Teilen:

Radschnellweg
Hier: Linienbestimmungsverfahren Herzogenrath-Mitte


Letzte Beratung
Dienstag, 29. Oktober 2019 (öffentlich)
Federführend
Amt 65 - Hoch- und Tiefbauamt
Originaldokument
http://ratsinfo.herzogenrath.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=6987

Der Bau- und Verkehrsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und fasst folgenden Beschluss:

Der Bau- und Verkehrsausschuss empfiehlt, im Variantenvergleich zur Linienbestimmung die verschiedenen Projekte aus dem integrierten Handlungskonzept zu berücksichtigen. Dabei ist aus Sicht der Stadt Herzogenrath den Varianten östlich der Bahnlinie der Vorzug zu geben. Bei der in der Machbarkeitsstudie vorgeschlagenen Führung als Fahrradstraße über die Wiesen-/ Albert-Steiner-Straße (Variante A) müssen die Belange der Anwohner der Wiesenstraße hinsichtlich des erforderlichen Parkraumes einfließen. Bei der vorgeschlagenen Führung über die Eisenbahnstraße und weiter unmittelbar entlang der Bahnlinie bis zur Kleikstraße (Variante B) sind im Wesentlichen die Belange des Hochwasserschutzes der Wurm, der Maßnahme „Wurmpromende“ sowie der Bebauung des ehem. Postareals mit in die Abwägung aufzunehmen. Der Bau- und Verkehrsausschuss favorisiert eine Kombination der beiden Varianten A und B mit einer Verbindung zwischen diesen beiden Varianten unmittelbar nördlich des Parkhauses (Variante D).

 

 

Sachverhalt:

In der Machbarkeitsstudie wird der Radschnellweg im Bereich Herzogenrath-Mitte als Fahrradstraße über die Wiesenstraße, im Zuge der Lichtsignalanlage die L 232- Schütz-von-Rode-Straße querend, weiter über die Albert-Steiner-Straße und Uferstraße bis zur Kleikstraße geführt (im Weiteren Variante A). Zusätzlich war dort schon eine Linie unmittelbar entlang der Bahnstrecke über Eisenbahnstraße, mit planfreier Querung der L232 - Schütz-von-Rode-Straße, weiter entlang der Bahn bis zum Anschluss an die Kleikstraße unmittelbar unter der Bahnbrücke dargestellt und mit Ausbaustrecke 4 bezeichnet (im Weiteren Variante B).

Nachdem die Planungshoheit durch Änderung des Straßen- und Wegegesetzes auf das Land übergegangen ist, sind Radschnellverbindungen hinsichtlich der Planfeststellung und der Plangenehmigung den Landesstraßen gleichgesetzt. Damit ist im Verfahren als Entscheidungsgrundlage zur Bestimmung der Linie auch ein Vergleich der möglichen Varianten unter Abwägung aller vom Vorhaben berührten öffentlichen und privaten Belange einschließlich der Umweltverträglichkeit erforderlich. Nachdem aktuell die letzten Änderungen in der Umweltverträglichkeitsstudie fertiggestellt und an das Planungsbüro übergeben wurden, kann die Abwägung der Varianten jetzt erfolgen. Dabei sind die Kriterien, die für Radschnellverbindungen im Arbeitspapier der FGSV (2014) sowie im Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb von Radschnellverbindungen in NRW (08/2019) definiert sind, zu beachten.

Die möglichen Varianten in Herzogenrath-Mitte werden schon seit Juni 2019 in den verschiedensten Gremien kontrovers diskutiert. Ziel kann aber nur sein, eine Vorzugsvariante nach objektiver Abwägung und Gegenüberstellung aller relevanten Belange auszuwählen. Aus diesem Grund muss jetzt zu Beginn dieses Prozesses auf alle aus Sicht der Stadt wichtigen Aspekte hingewiesen werden. Weiterhin ist darauf zu achten, dass diese dann auch in die Abwägung einfließen.

Schon in der Machbarkeitsstudie ist in der dort dargestellten Führung des Radschnellweges über die Wiesenstraße (Variante A) eine Anmerkung zu finden, dass diese zur Fahrradstraße umgebaut werden soll und eine Neuordnung der Parkstände erforderlich wird. Bei der hier vorhandenen Querschnittsbreite von rd. 12 m bliebe damit maximal die Möglichkeit, einseitig einen Parkstreifen anzuordnen. Da heute jedoch über weite Strecken beidseitiges Parken möglich ist, bedeutet dies einen deutlichen Verlust an Parkraum, wodurch die Anwohner stark beeinträchtigt würden. Diese Beeinträchtigung der Bürger muss abgewogen werden und kann dazu führen, dass die Führung des Radschnellweg hier nicht sinnvoll ist. Auch bei der Querung der L 232- Schütz-von Rode-Straße im Zuge der in einer koordinierten Steuerung liegenden Lichtsignalanlage ist zu prüfen, inwieweit die in einer aktuellen Untersuchung dargestellten Verlustzeiten sowohl für Radfahrer als auch für den Individualverkehr bzw. ÖPNV vertretbar sind.

Die in der Machbarkeitsstudie nur als Ausbaustrecke AS 4 bezeichnete Führung entlang der Bahntrasse (hier Variante B) ist im Variantenvergleich zu berücksichtigen. Hierbei müssen folgende Aspekte in die Abwägung mit einfließen:

  • Die Eisenbahnstraße muss weiterhin ihre Funktion als landwirtschaftlicher Weg erfüllen können.
  • Die Eisenbahnstraße muss weiterhin auch als Erschließungsstraße für anliegende Grundstücke dienen.
  • Im Bereich der Rampen zum Überführungsbauwerk über die L 232 ist die Beeinträchtigung der Anlieger zu prüfen.
  • Das Parkhaus Albert-Steiner-Straße muss mit dem zur Verfügung stehenden Parkraum erhalten werden.
  • Das unmittelbar nördlich an das Parkhaus angrenzende Areal der ehem. Hauptpost ist nicht im Besitz der Stadt. Hier ist im Rahmen des integrierten Handlungskonzeptes (InHK) eine attraktive, die direkte Innenstadtlage aufwertende Neubebauung angestrebt. Eine Beeinträchtigung dieses Grundstückes ist zu minimieren.
  • Hinter dem Postareal ist, ebenfalls im Zuge des InHK und als eines der wesentlichsten Projekte, der Bau der Wurmpromenade vorgesehen. Hier sind weiterhin der Ausbau des Hochwasserschutzes und die zwischen heutigen Hochwasserschutzwänden und Flügelwänden der DB-Brücke sehr geringe Breite von lediglich rd. 3 m zu berücksichtigen.
  • Der sich unter der Brücke anschließende Bereich an der Kleikstraße soll im Zuge der Wurmpromenade zu einem attraktiven Platz mit Aufenthaltsfunktion aufgewertet werden.

Allein die zuletzt genannten drei Punkte sind aus Sicht der Stadt bei einer Abwägung sehr hoch zu bewerten. Eine Mehrfachnutzung des sehr eingeschränkt zur Verfügung stehenden Raumes im Bereich der Wurmpromenade ist äußerst ungünstig und wird zu Verkehrs- und Nutzungskonflikten führen. Die Überlagerung eines als Promenade vorgesehenen Weges entlang der Wurm, der Fußgänger anziehen und zum Flanieren einladen soll, mit einer Radschnellverbindung, die planmäßig eine Befahrbarkeit mit einer Geschwindigkeit von 30 km/h ermöglichen soll, ist auszuschließen.

Zu erwähnen wäre noch eine schon diskutierte, hier Variante C genannte, Führung westlich der Bahntrasse. Diese hat aber wesentliche Beeinträchtigungen auf den Bestand und auch auf Maßnahmen des InHK zur Folge. Hier seien nur die gravierendsten Punkte genannt, wie die erforderliche Abholzung des gesamten Bahndammes entlang der Bebauung „Am Schürhof“, die Brücken- bzw. Dammlage in einem Abstand von nur rd. 6 m ebenfalls im Bereich der Bebauung, die massive Einschränkung des Parkraumes „Am Schürhof“ sowie die Beeinträchtigung des schon kurz vor der Umsetzung stehenden Projektes aus dem InHK „Umgestaltung Kirchenvorplatz St. Mariä Himmelfahrt“ oder ggf. auch der Wurmpromenade. Diese Gründe führen dazu, dass eine Variante C aus Sicht der Stadt Herzogenrath zwingend auszuschließen ist.

Aus den insgesamt genannten Gründen ist es aus hiesiger Sicht dringend erforderlich, eine weitere Variante als Kombination aus den Varianten A und B mit in die Abwägung einfließen zu lassen. Dabei würde der Radschnellweg zunächst über die Eisenbahnstraße kommend planfrei mit einer neuen Brücke über die L 232 geführt, nördlich dann eng an der Bahntrasse anliegend bis zum Parkhaus wieder über eine Rampe abgesenkt und unmittelbar hinter dem Parkhaus zur Albert-Steiner-Straße/Uferstraße geführt. Ab hier wäre dann eine Führung über das bestehende Straßennetz in einer für Radschnellverbindungen geeigneten Führungsform (wie in Variante A) möglich. Diese hier als Variante D bezeichnete Linie wird seitens Stadt Herzogenrath favorisiert.

Rechtliche Grundlagen:

./.

 

 

 

 

Anlage/n:

Planunterlagen

Schreiben StädteRegion Aachen vom 25.09.2019


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Uferstraße
  • Wiesenstraße
  • Am Schürhof
  • Schütz-von-Rode-Straße
  • Kleikstraße
  • Albert-Steiner-Straße
  • Eisenbahnstraße

Beratungsfolge

Dienstag, 29. Oktober 2019Sondersitzung des Bau- und Verkehrsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bau- und Verkehrsausschuss
Details
Tagesordnung