziele, Erfolge und noch offene Herausforderungen im Netzwerk.

Die genannten Bausteine dienen als Basis für einen über den Förderzeitraum und

darüber hinaus funktionsfähigen Arbeitsprozess.

Kosten des Netzwerks und kommunaler Eigenanteil

r die Netzwerkphase sind durchschnittlich rd. 92.000 € brutto pro Jahr und eine dreijährige Laufzeit kalkuliert. Aufgrund der Kontinuität und der Federführung durch die StädteRegion Aachen zukünftig übernimmt die StädteRegion die im Baustein B anfallenden Kosten für die Treffen zum Erfahrungsaustausch wie auch die Kosten für das Netzwerkmanagement; die Kosten für die übrigen Bestandteile in Baustein A und Baustein B werden auf die Netzwerkteilnehmer aufgeteilt.

Bei einer 60%igen Förderung bedeutet das einen kommunalen Eigenanteil von 1.265,00 € pro Jahr, insgesamt bei dreijähriger Laufzeit also 3.795,- €.

Kosten und Nutzen

Diese Kosten würden voraussichtlich erstmalig im Haushaltsjahr 2020 anfallen. Auf Wunsch der Kommunen können zusätzliche individuelle Leistungen aus dem unter A beschriebenen Inhalten (z. B. weitere Beratertage) in Anspruch genommen werden, die dadurch entstehenden Kosten sind - abzüglich der darauf ebenfalls gewährten Förderung - von den jeweiligen Kommunen selbst zu tragen.

Den Kommunen kommt eine zentrale Rolle bei der Anpassung an den Klimawandel zu. Sie haben die Aufgabe, einen umfassenden Anpassungsprozess im Austausch und in Abstimmung mit allen relevanten Akteuren anzustoßen, zu koordinieren und zu moderieren. Nur so können sie Risiken für ihre Einwohner, die kommunale Infrastruktur oder das Stadtgrün in einem offenen und transparenten Prozess senken. Dabei ist es wichtig, mögliche Synergien und Konflikte mit anderen kommunalen Aufgaben rechtzeitig zu erkennen, damit Sie diese sinnvoll nutzen beziehungsweise diesen begegnen können.

r diese z.T. hochaktuellen und dringlichen Querschnittsaufgaben ist ein Klimaschutzmanager unerlässlich; da die Stadt Würselen derzeit keinen Klimaschutzmanager hat und im Haushaltsjahr 2020 nur eine halbe Stelle für dieses Aufgabenfeld vorgesehen ist, sorgt die Teilnahme an dem „Netzwerk Kommunaler Klimaschutz“ dafür, dass die Stadt Würselen in der StädteRegion im Themenfeld Klimaschutz nicht den Anschluss verliert.

 

 

Finanzielle Auswirkungen:

r die Jahre 2020 bis 2022 fällt ein jährlicher Eigenanteil von 1.265,- € an,
insgesamt 3.765,- €.

Auswirkungen auf das Projekt Stadt der Kinder:

Klimaschutz und Nachhaltigkeit sind Voraussetzungen für eine lebenswerte Zukunft, insbesondere der Kinder.

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Dienstag, 24. September 2019Sitzung des Umwelt- und Stadtentwicklungsausschusses

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