Teilen:

Überarbeitung der Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von
Solarkollektoren und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung vom
[18.03.2010](si010.asp?YY=2010&MM=03&DD=18 "Sitzungskalender 03/2010 anzeigen"
) - Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom
[26.11.2019](si010.asp?YY=2019&MM=11&DD=26 "Sitzungskalender 11/2019 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Freitag, 19. Juni 2020 (öffentlich)
Federführend
A 63 - Amt für Bauaufsicht und Wohnraumförderung
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10471

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionstag beschließt die überarbeitete Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von Solarkollektoren und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen in der der Sitzungsvorlage 2020/0339 als Anlage 2 beigefügten Fassung.

 

Sachlage:

In dieser Angelegenheit hat die Verwaltung zuletzt den Fachausschuss zu dessen Sitzung am 05.03.2020 unterrichtet (Sitzungsvorlage 2020/0208).

Die StädteRegion Aachen in der Nachfolge des Kreises Aachen fördert seit 1996 mit einer eigenen, regionalen Richtlinie „Solarkollektoranlagen und Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung“.

 

Ziel der Förderung war und ist, in der StädteRegion Aachen (ohne Stadtgebiet Aachen) die Installation von Solarkollektoranlagen sowie von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung – neben und zusätzlich zu den bestehenden Förderprogrammen des Bundes und des Landes NRW - zu unterstützen und damit einen Beitrag zum Umweltschutz und zur CO2-Reduzierung zu leisten.

 

Die Richtlinie wurde bis dato zweimal modifiziert; letztmalig nach Erlass des Gesetzes zur Förderung Erneuerbarer Energien im Wärmebereich (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz - EEWärmeG). Die Intention „privaten Engagements zum Umweltschutz“ wurde mit diesem Gesetz durch eine „Verpflichtung“ für ab dem 01.01.2009 neu errichtete Gebäude vorgegeben. Die Richtlinie in der derzeit gültigen Fassung vom 18.03.2010 bildet die Grundlage zur zusätzlichen, regionalen Förderung bzw. Bezuschussung.

 

Aufgrund des Antrages der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 26.11.2019 (siehe Anlage 1, vgl. Sitzungsvorlage-Nr.: 2019/571 und Mitteilungsvorlage-Nr. 2020/0208) hat der Städteregionstag in seiner Sitzung am 12.12.2019 beschlossen,

 

 die Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von Solarkollektoren und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung vom 18.03.2010 zu überarbeiten.

 

 dass Zielsetzung sein muss, die bestehende Festbetragsfinanzierung für die Antragsteller finanziell attraktiver zu gestalten und

 die Förderung insgesamt auf eine bilanzierbare Reduktion von CO2 Ausstoß auszuweiten, sowie

 die administrativen Regelungen zu vereinfachen.

 

 Die Haushaltsmittel für 2020 wurden dazu von ursprünglich eingestellten 50.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht.

 

Die jetzige Überarbeitung wurde mit der Energieberatung der Verbraucherzentrale e.V. abgestimmt.

In der als Anlage 3 beigefügten Synopse sind die jeweiligen Überarbeitungen in roter Schrift dargestellt.

 

 

Zu den administrativen Regelungen:

 

Im Vordergrund steht, „die Hürde“ zur Erlangung eines städteregionalen Zuschusses für die Antragsberechtigten möglichst gering zu halten; bis dato als auch weiterhin in 3 Schritten:

 

  1. Bisher war der Antrag formlos zu stellen; hierzu steht künftig ein (einfacher) Vordruck zur Verfügung. Die zur Beantragung notwendigen Daten (Name, Anschrift, Förderobjekt, Kontoverbindung) können so nicht mehr von den Antragstellenden vergessen werden.
  1. Die Bezuschussung erfolgt (im Gegensatz zu allen anderen Förderprogrammen des Bundes und des Land NRW) weiterhin ohne Vorprüfung der Maßnahme. Dem Antrag sind lediglich die Originalrechnung (die nach Prüfung wieder zurückgereicht wird) und
  1. eine Bestätigung eines Fachunternehmens über die Errichtung und Inbetriebnahme der Anlagen beizulegen.

 

Es handelt sich dabei um eine (formgebundene) städteregionseigene Bescheinigung, in der ausschließlich der Fachunternehmer die prüfungsrelevanten Angaben einträgt und bestätigt.

 

Voraussetzungen für eine Förderung bleiben und sind lediglich:

 

  1. r das maßgebliche Gebäude muss der Bauantrag vor dem 01.01.2009 gestellt oder die Bauanzeige erstattet worden sein. Vorrangig sollen so weiterhin Maßnahmen in Objekten bezuschusst werden, die keiner gesetzlichen Verpflichtung zur Durchhrung solcher Maßnahmen unterliegen.
  1. Die Antragstellung muss innerhalb von 12 Monaten nach Inbetriebnahme der Anlage erfolgen.
  1. Haushaltsmittel müssen im Antragsjahr zur Verfügung stehen.
  1. Zuwendungen der StädteRegion Aachen werden nicht gewährt, soweit hierdurch Bundes- oder Landesmittel entfallen.

 

Ob durch die Gewährung des zusätzlichen städteregionalen Zuschusses die Gesamtkosten/-finanzierung einer Maßnahme überschritten wird, bleibt auch weiterhin kein Prüfungskriterium.

 

 

Zur finanziell attraktiven Gestaltung:

 

Die bisherige Festbetragsfinanzierung wurde um 20% erhöht.

 

Weiterhin wurde der Förderkatalog um folgende Fördergegenstände ergänzt:

 

- Austausch von alten Thermostatventilen und Thermostatköpfen durch Ventile/Köpfe nach Tell (Thermostatic Efficiency Label) mit der Energieeffizienzkennzeichnung Stufe 1 bzw. nach Energie-Effizienz-Index (EEI)  0,50 oder mit Prüfzeichen Keymark, ausschließlich in Kombination mit einem hydraulischen Abgleich der Heizungsanlage,

- Austausch von Heizungsumwälzpumpen einer Heizungszentrale mit Energie-Effizienz-Index (EEI)  0,23,

- Austausch von hydraulischen Durchlauferhitzern gegen elektronische Durchlauferhitzer,

- Kostenübernahme einer im Vorfeld zu den Fördermaßnahmen durch die Verbraucherzentrale NRW durchgeführte Energieberatung.

 

Mit Durchführung dieser für den Antragsteller „einfachen/niederschwelligen“ Maßnahmen zur Optimierung der Energieeffizienz bestehender Anlagen wird ein Beitrag zum Umweltschutz geleistet. Außerdem werden auch Anstöße für weitere wünschenswerte Maßnahmen im Sinne des Klimaschutzes gegeben.

Eine Ausweitung der Förderung auf „Photovoltaik-Anlagen“ wurde wegen der damit einhergehenden Vergütung für den ins öffentliche Netz eingespeisten Strom und evtl. steuerlichen Vorteilen ausdrücklich nicht in die Richtlinien aufgenommen; es bleibt weiterhin bei einer Förderung von „thermischen Solarkollektoranlagen“, die der Brauchwassererwärmung und Heizungsunterstützung dienen.

 

 

Zur Bilanzierbarkeit der Reduktion von CO2 Ausstoß:

 

Die städteregionseigene Bescheinigung, in der der Fachunternehmer die prüfungsrelevanten Angaben einträgt und bestätigt, wurde modifiziert. Eine Bilanz wird nach Ende des Förderjahres durch die Verbraucherzentrale e.V. erstellt werden.

 

Rechtslage:

Bei der Förderung im Altkreis Aachen handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe/Leistungen der Städteregion Aachen. Gemäß § 26 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f KrO NRW ist der Städteregionstag zuständig für den Erlass von Satzungen und sonstigen ortsrechtlichen Bestimmungen.

 

Personelle Auswirkungen:

Die Aufgabe wird bereits durch A 63.2/Wohnraumförderung erfüllt und kann auch in ihrer veränderten Form durch das bestehende Personal übernommen werden. Der tatsächliche Aufwand wird Anfang 2021 evaluiert und dann ggf. personelle Mehrbedarfe angemeldet.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Die Haushaltsmittel für 2020 wurden von ursprünglich eingestellten 50.000 EUR auf 100.000 EUR erhöht und sind im Sachkonto 531827 „Förderprogramm - Regenerative Energien“, Produkt 100201 „Wohnraumförderung“, berücksichtigt.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

Anlagen:

Antrag der SPD-Städteregionstagsfraktion vom 26.11.2019 (Anlage 1)

Richtlinie der Städteregion Aachen zur Förderung von Solarkollektoren und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung sowie Effizienzverbesserungen (Anlage 2)

Synopse zu den Richtlinien der Städteregion Aachen zur Förderung von Solarkollektoren und von Heizungsanlagen mit regenerativer Energienutzung (Anlage 3)

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

Für eventuell vorhandene Übertragungsfehler haftet unserAC.de nicht, maßgeblich sind alleine die verlinkten Seiten und Dokumente der Kommunen. Sofern die Links auf die Einzeldokumente nicht mehr funktionieren, gelten die Links auf die Ratsinfosysteme bzw. deren Archive.

Hier könntest Du Dir eine Karte anzeigen lassen.

Durch die Nutzung der Mapbox Tiles API können Informationen über die Benutzung dieser Website einschließlich Deiner IP-Adresse an Mapbox in den USA übertragen werden:
www.mapbox.com/privacy/

Karteninhalte anzeigen

Beratungsfolge

Freitag, 19. Juni 2020Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Vorberatung
Ausschuß
Städteregionsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug

Freitag, 19. Juni 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug

Mittwoch, 10. Juni 2020Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Klimaschutz

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung