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Sachstand Job-Ticket im Konzern Stadt Aachen
hier: Tagesordnungsantrag der Fraktionen CDU und SPD vom 10.03.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 28. Mai 2020 (öffentlich)
Federführend
Dezernat I
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21667

Anlass

Die Fraktionen von CDU und SPD haben am 10. März 2020 einen Sachstand Job-Ticket im Konzern Stadt Aachen beantragt.

Erläuterungen

Job-Ticket-Modelle im AVV

Im Bereich des Aachener Verkehrsverbundes (AVV) wird in erster Linie das sogenannte „Solidar-Modell“ umgesetzt: Unternehmen, Verbände, Behörden und vergleichbare Einrichtungen erwerben das Job-Ticket für alle Mitarbeitende und geben es als persönliche Tickets an ihre Beschäftigten weiter. Der Ausgabepreis kann durch den Arbeitgeber frei gestaltet werden, hierbei kann zum Beispiel das Kriterium „private Nutzungsmöglichkeit“ herangezogen werden, um eine private Mitfinanzierung (z.B. nach Wohnort differenziert) herbeizuführen.

In allen Fällen wird das Ticket für alle Beschäftigten erworben, es gilt grundsätzlich im erweiterten AVV-Gebiet (bis einschließlich Mönchengladbach-Herrath, Bedburg, Kerpen-Horrem, Hellenthal und Euskirchen). Unternehmen mit mindestens 15 Mitarbeitern beziehen das Job-Ticket zu einem festen Preis pro Mitarbeiter. An den Unternehmensstandorten Aachen und Düren sind dies 33,30 Euro, Azubis 26,30 Eur. Ab 100 Mitarbeitenden reduziert sich der Preis auf 27,50 bzw. 21,70 Euro. Bei Unternehmensstandorten im ländlichen Raum liegt der Preis etwas niedriger. Darüber hinaus werden Rabatte zum Abzug gebracht, diese bewegen sich im Bereich zwischen 2 Prozent ab 500 Job-Tickets bis 7 Prozent ab 5.000 Job-Tickets (siehe www.aseag.de/tickets/zeit-und-abo-tickets/unternehmen/avv-job-ticket). Es gibt Erweiterungsmöglichkeiten zum VRS, VRR und nach Ostbelgien (Region3Tarif), wobei sich das erweiterte Netz ohnehin schon mit den angrenzenden Tarifgebieten überschneidet.

Montags bis freitags ab 19 Uhr sowie am Wochenende und an den Feiertagen ganztags berechtigt das Ticket zur kostenfreien Mitnahme von einem Erwachsenen und drei Kindern bis einschließlich 14 Jahren. Eine Ausnahme gilt für das Auszubildenden-Job-Ticket – hier gibt es keine Mitnahmeregelung.

Alle geringfügig Beschäftigte gem. § 8 SGB IV sowie alle Beschäftigte mit einer Arbeitszeit, die weniger als die Hälfte der monatlichen tariflichen/betrieblichen Arbeitszeit ausmacht, können vom Bezug des AVV-Job-Tickets ausgenommen werden. Die Entscheidung obliegt dem Arbeitgeber. Die Stadt Aachen sowie die unten genannten Unternehmen innerhalb der E.V.A. haben hiervon Gebrauch gemacht.

Darüber hinaus gibt es weitere Modelle, die aber weit weniger erfolgreich sind, beispielsweise das Firmenticket - ein Rabattmodell mit einer bis zu 10-prozentigen Ermäßigung auf das normale Abo-Sortiment, wenn seitens der Unternehmensverbänden Verwaltungstätigkeiten in der Abwicklung des Tickets übernommen werden. Der Pilot ist aufgrund mangelnder Nachfrage durch den Endkunden nicht erfolgreich und wird wahrscheinlich nach 3 Jahren Laufzeit demnächst beendet werden, so teilt die ASEAG mit.

Außerdem gibt es Zuschuss-Modelle, wo auf Seiten des AVV keine Rabatte gewährt werden, aber der Arbeitgeber ohne großen Aufwand seine Mitarbeitenden beim Erwerb eines normalen Abos finanziell unterstützt (beispielsweise beim Universitätsklinikum mit 1.400 Tickets). Der aktuelle Preis eines Abo-Tickets im AVV-Gesamtnetz beträgt 157,59 Euro, im Geltungsbereich „Stadt Aachen“ (inkl. Vaals, Kelmis) beträgt es 61,26 Euro pro Monat (Preisstufe 1C).

Die Verkehrsunternehmen beschäftigen sich gemeinsam mit dem AVV derzeit mit alternativen Ansätzen zum bestehenden Solidarmodell, die einen solidarischen Sockelbetrag vorsehen und einen fakultativen Aufpreis für den Endnutzer. Einzelheiten sind aber noch nicht final ausgestaltet und beschlossen. Es ist geplant, dieses Modell im kommenden Jahr als Pilotprojekt am Markt zu platzieren.

Das Job-Ticket bei den Unternehmen der E.V.A.

Bei den in der nachfolgenden Tabelle genannten Unternehmen, die zur Energieversorgungs- und Verkehrsgesellschaft mbH (E.V.A.) gehören, werden keine Beiträge von den Beschäftigten erhoben, um eine private Nutzung zu ermöglichen.

Hierbei handelt es sich um eine Sachleistung an Mitarbeitende, die seit Einführung des § 3 Nr. 15 EStG im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2018 mit Wirkung ab dem 01.01.2019 steuer- und sozialversicherungsfrei gestellt worden ist, insoweit das Jobticket zusätzlich zum Arbeitslohn gewährt wurde - Fälle der sog. Lohnumwandlung waren zunächst ausgeschlossen.

Das Job-Ticket ist in der Lohnsteuerbescheinigung auszuweisen; sofern der Arbeitnehmer Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte in der Einkommensteuererklärung geltend macht, werden die steuerfreien Leistungen auf die als Werbungskosten abziehbare Entfernungspauschale des Arbeitnehmers angerechnet.

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es zwei weitere Gestaltungsvarianten:

Wird das Jobticket nicht zusätzlich zum Lohn gewährt, sondern im Rahmen einer sog. Gehaltsumwandlung, so kann der Arbeitgeber dieses mit 15% pauschal versteuern Lohnsteuer (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 1 EStG). In diesem Fall muss der Arbeitgeber die Aufwendungen für das Ticket ebenfalls in der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausweisen und es erfolgt eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers.

Ebenfalls kommt seit 2020 in Betracht, dass der Arbeitgeber das Ticket zur Verfügung stellt, ohne dass die Aufwendungen auf der Jahreslohnsteuerbescheinigung ausgewiesen werden. In diesem Fall muss jedoch durch den Arbeitgeber zwingend eine pauschale Lohnversteuerung i. H. v. 25% erfolgen (§ 40 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 EStG). Eine Anrechnung auf die Entfernungspauschale des Arbeitnehmers entfällt in diesem Fall.

Aufgrund dieser arbeitnehmerfreundlichen Regelungen überrascht die relativ niedrige Abnahmequote in den einzelnen Unternehmen, wie der folgenden Tabelle zu entnehmen ist:

Die Verwaltung wird prüfen, ob zum Beispiel im Rahmen von Förderprogrammen Unternehmen der E.V.A. in Maßnahmen zum Betrieblichen Mobilitätsmanagement aufgenommen werden können, um die Abnahme des Job-Tickets zu steigern. Hier wäre eine Informations- und Werbekampagne denkbar.

Für die ASEAG gibt es eine Sonderregelung: Die rund 700 Mitarbeitende von ASEAG und ESBUS können mit ihrem Dienstausweis auch privat die Busse der ASEAG nutzen. Darüber hinaus können spezielle, vergünstigte Karten für Familienangehörige erworben werden. Dies ist jedoch kein Modell für die übrigen, zur E.V.A. gehörenden Unternehmen, da es sich um Leistungen handelt, die die ASEAG selbst erbringt.

Bei der APAG wird den etwa 28 Mitarbeitenden kein Job-Ticket angeboten.

Das Job-Ticket bei der Stadt Aachen

Das Job-Ticket wurde bei der Stadt Aachen am 1. Juni 1996 unter dem Begriff "Profi-Ticket" eingeführt, es wird nach dem oben beschriebenen Solidarmodell für alle Beschäftigten innerhalb des Alleenrings erworben: Zum Stand November 2019 wurden 2.583 Job-Tickets bezogen, davon 2.427 Vollzahlende und 156 Azubis. Teilzeitkräfte (weniger als 50 % Arbeitszeit) sind davon ausgenommen.

Wer es privat nutzen möchte, zahlt seit 1. Januar 2020 folgende monatlichen Beiträge:

Wohnort Aachen: Vollzahlende 41,30 Euro; Azubis 35,80 Euro

Wohnort außerhalb Aachens: Vollzahlende 53,30 Euro; Azubis 46,30 Euro

Der Hintergrund für die Differenzierung liegt in dem unterschiedlichem Nutzen, den das Job-Ticket dem Beschäftigten stiftet: Wer außerhalb Aachens wohnt, müsste beim Bezug eines normalen Abonnements höhere Beiträge leisten, um von seinem Wohnort zur Arbeitsstätte zu gelangen, daher erscheint ein höherer Bezugspreis (trotz gleicher Leistung: gesamtes AVV-Gebiet) gerechtfertigt.

Die Zahl der Beschäftigten, die sich mit einer privaten Nutzung an der Finanzierung des Job-Tickets beteiligen, beträgt 1.093, davon sind 989 Vollzahlende und 104 Azubis. Die Quote beträgt damit 42,36 Prozent. Es werden zudem 2 Zusatz-Tickets zum Job-Ticket für die Nutzung im Geltungsbereich des Verkehrsverbunds Rhein-Sieg (VRS) abgegeben. Der Einkaufspreis, der dem Abgabepreis entspricht, liegt in diesem Jahr bei 95,80 Euro. Weiterhin wird im Bereich der Auszubildenden das seit 1. August 2019 eingeführte AzubisNRWupgrade zum Job-Ticket von derzeit 22 Auszubildenden genutzt. Der Einkaufspreis ist hier ebenfalls gleich Abgabepreis und beträgt 20 Euro.

Die übrigen 1.490 Beschäftigten, die keine private Mitfinanzierung leisten, erhalten ein Ticket, auf dem „Dienstfahrausweis“ aufgedruckt ist. Es darf nur für dienstliche Zwecke genutzt werden. Seit Einführung des „Neuen Flottenmanagements“ bei den Innenstadt-Standorten der Verwaltung dient der als elektronisches Ticket konzipierte Fahrausweis (im deutschen E-Ticket-Standard mit VDV-Kernapplikation) auch als Zugangsmedium für andere Mobilitätsformen. Für Dienstfahrten dürfen seit November 2017 keine Privatfahrzeuge mehr verwendet werden, stattdessen können Dienstfahrten mit dem ÖPNV, dem Pedelec-Verleihsystem „Velocity“, mit E-Fahrzeugen der Stadt Aachen oder mit CarSharing-Fahrzeugen von cambio ausgeführt werden. Das eTicket wird einfach vor den CardReader gehalten, der sich an der Stele der Velocity-Station, unter den Windschutzscheiben der Fahrzeuge oder am CarSharing-Tresor befindet. Bei einer zuvor erfolgten elektronischen Buchung über das Buchungssystem „movA“ (früher: Mobility Broker) wird dann Zugang gewährt. Bei Velocity ist eine ad-hoc-Ausleihe möglich, es reicht die Eingabe der PIN am Terminal, um ein Pedelec auszuleihen.

Eine private Nutzung von Zusatzleistungen (wie CarSharing, Velocity), die bisher nur für dienstliche Zwecke zur Verfügung stehen, wird aktuell vorbereitet. Die technischen Voraussetzungen wurden dafür jetzt geschaffen, geklärt werden müssen noch versicherungsrechtliche Fragestellungen und das Preismodell.

Beim Einkaufspreis erhält die Stadt Aachen aufgrund der Abnahmeanzahl bei den Job-Tickets einen noch abzuziehenden Rabatt von 5 Prozent auf den oben genannten Einkaufspreis. Im Jahr 2019 hat die Stadt Aachen das Job-Ticket mit einem Zuschussbetrag als Differenz zwischen Aufwand und Einnahmen in Höhe von ca. 190.000 Euro unterstützt.


 

 

Beschlussvorschlag:

Der Personal- und Verwaltungsausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Der Antrag gilt damit als behandelt.


 

 

Anlage/n:

Tagesordnungsantrag von CDU und SPD vom 10.03.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 28. Mai 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Personal- und Verwaltungsausschusses

Art
Kenntnisnahme
Ausschuß
Personal- und Verwaltungsausschuss
Entscheidung
zur Kenntnis genommen
Details
Tagesordnung
Auszug