Teilen:

Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK): Kommunales Netzwerk Klimaschutz


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. September 2019 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=9888

Beschlussvorschlag:

 

Der Städteregionsausschuss trifft folgende Entscheidungen:

 

  1. Er bestärkt aufgrund der festzustellenden Auswirkungen des Klimawandels die Notwendigkeit, die Netzwerkarbeit der Klimaschutzmanager zu intensivieren.
  1. Er befürwortet die Förderantragstellung „Kommunale Netzwerke Klimaschutz“ im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) ausdrücklich.

Sachlage:

 

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit unterstützt im Rahmen der „Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld“ (Kommunalrichtlinie) Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland.

 

Diese Fassung der Kommunalrichtlinie bietet Kommunen und Akteuren aus dem kommunalen Umfeld seit dem 5. Juni 2019 zahlreiche neue Fördermöglichkeiten.

 

Gefördert werden u.a. der Aufbau und der Betrieb kommunaler Netzwerke zu den Themenbereichen:

 

  • Klimaschutz,
  • Energieeffizienz,
  • Ressourceneffizienz sowie
  • Klimafreundliche Mobilität.

 

Gefördert wird die Gewinnungs- und/oder Netzwerkphase. Dabei werden einerseits die Gewinnung von Netzwerkteilnehmern durch einen Netzwerkmanager und andererseits der Aufbau, der Betrieb und die Begleitung eines Netzwerkes durch ein externes Netzwerkmanagement unterstützt. Dieses hat sicher zu stellen, dass die Teilnahme von mindestens sechs Partnern am Netz vertraglich gesichert ist und ein qualifiziertes Netzwerkteam eingesetzt wird.

 

Zuwendungsfähig sind dabei:

 

  • Vergütungen für die Wahrnehmung von Aufgaben durch einen externen Netzwerkmanager sowie der Einsatz von externen Dienstleistern, die das Netzwerk inhaltlich beraten und das Netzwerkmanagement bei der Moderation unterstützen.
  • Sachausgaben für:
  • die Vorbereitung und den Abschluss von Verträgen mit den Netzwerkteilnehmern,
  • den Aufbau einer elektronischen Netzwerkplattform,
  • die Durchführung von Netzwerktreffen sowie
  • die Erstellung von Berichten zur Kontrolle des Fortschritts der Netzwerkteilnehmer.
  • Ausgaben für das Hinzuziehen externer Experten zu den Netzwerktreffen und zur Weiterbildung und Schulung der Netzwerkteilnehmer.

 

Antragsberichtigt sind juristische Personen, die über ausreichende wirtschaftliche und zeitliche Ressourcen, die erforderliche Zuverlässigkeit sowie die fachliche Kompetenz zum Aufbau und Betrieb eines zu fördernden Netzwerkes verfügt.

 

Antragsteller aus den vier Braunkohlerevieren können eine 15 Prozentpunkte erhöhte Förderquote erhalten.

 

Die Städteregion Aachen steuert und koordiniert gemäß Intention des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) den Klimaschutzprozess auf städteregionaler Ebene. Wesentliches Netzwerkinstrument ist dabei der seit 2012 bestehende Arbeitskreis Kommunaler Klimaschutz, der Austausch- und Informationszwecken dient und eine hohe Bedeutung und Akzeptanz für die interkommunale Zusammenarbeit erfährt.

 

Die Gertec GmbH Ingenieurgesellschaft, die das städteregionale IKSK seinerzeit erarbeitet hat, ist mit dem Hinweis auf die o.g. neuen Fördermöglichkeiten durch die Kommunalrichtlinie an den Arbeitskreis Klimaschutz mit dem Ansatz herangetreten, die Effektivität der städteregionsweiten Klimaschutzarbeit fachlich zu unterstützen, zu intensivieren und damit an den Fördermöglichkeiten der Kommunalrichtlinie zu partizipieren.

 

Mit ihrer Expertise und Sachkompetenz im Bereich des kommunalen Klimaschutzes könnte die Gertec GmbH als Netzwerkmanager fungieren und damit die bisherige Arbeit des AK Klimaschutz noch strukturierter und effektiver aufstellen. Gleichzeitig bietet das Engagement der Gertec GmbH die Vorteile, dass von dem hohen externen Sachverstand des Büros neue Impulse gesetzt werden können und die komplette administrative Abwicklung des Projektes durch die Gertec GmbH übernommen würde.

 

Die Mitglieder des Arbeitskreises begrüßten die Idee außerordentlich und erklärten, von den Bundesmitteln aus der Kommunalrichtlinie zugunsten der effektiven Stärkung des Netzwerkes profitieren zu wollen, um die Strukturen auf städteregionaler und damit ebenso auf lokaler Ebene noch stärker zu unterstützen und effektiver und nachhaltiger aufzustellen. Durch die externe Begleitung erhoffen sich die kommunalen Netzwerkpartner zudem eine Akzeptanz- und Umsetzungsoptimierung.

 

In dem Zusammenhang wird auf den Antrag der SPD-Fraktion der Städteregion Aachen vom 09.04.2019 verwiesen, einen Tagesordnungspunkt zur „Umsetzung von Energiesparmodellen an städteregionalen Kitas und Schulen unter Einbeziehung von Fördermitteln“ vorzusehen und mitzuteilen, ob weitere Projekte im Rahmen der Kommunalrichtlinie geplant sind. Diesem Antrag könnte mit dem vorgenannten Rechnung getragen werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt durch den erfahrenen Partner Gertec GmbH die Förderantragstellung vorzunehmen. Ebenso erhofft sie sich aus der anteiligen finanziellen Beteiligung der Städteregion Aachen insbesondere große Effekte zugunsten der zukünftigen Akzeptanz der städteregionalen Moderation und Umsetzung gemeinsamer Projekte.

 

Inhaltlich sind mit dem Arbeitskreis und der Gertec GmbH folgende Arbeitsbausteine vorbesprochen:

 

  • Individuelle Begleitung pro Kommune durch Gertec,
  • Synergieeffekte durch interkommunale Austausch und Generierung gemeinsamer Projekte,
  • Intensivierung und nachhaltiges Aufstellen des Netzwerkmanagements.

 

Die anteilige Kofinanzierung der einzelnen Bausteine wollen die teilnehmenden Kommunen und die Städteregion Aachen übernehmen. Sechs Kommunen haben bereits schriftlich ihre Teilnahme zugesichert. Den Part der Zusammenführung und Koordination der kommunalen Projekte und Erkenntnisse erbringt die Städteregion Aachen. Dabei werden die Zieldefinition und das Monitoring der Netzwerkarbeit im Vordergrund stehen, jeweils eine Auftakt- und Abschlussveranstaltung stattfinden und die Organisation, die Berichterstattung sowie die finanzielle Beteiligung und formelle Abwicklung des Netzwerkes ein wesentlicher Part der städteregionalen Zuständigkeit ausmachen.

 

Nach erfolgreicher Antragstellung durch die Gertec GmbH würde diese die Gründung der für die Förderung erforderlichen Gesellschaft bürgerlichen Rechts übernehmen und die verbindliche Vereinbarung der Themenschwerpunkte in enger Absprache mit der Städteregion Aachen und den städteregionalen Kommunen gestalten.

 

Rechtslage:

 

Es handelt sich um eine freiwillige Aufgabe.

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Für das Projekt ist ein Kostenrahmen von ca. 276.000 € für drei Jahre kalkuliert, abzüglich der Förderung von voraussichtlich 75 % und Erbringung der Eigenanteile der beteiligten Kommunen verbleibt bei der Städteregion Aachen ein durchschnittlicher Eigenanteil von 12.000 € pro Jahr.

 

Die exakten Kosten können erst mit Vorliegen des Förderbescheides verbindlich beziffert werden.

 

Für die Umsetzung des Integrierten Klimaschutzkonzeptes stehen im Haushalt 100.000 € im Produkt 14.01.02 „Klimaschutz“ im Sachkonto 543230 zur Verfügung.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Durch die interkommunale Zusammenarbeit wird die Klimaschutzarbeit in der Städteregion Aachen nachhaltig und zielführend unterstützt und voran gebracht. Oberstes Ziel des „Kommunalen Netzwerkes Klimaschutz“ ist die langfristige und kontinuierliche Reduzierung von CO2-Emissionen.

 

 

Im Auftrag

gez.: Pilgrim


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Donnerstag, 26. September 2019Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 19. September 2019Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Details
Tagesordnung