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Umnutzung von Pkw-Parkplätzen zu Fahrradparkflächen


Letzte Beratung
Mittwoch, 05. Februar 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Stadtentwicklung und Verkehrsanlagen
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21197

Erläuterungen:


Anlass

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 08.01.2020 wurde beantragt, dass die Verwaltung zur Umnutzung von Pkw-Parkplätzen in Fahrradparkplätze in der nächsten Sitzung vortragen soll. Auslöser sind fünf Fahrradbügel in der Lochnerstraße, die auf einem am Fahrbahnrand gelegenen Pkw-Parkplatz eingerichtet wurden und mobile Fahrradständer in der Hartmannstraße, für die während des Weihnachtsmarktes vier Parkplätze eingezogen wurden.

In der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte wurde bemängelt, dass diese in keinem der beiden Fälle im Vorfeld beteiligt worden ist. Die Verwaltung hat stattdessen in der Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 08.01.2020 zum TOP "Mitteilungen" Informationen vorgelegt, dass sie beabsichtigt, zwei der vier provisorisch belegten Pkw-Parkplätze in der Hartmannstraße in eine dauerhafte Fläche zum Fahrradparken umzunutzen (siehe Anlage1). Die Anfrage zur Lochnerstraße wurde schriftlich über die Geschäftsstelle beantwortet.

Es wird die Auffassung vertreten, dass in beiden Fällen eine Beteiligung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte hätte erfolgen müssen. Die Verwaltung wird dementsprechend aufgefordert, zukünftige Maßnahmen, die konkret in Planung und Umsetzung sind, in der Bezirksvertretung vorzustellen.

Bisherige Vorgehensweise

Der Verwaltung steht seit 2008 ein jährliches Budget für den Einbau von Fahrradbügeln zur Verfügung. Von diesen Mitteln werden, unabhängig von anliegenden Straßenbaumaßnahmen, Fahrradabstellplätze auf öffentlichen Verkehrsflächen im gesamten Stadtgebiet errichtet.

Standorte für neue Bügel resultieren überwiegend aus Vorschlägen von Bürgern, die der Verwaltung Orte mit einem besonderen Bedarf für sichere Abstellplätze nennen.

Wird ein erhöhter Bedarf an den gewünschten Standorten von der Verwaltung verifiziert, werden die geplanten Maßnahmen verwaltungsintern mit den relevanten Dienststellen abgestimmt und als Gesamtpaket einmal im Jahr zur Umsetzung ausgeschrieben. Dabei wird darauf geachtet, dass möglichst alle Bügel im Umfeld der genannten Standorte auf Hochborden installiert werden. Sind keine ausreichenden Platzverhältnisse vorhanden wird in Einzelfällen auch die Umwandlung von Pkw-Parkplätzen in Betracht gezogen (siehe Anlage2).

Seit 2016 wurden auf diese Weise u.a. 30 Parkplätze im öffentlichen Raum in Flächen für das Parken von rd. 250 Fahrrädern umgewandelt. In Anlage3, sind die dies betreffenden Standorte aufgelistet. Die bislang noch nicht umgesetzten Maßnahmen wurden bis zu einer Entscheidung der Bezirksvertretung storniert.

Zu „Fahrradbügeln“ werden in der Zuständigkeitsordnung (ZustO) der Stadt Aachen keine expliziten Aussagen gemacht (siehe Anlage 4). § 21 (16) der ZustO regelt, dass verkehrsregelnde und verkehrslenkende Maßnahmen sowie straßenrechtliche Maßnahmen an Gemeindestraßen und sonstigen öffentlichen Straßen durch die Bezirksvertretungen entschieden werden. Die Verwaltung wird daher, anders als beim Aufstellen von Sperrpfosten, die explizit als laufendes Geschäft der Verwaltung genannt sind, das Aufstellen von Fahrradbügeln in die politische Beschlusszuständigkeit übertragen.

Fahrradbügel Lochnerstraße

Für die Lochnerstraße lagen seit Mitte 2018 Bürgereingaben vor, die die Situation bezüglich nicht vorhandener Fahrradabstellanlagen im öffentlichen Raum bemängelten und um Abhilfe baten. Ebenso wurde im Zuge des Aufrufs des Oberbürgermeisters, Stellen mit einem notwendigen Bedarf für Fahrradbügel der Verwaltung zu nennen, die Lochnerstraße genannt. Bei Ortsterminen wurde beobachtet, dass abgestellte Fahrräder an Verkehrsschildern und Laternen die Nutzung der Gehwege erheblich einschränkten, weshalb ein Pkw-Parkplatz für den Einbau von 5 Fahrradbügeln eingeplant wurde. Die Maßnahme wurde bereits zum Ende des letzten Jahres umgesetzt und die Fahrradbügel werden seitdem sehr rege genutzt (Anlage2). Dies hat die Situation auf den anliegenden Fußgängerflächen deutlich verbessert.

Fahrradbügel Hartmannstraße

Da verschiedene Einrichtungen des Weihnachtsmarktes die Nutzung von mehreren Fahrradbügeln im Innenstadtbereich temporär erschwerten bzw. unmöglich machten, wurde die Verwaltung ab Ende November 2019 durch verschiedene Eingaben gebeten, kurzfristig Ersatz zu schaffen. Insbesondere für die zeitweise Stilllegung der Fahrradbügel in der Ritter-Chorus-Straße (siehe Anlage 5) wünschten Bürger sowie die Gruppe Radentscheid Aachen Ausweichmöglichkeiten in direkter Nähe, um den Kunden des Weihnachtsgeschäfts, die mit dem Fahrrad in die Innenstadt kommen, eine sichere und nahe gelegene Parkmöglichkeit anzubieten. Darüber hinaus sollte durch ein zusätzliches Angebot das ungeregelte und ggfs. sicherheitsgefährdende Abstellen von Fahrrädern in Entfluchtungsräumen reduziert werden. Für die Zeit des Weihnachtsmarktes wurden deshalb vier Pkw-Parkplätze in der Hartmannstraße gesperrt und mit 32 mobilen Fahrradabstellplätzen ausgestattet. Die Resonanz, über die sozialen Medien war überwiegend positiv, die Bügel waren fortlaufend belegt.

Aufgrund der guten Annahme durch die Bevölkerung und als „kleiner“ Beitrag zur Erreichung von Ziel 5 c) des Radentscheides, in dem der Ausbau von je 5.000 Plätzen an Fahrradbügeln außer- sowie innerhalb des Alleenrings gefordert wird, hat die Verwaltung eine Verstetigung der bisher nur provisorischen Lösung angestrebt. Zwei der vier Pkw-Parkplätze sollen mit jeweils vier dauerhaften Fahrradbügeln ausgestattet und somit 16 Fahrradabstellplätze geschaffen werden.

Die temporäre, mobile Fahrradabstellanlage wird Ende Januar abgebaut, weil der Mietvertrag zum 31.01.2020 ausläuft.

Dieser Vorschlag wurde auch vor dem Hintergrund der schwierigen Rahmenbedingungen für die Ausweitung des Angebotes an sicheren Fahrradstellplätzen im Umfeld des Pfalzbezirks formuliert. Bereits am 21.02.2019 wurde im Mobilitätsausschuss die Vorlage „Fahrradparken im historischen Stadtzentrum“ ausführlich erörtert. Brandschutztechnische Erfordernisse und sicherheitsrelevante Erwägungen erschweren das Aufstellen von festen Einbauten wie Fahrradbügeln. Der Schutz der Fußgänger und die Aufenthaltsqualität auf Wegen und Plätzen spielt zudem gerade im Innenstadtbereich eine besondere Rolle. Der Fachbereich Umwelt teilt zur Nutzung des Elisengartens mit, dass keine weiteren Fahrradbügel im Elisengarten aufgestellt werden dürfen, da es sich um eine der wichtigsten und hoch frequentiertesten Grünanlagen in der Innenstadt handelt. Eine Inanspruchnahme von Teilflächen wird auch aus gestalterischen Gründen abgelehnt. Der seitliche zur Zeit abgesplittete Streifen entlang der Hartmannstraße wurde nur provisorisch hergestellt und soll wieder eingegrünt werden.

Das Ausweichen auf bereits vorhandene Parkplatzflächen ist von daher bei der Standortsuche relevant und wird durch die beschlossenen Ziele des Radentscheides zukünftig noch häufiger Thema.

Der Mobilitätsausschuss hat bereits in seiner Sitzung am 12.09.2019 die Beauftragung eines Fahrradabstellkonzeptes beschlossen. Das Vergabeverfahren wird Ende März abgeschlossen und die notwendigen Arbeiten werden anschließend beginnen.

Die politischen Gremien werden in diesem Verfahren konsultiert. Darüber hinaus schlägt die Verwaltung folgendes Beteiligungsverfahren vor:

  • Die Standortplanungen für neue Fahrradbügel werden zukünftig vor Einbau der Bezirksvertretung zur Kenntnisnahme und ggfs. Beratung vorgelegt. Dies soll quartalsweise geschehen.
  • Die Geschäftsführung der Bezirksverwaltung wird im Planungsprozess konsultiert.

Vorschlag der Verwaltung

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte stimmt der o.g. Vorgehensweise zu.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte stimmt dem bereits beauftragten Umbau von Pkw-Parkplätzen in Fahrradparkflächen gemäß der Liste in Anlage 3 rückwirkend zu.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte beschließt die Umnutzung von zwei Pkw-Parkplätzen in Fahrradparkflächen in der Hartmannstraße.

Finanzielle Auswirkungen

Für den dauerhaften Einbau der acht Fahrradbügel in der Hartmannstraße wird ein Betrag in Höhe von rd. 2.100 € benötigt. Die Mittel stehen, vorbehaltlich der Beschlussfassung durch den Rat und der Rechtskraft des Haushalts 2020, im Haushaltsjahr 2020 unter dem PSP Element 5-120102-900-10000-300-1 / 4-120102-986-6 „Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)“ zur Verfügung.

 

 

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte stimmt der dargestellten Vorgehensweise zur Beteiligung bei der Anlage von Fahrradstellplätzen zu.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Fahrradbügeln in der Lochnerstraße zustimmend zur Kenntnis und beschließt, den Umbau von Pkw-Parkplätzen in Fahrradparkflächen gemäß Anlage 3 zuzustimmen.

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt den Bericht der Verwaltung zu den Fahrradbügeln in der Hartmannstraße zustimmend zur Kenntnis und beschließt, zwei Parkplätze in der Hartmannstraße dauerhaft für das Fahrradparken umzunutzen.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

vorbehaltlich der Rechtskraft des Haushalts 2020

PSP-Element 5-120102-900-10000-300-1 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

Investive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

Ergebnis

800.000

800.000

2.400.000

2.400.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

PSP-Element 4-120102-986-6 Radverkehrsmaßnahmen (Sofortprogramm)

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2020

Fortgeschriebener Ansatz 2020

Ansatz 2021 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2021 ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

120.000

120.000

360.000

360.000

0

0

Abschreibungen

250.000

250.000

750.000

750.000

0

0

Ergebnis

370.000

370.000

1.110.000

1.110.000

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

 

 

Anlage/n:

Anlage 1: Mitteilung der Verwaltung zur Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte am 08.01.2020

Anlage 2: Beispiel Lochnerstraße

Anlage 3: Umgenutzte Parkplätze oder in Auftrag gegebene Standorte

Anlage 4: Auszug aus der Zuständigkeitsordnung der Stadt Aachen (ZustO) vom 15.12.1995

Anlage 5: Mobile Fahrradbügel in der Hartmannstraße


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Ritter-Chorus-Straße
  • Hartmannstraße
  • Lochnerstraße

Beratungsfolge

Mittwoch, 05. Februar 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung der Bezirksvertretung Aachen-Mitte

Art
Entscheidung
Ausschuß
Bezirksvertretung Aachen-Mitte
Entscheidung
geändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug