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Vermietung von Parkplätzen an Anwohner außerhalb der Dienstzeiten verbunden
mit der Bereitstellung von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge


Letzte Beratung
Freitag, 19. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10511

Sachlage:

Im Rahmen der Beschlussfassung zur Haushaltssatzung 2020 erfolgte der Auftrag an die Verwaltung, Parkflächen außerhalb der Dienstzeiten zur Anmietung für Anwohner zur Verfügung zu stellen.

 

Zur Förderung der Elektromobilität werden die Parkplätze mit Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge ausgestattet.

 

Im März dieses Jahres wurde die Firma EcoLibro GmbH nach internen Abstimmungsgesprächen durch die Verwaltung beauftragt, hierzu ein mögliches Umsetzungskonzept zu erstellen.

 

Die EcoLibro GmbH ist seit vielen Jahren im Bereich der Elektromobilität tätig und hat sich dabei auf die Beratung von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen spezialisiert. Sie erstellte unter anderem im Jahr 2019 das „Städteregionale Konzept Ladeinfrastruktur“. Hierbei wurde in enger Abstimmung mit den städteregionsangehörigen Kommunen anhand von drei Szenarien und auf der Grundlage vielfältiger Daten der Bedarf an Ladeinfrastruktur ermittelt. Ein Ergebnis des Konzeptes war, dass gerade in den innerstädtischen Lagen künftig nicht ausreichend Ladeinfrastruktur vorhanden sein wird und hierfür Lösungen gefunden werden müssen.

 

Gerade in stark verdichteten innerstädtischen Quartieren, wie beispielsweise dem Frankenberger Viertel in Aachen, mit einer Vielzahl von Privathaushalten ohne eigenen Stellplatz, die heute durch starkes Straßenrandparken und großen Parkdruck gekennzeichnet sind, kann der künftige (teilweise bereits bestehende) Ladebedarf kaum oder nicht über Ladeinfrastruktur auf privaten Flächen gedeckt werden.

 

Die Deckung dieses Bedarfes über den Aufbau von öffentlicher Ladeinfrastruktur stellt aufgrund der hohen Investitions- und Betriebskosten nicht nur eine wirtschaftliche Herausforderung dar, sie ist auch aus städtebaulichen und gestalterischen Aspekten fragwürdig. Darüber hinaus sind im operativen Betrieb weitere Herausforderungen zu bewältigen. So müssen für die Errichtung von öffentlichen Ladepunkten, die nur für Elektrofahrzeuge während des Ladevorgangs reserviert sind, in der Regel bestehende öffentliche Parkplätze umgewidmet werden. Hierdurch reduziert sich der Parkraum für alle Fahrzeuge und bestehender Parkdruck wird durch diese Parkraumkonkurrenz weiter verstärkt.

 

Die Parkraumkonkurrenz führt zunehmend zu Fehlbelegungen. Zum einen werden Elektrofahrzeuge nach Beendigung des Ladevorgangs nicht umgeparkt und zum anderen, dies ist die wesentlich größere Herausforderung, werden Stellplätze an Ladestationen durch konventionell angetriebene Fahrzeuge blockiert. Dem kann zwar mit einer restriktiven Parkraumbewirtschaftung (Ordnungsgelder bzw. Abschleppen) begegnet werden, doch die Verfügbarkeit dieser Ladepunkte bleibt unsicher.

 

„Ladeparks“ für Nachtlader auf halböffentlichen Parkflächen, beispielsweise Unternehmensparkplätze (Unternehmen im klassischen Sinne, öffentliche Einrichtungen, Einzelhandelsbetriebe etc.) können nicht nur wirtschaftlich sinnvoller betrieben werden, sie geben dem Nutzer von Elektrofahrzeugen auch die Sicherheit, dass das Fahrzeug bei Bedarf garantiert geladen werden kann. Diese Flächen und die Ladeinfrastruktur können doppelt genutzt werden: tagsüber durch die Angestellten und Besucher, nachts durch die Anwohner der umliegenden Viertel. Durch diese Doppelnutzung erfährt die Ladeinfrastruktur eine wesentlich höhere Auslastung und kann somit wirtschaftlicher betrieben werden.

 

Damit die Ladeinfrastruktur wirtschaftlich betrieben werden kann, bedarf es einer Abschätzung des örtlichen Bedarfs und einer darauf angepassten Dimensionierung des Angebots. Der Bedarf bei der StädteRegion Aachen bzw. im Frankenberger Viertel kann durch das „Städteregionale Konzept Ladeinfrastruktur“ belegt werden. Je mehr Elektrofahrzeuge im Umfeld des Standorts vorhanden sind, desto wirtschaftlicher kann der „Ladepark“ betrieben werden. Doch nur wenn die Versorgung gesichert ist, wird es zunehmend mehr Elektrofahrzeuge geben („Henne-Ei-Problem“). Durch bestehende Förderungen zur Errichtung von Ladeinfrastruktur kann das wirtschaftliche Risiko in der Anfangszeit abgefedert werden.

 

Wichtig ist außerdem ein preislich attraktives Angebot:

Die Kosten sollten sich an den Kosten orientieren, die einem Elektrofahrzeugbesitzer mit eigener Ladeinfrastruktur (z.B. eigene Wallbox in der privaten Garage) entstehen. Aktuell liegen die Kosten bei circa 0,30 bis 0,35 € pro kWh.

Bei der Preisgestaltung sind neben den eigentlichen Stromkosten anteilige Overheadkosten für die Bereitstellung der Ladeinfrastruktur sowie der Abrechnungs- und Buchungssysteme zu berücksichtigen. Angestrebt werden sollte ein Preis von maximal circa 0,40 € pro kWh.

 

Um die Wirtschaftlichkeit sicherzustellen sollte das Preismodell aus drei Elementen zusammengesetzt sein:

  • Grundentgelt pro Ladevorgang zur Deckung der Overheadkosten (Errichtung und Betrieb der Buchungs- und Abrechnungssysteme)
  • Abrechnung des Ladestroms nach kWh (Ladepunkte müssen eichrechtskonform sein)
  • Abrechnung der Belegungszeiten („Parkgebühr“), um die Nutzung als Ladepunkt und nicht als reiner Parkplatz zu fokussieren

 

Ein Buchungssystem ist entscheidend, um ein verlässliches Angebot für den Nutzer zu schaffen. Nur wenn der potentielle Nutzer überzeugt davon ist, dass er bei Bedarf einen gesicherten Ladepunkt vorfindet, wird er sich für ein Elektrofahrzeug entscheiden. Die Kombination von Buchungs- und Zufahrtssystemen sorgt für diese Sicherheit der verlässlichen Verfügbarkeit.

 

Um die zuvor benannten Punkte vollinhaltlich berücksichtigen zu können bedarf es eines umfassenden Konzeptes, welches von der EcoLibro GmbH in enger Abstimmung mit den relevanten Stellen der Verwaltung (A 10.5 Hausservice, A 61.4 Gebäudetechnik und A 70.5 Mobilität, Klimaschutz und Regionalentwicklung) erarbeitet wird. Das Konzept wird dem Städteregionsausschuss in seiner Sitzung am 10. September 2020 vorgestellt werden.

 

Die StädteRegion Aachen schafft mit der Einrichtung des „Ladeparks“ ein bisher einzigartiges Angebot in der StädteRegion Aachen, das beispielgebend ist und auf viele weitere Orte übertragen werden kann.

 

Rechtslage:

Bei der Vermietung von Parkflächen und Ladeinfrastruktur an Externe handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe / Leistung der StädteRegion Aachen.

Personelle Auswirkungen:

Es handelt sich um eine neue, zusätzliche Aufgabe. Der Umfang der notwendigen personellen Ressourcen lässt sich derzeit nicht absehen und wird auf der Grundlage des erwarteten Konzeptes zu evaluieren sein.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Haushaltsmittel zur Schaffung von Ladeinfrastruktur am Haus der StädteRegion und zur Vermietung außerhalb der Dienstzeiten an Anwohner unter Prüfung von öffentlichen Fördermöglichkeiten wurden im Produkt 011202, Teilprodukt 961100, in Höhe von 20.000 EUR bereitgestellt.

 

Die geschätzten Erträge durch die Vermietung von Parkplätzen an Anwohner wurden im Produkt 011303 in Höhe von 10.000 EUR ausgewiesen.

 

Im Rahmen der Konzeptvorstellung wird zum tatsächlich zu erwartenden finanziellen Aufwand sowie zu möglichen Einnahmen berichtet werden.

 

gez.: Dr. Grüttemeiergez.: Jücker


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Beratungsfolge

Freitag, 19. Juni 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
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