Anregungen zum Regio-Tram-Projekt gem. § 16 Hauptsatzung der Städteregion Aachen und § 21 Kreisordnung NRW durch den Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND); Schreiben vom [26.08.2019](si010.asp?YY=2019&MM=08&DD=26 "Sitzungskalender 08/2019 anzeigen" )
Am 27. September 2018 beauftragte der Städteregionsausschuss die Verwaltung, gemeinsam mit allen städteregionalen Kommunen und dem AVV ein Regio-Tram-Projekt zu erarbeiten und fortlaufend zu informieren (vgl. 2018/0352).
Mit Schreiben vom 26. August 2019 regt die Kreisgruppe Aachen-Land des BUND NRW e.V. die „Prüfung von zusätzlichen, sinnvollen Alternativen zu Systemen und Trassenführungen bei der Machbarkeitsstudie Regio-Tram“ an und bittet dies in die Tagesordnung der Sitzung des Städteregionsausschusses am 26.09.2019 aufzunehmen.
Die Hintergründe der Anregung sind dem als Anlage 1 beigefügten Antrag zu entnehmen.
Die mit der fachlichen Projektleitung beauftragte Aachener Verkehrsverbund GmbH (AVV) hat bezüglich der Anregungen der Kreisgruppe eine Stellungnahme abgegeben. Die Stellungnahme ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.
Rechtslage:
Gem. § 21 KrO NRW i.v.m. § 16 IV Hauptsatzung der Städteregion Aachen ist der Städteregionsausschuss zuständig für die Erledigung von Anregungen und Beschwerden.
Die Aufgabe ist freiwillig.
Personelle Auswirkungen:
keine
Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:
Derzeitig wird die Untersuchung der technischen und kommunikativen Machbarkeit des Projektes Regio Tram mit 1,0 Mio. € kalkuliert.
Der Bearbeitungszeitraum beträgt drei Jahre.
Aufgrund der Aufnahme des Projektes als potentielles Förderprojekt des Strukturwandels der Zukunftsagentur Rheinisches Revier wird derzeit ein Antrag auf Förderung der Machbarkeitsuntersuchung gestellt.
Ökologische Auswirkungen:
Die Umsetzung des Projektes Regio Tram stellt einen wesentlichen Beitrag in der Entwicklung des Umweltverbundes dar und hat demnach unmittelbare positive klimatische und ökologische Auswirkungen. Nicht zuletzt bedeuten die prognostizierten 60.000 Pendlerbewegungen, die mit dem Umstieg auf die Regio Tram avisiert sind, eine erhebliche Entlastung des Bus- und Individualverkehrs. Der E-Betrieb der Regio Tram trägt insofern wesentlich zur Umweltentlastung bei.
Die Verwaltung bittet um Kenntnisnahme.
Im Auftrag
gez.: Jücker
Anlagen:
- Schreiben des BUND vom 26.08.2019 (Anlage 1)
- Stellungnahme des AVV (Anlage 2)
Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.
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Beratungsfolge
Donnerstag, 26. September 2019Sitzung des Städteregionsausschusses