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Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung


Letzte Beratung
Donnerstag, 05. März 2020 (öffentlich)
Federführend
A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10331

Sachlage:

 

Der Städteregionstag hat im Haushalt 2020 vorbehaltlich der Rechtskraft Haushaltsmittel in Höhe von 50.000 EUR zur Förderung von Dach- und Fassadenbegrünungen bereitgestellt.

 

Es gilt daher eine entsprechende Förderrichtlinie zu erarbeiten.

 

In Deutschland gibt es bereits eine Vielzahl von Fördermaßnahmen für umweltgerechtes und energieeffizientes Bauen.

 

Die Kosten für eine Dachflächenbegrünung belaufen sich etwa auf:

 

 ca. 25 EUR bis 50 EUR pro qm für eine extensive Begrünung

 ca. 50 EUR bis 100 EUR pro qm für eine intensive Begrünung

 

Bei der extensiven Dachbegrünung handelt es sich um die einfachere/leichtere Variante, da der Aufbau nur etwa bei 10 bis 20 Zentimetern Höhe und bei 60 bis 250 Kilogramm Gewicht pro Quadratmeter liegt. Die Begrünung beschränkt sich hauptsächlich auf Moose, Gräser und Kräuter, die einerseits sehr pflegeleicht sind und anderseits nicht zusätzlich bewässert werden müssen.

 

Bei der intensiven Dachbegrünung sind Aufbau und Gewicht deutlich höher (bis zu 2 Meter und 3 Tonnen Gewicht pro qm), dafür können auch ganze Bäume gepflanzt werden. Mit einer aufwendigeren Begrünung steigt der Aufwand für Bewässerung und Pflege - wie bei einem normalen Garten.

 

Fassadenbegrünungen lassen sich vereinfacht in zwei Hauptkategorien unterscheiden:

 

Die traditionell bodengebundene Begrünung erfolgt an einer fertigen Außenwand je nach Klettermodus mit oder ohne Kletterhilfe; die verwendeten Pflanzen „Kletterpflanzen“ haben eine Verbindung zum gewachsenen Boden. Die Wasser- und Nährstoffversorgung findet in der Regel über natürliche Einträge statt. Zwar ist eine regelmäßige fachgerechte Pflege notwendig, jedoch in geringerem Maße als bei fassadengebundenen Begrünungssystemen.

 

Fassadengebundene Begrünungssysteme bilden i.d.R. die Fassade der Außenwand und ersetzen hier andere Materialien wie Glas, Faserzement, Metalle etc.. Die Konstruktion muss auf die Begrünung abgestimmt sein. Die Versorgung mit Wasser und Nährstoffen erfolgt über eine automatische Anlage. Der Aufwand für Pflege und Wartung ist von der Art der Gestaltung und dem verwendeten System abhängig; insgesamt höher als bei bodengebundenen Begrünungen.

 

Die Kosten für eine Fassadenbegrünung belaufen sich etwa auf:

 

 ca. 15 EUR bis 35 EUR pro qm für eine bodengebundene Fassadenbegrünung

 ab ca. 400 EUR pro qm für eine fassadengebundene Begrünung

 

Als Zielsetzung für die neue Richtlinie ist beabsichtigt, möglichst viele Interessenten anzusprechen und daher

 

 extensive Dachbegrünungen oder/und

 

 bodengebundene Fassadenbegrünungen (wahlweise mit Kletterhilfe)

 

 mit einer Festbetragsfinanzierung (Zuschuss) finanziell attraktiv zu gestalten/zu fördern.

 

 Die administrativen Regelungen sollen dabei einfach gehalten sein.

 

 Aufgrund der Komplexität der Fachbereiche auch hinsichtlich notwendiger Statiken, Schichtaufbauten, Pflanzenauswahl etc. – sollen die Maßnahmen durch ein Fachunternehmen geplant und abgewickelt werden müssen; vom Fachunternehmen wären somit auch sämtliche fachlichen Nachweise etc. zu erbringen.

 

Den antragstellenden Personen obläge es lediglich einen Antrag zu stellen; alle erforderlichen Unterlagen/Nachweise wären vom Fachunternehmer zu erstellen/zu erbringen.

 

Um möglichst eine Vielzahl von Dach- und Fassadenbegrünungen zu fördern – und auch nicht die Zuschussgelder an einige wenige große Objekte zu vergeben – ist angedacht,

 

 sowohl Wohn- und Geschäftshäuser (bei Neubauten als auch bei Nachrüstung) zu berücksichtigen; dabei sollte jedoch die Nutzung des Gebäudes (Förderobjekt) zu Wohnzwecken überwiegen,

 Begrünungsmaßnahmen, die in Bebauungsplänen festgesetzt sind, als Auflage im Rahmen einer Baugenehmigung oder sonstiger baurechtlicher Vorgaben gefordert wurden oder sich als Ausgleichsverpflichtung aus einer Baumschutzsatzung ergeben auszuschließen,

 Dachbegrünungen auf PVC-haltigen Dachabdeckungen/-flächen auszuschließen,

 Maßnahmen, die zum Anlass für Mietpreiserhöhungen vorgenommen werden, auszuschließen,

 die Gesamtzuschusshöhe pro Maßnahme/Förderobjekt zu deckeln.

 

Ein entsprechender Richtlinienentwurf wird derzeit mit der Verbraucherzentale NRW e.V. besprochen und erarbeitet.

 

Im Rahmen des ab 2021 neu abzuschließenden Vertrags mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW ist auch angedacht, die Abwicklung der Förderanträge einschließlich Erstellung einer CO2-Bilanz (jährlich eingesparte CO2-Tonnage, Relation zu Kosten/geleistete Zuschüsse) zu übertragen.

 

Der erarbeitete Richtlinienentwurf sowie der neu abzuschließende Vertrag mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale NRW werden in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz am 10.06.2020 und des Städteregionsausschusses am 19.06.2020 zum Beschluss vorgelegt.

 

Rechtslage:

 

Bei der Förderung handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe.

 

 

Im Auftrag:

 

gez. Jücker


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 05. März 2020Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
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