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Integriertes Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen


Letzte Beratung
Mittwoch, 26. August 2020 (öffentlich)
Federführend
Fachbereich Umwelt
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=21695

Erläuterungen:

Am 19. Juni 2019 wurde vom Rat der Stadt Aachen der Klimanotstand beschlossen und gleichzeitig der Auftrag an die Verwaltung erteilt, ein Integriertes Klimaschutzkonzept (IKSK) zu erarbeiten. Bisherige Erfolge und Misserfolge sollten analysiert, die strategischen Schritte zur Beschleunigung der CO2-Emissionsreduktion definiert und erfolgversprechende Maßnahmen entwickelt werden.

ZIELE

Das IKSK knüpft an die im Jahr 2014 erarbeitete Strategie zur Reduzierung der CO2-Emissionen in zwei Zeithorizonten, von 1990 bis 2020 um 40 % und von 1990 bis 2030 um insgesamt 50 %, an. Der parallel zur Konzepterarbeitung am 22.1.2020 gefasste Beschluss zur Einhaltung des anteilig in der Stadt Aachen noch emittierbaren Restbudgets an CO2 - bei Einhaltung der Ziele von Paris (unter 2 Grad globale Erwärmung bleiben) - wird im Sinne eines Etappenziels im IKSK berücksichtigt. Eine CO2-Menge von 768.500 Tonnen muss demnach bis 2030 eingespart werden, dies entspricht rund 76.850 jährlich.

Abbildung 1: Reduktionsziel und Verteilung auf die Bereiche

Ziel des IKSK ist es einerseits, die Bereiche mit den höchsten Reduktionspotenzialen darzustellen und andererseits die hierfür erfolgversprechendsten Maßnahmen – bei gleichzeitiger Betrachtung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses - aufzuzeigen. Das IKSK bildet zudem die Voraussetzung für Förderanträge, z.B. aus der Nationalen Klimaschutzinitiative der Bundesregierung.

BETEILIGUNG

Das integrierte Klimaschutzkonzept ist in einem gut einjährigen Prozess mit vielen Beteiligten entstanden. Die Entwicklung der Strategie 2030 und des Handlungsprogramms 2025 wurde von einer Vielzahl von qualifizierten Akteuren geleistet. Auch der Runde Tisch Klimanotstand wurde in mehreren Gesprächsrunden einbezogen. Eine Vielzahl von Anregungen wurde im Zuge der Konzepterarbeitung geprüft und in vielen Fällen konkret, z.B. in die Maßnahmenplanung, aufgenommen. Die Beteiligung ist detailliert in Kapitel 6.2 des IKSK beschrieben.

STRATEGISCHE HANDLUNGSSCHWERPUNKTE und MINDERUNGSPOTENZIALE

Zu den strategisch wichtigsten Bereichen, um das Klimaschutzziel in der Stadt Aachen zu erreichen, gehören

  • eine effiziente Energieerzeugung unter Einsatz erneuerbarer Energien (EE),
  • die energetische Sanierung des Gebäudebestandes unter Einsatz effizienter Gebäudetechnik sowie unter Optimierung der Gebäudehülle,
  • der Bereich Gewerbe und Industrie, insbesondere der Einsatz effizienter Technologien und
  • der Verkehrssektor mit den Schwerpunkten Stadt- und Regionalverkehr sowie Fahrzeugtechnik.

In diesen strategischen Handlungsschwerpunkten wurden jeweils die aktuellen Potenziale zur lokalen CO2-Reduktion ermittelt. Diese belaufen sich bis 2030 auf rund 362.700 Tonnen in den Bereichen Energie/EE, Gebäudesanierung und Gewerbe/Industrie (36.280 t/a) sowie auf 83.000 Tonnen im Verkehrssektor (8.300 t/a). Das in den Sektoren Energie/EE, Gebäudesanierung und Wirtschaft ermittelte Potenzial deckt damit zu 98 % die notwendige CO2-Minderung in diesen drei Bereichen auf dem Weg zum Klimaschutzziel, wie die nachfolgende Abbildung zeigt. Dagegen wurden im Verkehrssektor Potenziale analysiert, deren Anteil am Erreichen des Klimaschutzzieles in diesem Bereich nur 21 % der notwendigen CO2-Reduktionen beträgt.

Abbildung 2: Darstellung der Reduktionsziele im Vergleich zu den ermittelten Potenzialen

Die Potenziale zur CO2-Reduktion verteilen sich wie folgt auf die einzelnen strategischen Handlungsfelder, wobei im Bereich Energieerzeugung/-versorgung und Erneuerbare Energien das größte Potenzial liegt.

Abbildung 3: Potenziale zur CO2-Reduktion in den einzelnen Handlungsfeldern

HANDLUNGSPROGRAMM und MASSNAHMENPLAN bis 2025

Für die einzelnen strategischen Bereiche im Klimaschutz wurde anschließend ein Handlungsprogramm bis 2025 entwickelt, um die ermittelten Potenziale durch Maßnahmenumsetzung zu erschließen. Das Handlungsprogramm berücksichtigt alle Maßnahmen, die in bereits vorhandenen Konzepten beschrieben und noch aktuell sind, z.B. das energiepolitische Arbeitsprogramm (European Energy Award). Eine Zusammenfassung der wichtigsten Maßnahmen in den vorhandenen Konzepten befindet sich in den Kapiteln 5.1 und 5.2. Darüber hinaus wurden rund 70 neue Maßnahmen entwickelt, der so genannte Maßnahmenplan 2025, um den Klimaschutz in der Stadt Aachen zu beschleunigen.

Zu den strategisch bedeutsamsten Maßnahmen gehören diejenigen aus dem Mobilitätsbereich, Förderprogramme zur Mobilisierung von PV-Anlagen und energetischen Sanierungen von Gebäuden sowie zum Ausbau der Windenergienutzung unter Berücksichtigung von Landschaft- und Artenschutz.

Würden die Maßnahmen im Handlungsprogramm vollständig umgesetzt, so könnten damit 45.430 Tonnen CO2 pro Jahr eingespart werden.

Abbildung 4: Überblick über das CO2-Reduktionsziel, das CO2 -Minderungspotenzial und die Umsetzungsmöglichkeiten laut Handlungsprogramm

Dass die Maßnahmenumsetzung in den Bereichen Energieversorgung /Erneuerbare sowie Gebäudesanierung eine höhere CO2-Reduktion beinhaltet als die Potenzialanalyse, ist dem Umstand geschuldet, dass bei der Potenzialermittlung der private Wohnungsbestand als Basis diente, im Maßnahmenplan jedoch auch Sanierungen kommunaler Nicht-Wohngebäude sowie kommunaler Wohngebäude eingerechnet sind. Außerdem wurde erst bei der Maßnahmenentwicklung ein sehr hohes Potenzial durch den Bau eines großen Blockheizkraftwerkes erkannt.

Würde das Handlungsprogramm vollständig umgesetzt, ließe sich das Klimaschutzziel zu 59 % erreichen.

Die folgende Darstellung schlüsselt auf, welche CO2-Reduktion durch die Maßnahmenumsetzung theoretisch in den einzelnen Handlungsfeldern erreicht werden könnte und wie hoch der jeweilige Anteil am Klimaschutzziel ist.

Abbildung 5: Verteilung der CO2-Minderung durch Maßnahmenumsetzung auf die Handlungsfelder

Der verbleibende Anteil auf dem Weg zur Halbierung der CO2-Emissionen (1990 – 2030) auf dem Stadtgebiet muss durch entsprechende politische Regelungen auf Landes- und Bundesebene aktiviert werden. Verschiedene Aspekte sind hier im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzgesetztes der Bundesregierung, insbesondere im Verkehrsbereich. zu erwarten.

Umsetzung des MASSNAHMENPLANs bis 2025

In der nachfolgenden Tabelle sind die entweder aus Sicht der höchsten CO2-Minderung oder aufgrund der hohen Kosten herausragenden Maßnahmen (aus den 70 neu entwickelten Maßnahmen, so genannter Maßnahmenplan 2025) aufgeführt. Als Maßnahmen mit hohem CO2-Einsparpotenzial bei relativ geringem finanziellen Aufwand stechen hervor

  • Förderprogramme zur Installation von PV-Anlagen und zur energetischen Sanierungen von Gebäuden,
  • der Ausbau der Windenergienutzung - unter Berücksichtigung von Landschaft- und Artenschutz - sowie von KWK-Anlagen.

Aufgeführt sind städtische Maßnahmen und solche, die von Tochterunternehmen wie STAWAG, gewoge, ASEAG und privaten Investoren umzusetzen sind; beziffert wurden zu letzteren vor allem die Verkehrsmaßnahmen seitens der ASEAG sowie Gebäudesanierungen durch die gewoge.

Tabelle 1: Gemäß hohem CO2-Minderungseffekt ausgewählte Maßnahmen des Maßnahmenplans 2025, inklusive Kosten (falls vorhanden)

Die Angaben von Kosten je eingesparter Tonne CO2 in Spalte 5 der Tabelle 1 resultieren allein aus der Division der Werte in Spalte 3 und 4. Es handelt sich nicht um CO2-Vermeidungskosten, die nur mit hohem Aufwand hätten ermittelt werden können. Die Aussagekraft ist insofern begrenzt, da Einspareffekte nicht eingerechnet und insbesondere die Wirtschaftlichkeit von Maßnahmen zur Nutzung erneuerbarer Energien, also Wind- und Solarenergie, nicht berücksichtigt werden. Solche Investitionen in Windkraft- und PV-Anlagen sind für Investoren meist rentabel, benötigen daher in der Regel keine Förderung. Verkehrsmaßnahmen wie Radwegeausbau werden dagegen zu keinem Zeitpunkt direkte Einnahmen für die Stadt generieren. Auch Investitionen in die Gebäudehülle rechnen sich über den Lebenszyklus von Gebäuden, wenn überhaupt, erst nach Jahrzehnten, wogegen Investitionen in effiziente Technik wie Heizungspumpen oder Beleuchtung in der Regel kurzfristig wirtschaftlich darstellbar sind.

Bei der Beurteilung der Wirtschaftlichkeit sei auf die politischen Rahmenbedingungen hingewiesen, auf die die Stadt Aachen keinen Einfluss hat. Gerade der Preis für die Energie, der kürzlich im Rahmen der Verabschiedung des Bundes-Klimaschutzgesetzes diskutiert wurde (CO2-Preis), oder die Änderung der steuerlichen Begünstigungen für Sanierungskosten sind Stellschrauben, die sich auf die Beurteilung des Verhältnisses von Kosten zu Nutzen erheblich auswirken können.

PRIMÄRE MASSNAHMEN

Aus dem Handlungsprogramm des IKSK wurden einige Maßnahmen zusammengestellt, um deren Umsetzung sich die Verwaltung primär bemühen wird. Darunter fallen Maßnahmen, für die es keiner Finanzierung bedarf, wie z.B. die Verpflichtung zu einer Energieberatung bei Grundstücksverkäufen (1.3), oder für die eine Finanzierung bereits gesichert ist, wie die Förderung von Lastenrädern oder eine Kampagne zur Sonnenenergienutzung. Als besonders effiziente Maßnahmen (Klimaentlastung in Relation zum finanziellen Aufwand) werden Möglichkeiten zur Finanzierung, insbesondere kommunaler Förderprogramme, geprüft. Auch Maßnahmen im Bereich der kommunalen Gebäude, wie die Installation von PV-Anlagen, sollen vorbereitet werden. Das Kriterium der regionalen Wirtschaftsförderung wurde auch in die Auswahl einbezogen.

Tabelle 2: Vorschläge für Maßnahmen mit Priorität

Maßnahmenumsetzung der ersten Handlungsschritte laut IKSK (Anlage, Kap. 5.4)

Kosten

[€]

*

Noch nicht im Haushalt berücksichtigt

[€]

*

Jährliches Einspar-potenzial

[t CO2]

Feder-führend

1.2 Checkliste für Bebauungspläne

0

0

FB 61

1.3 Klimaneutrale Neubauten i.R.v. Grundstücksverkäufen, erste neue Auflagen

0

0

FB 23

2.3 Energetische Sanierung von kommunalen Nicht-Wohngebäuden; Planungskosten (bislang kein Ansatz für weitere Sanierungen)

300.000

i

300.000

i

0

E 26

2.7 PV-Anlagen auf kommunalen Nicht-Wohngebäuden; Kita Stettiner Straße (in PSP i4.NE.16.02 bislang nicht enthalten)

17.000

i

17.000

i

4,4

E 26

3.1 Auflegen eines PV-Förderprogramms für Privat und Gewerbe (bislang kein Ansatz)

500.000

k

500.000

k

1600

FB 36

4.2 Förderprogramm Mobilitätswende (Umsteigerboni) (in PSP Mobilitätsmanagement 4-120201-906-3 bislang nicht enthalten)

150.000

k

150.000

k

Nicht bezifferbar

FB 61

4.3 Förderung von Lastenrädern für Familien (in PSP Maßnahmenpaket "Dieselgipfel“ 4-120201-978-7 eingeplant)

150.000

k

-

Nicht bezifferbar

FB 61

4.4 Gutachten und wissenschaftliche Begleitung zu Finanzierungsquellen für die Mobilitätswende und deren Effekte (in PSP VEP 4-120201-905-5 bislang nicht enthalten)

100.000

k

100.000

k

0

FB 61

5.1 Auflegen eines Förderprogramms zur Altbausanierung für Privat und Gewerbe (bislang kein Ansatz)

200.000

k

200.000

k

1180

FB 36

6.1 Konzertierte Aktion & Kampagne „Öcher Solardach“ (in PSP 4-140101-932-1 eingeplant)

35.000

k

-

Nicht bezifferbar

FB 36

6.2 Nachhaltigkeitswettbewerb für Schulen und Kitas (Finanzierung evtl. über Stiftungsmittel)

20.000

k

-

Nicht bezifferbar

FB 36

6.3 KlimaRegion – regionale Energieeffizienzgenossenschaft, Beteiligung und Unterstützung der Bekanntmachung (in PSP 4-140101-932-1 eingeplant)

500

k

-

Nicht bezifferbar

FB 36

7.10 Ökoprofit (in PSP 4-140101-932-1 eingeplant)

2.500

k

-

1200

FB 36

Zwischensumme investive Mittel

317.000

317.000

Zwischensumme konsumtive Mittel

1.158.000

950.000

Summe

1.475.000

1.267.000

3985

* i für investive, k für konsumtive Ansätze

FINANZIERUNGSBEDARF und REALISIERUNGSOPTIONEN

Die im Maßnahmenplan 2025 des IKSK aufgeführten Maßnahmen haben an rein städtischen Mitteln einen Finanzbedarf von jährlich rund 35 Mio. Euro in den kommenden 5 Jahren, davon entfallen 3,44 Mio. Euro auf Personalkosten und 31,56 Mio. Euro auf Sachkosten. 24 Mio. Euro davon (69%) betreffen den Investitionshaushalt. Die Aufwendungen verteilen sich wie folgt auf die Handlungsbereiche.

Tabelle 3: Finanzierungsbedarf zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2025

Handlungsfeld

(städtische Maßnahmen)

Jährliche Kosten

[Euro]

Energieerzeugung, -versorgung, Nutzung EE

1.980.000

Gebäudesanierung /-management, kommunale Gebäude

17.123.000

Wirtschaft

390.800

Verkehr

15.041.000

übrige Bereiche (Planung, Kommunikation)

395.000

SUMME

34.930.000

Maßnahmen, die in den Zuständigkeitsbereich der kommunalen Tochterunternehmen fallen, leisten auch einen erheblichen Beitrag zum Erreichen des Klimaschutzziels, beispielsweise im Energie-, Gebäude- und Verkehrsbereich. Beziffert wurden im Folgenden die Verkehrsmaßnahmen seitens der ASEAG sowie Gebäudesanierungen durch die gewoge mit insgesamt über 32 Mio. Euro pro Jahr (davon sind 4 Mio. Euro investiv).

Tabelle 4: Finanzbedarf für Maßnahmen verbundener Unternehmen

Maßnahmen verbundener Unternehmen:

Jährliche Kosten

[Euro]

Gebäudemanagement im Konzern Stadt, Sanierung von gewoge-Gebäuden

2.030.000

Verkehrsmaßnahmen seitens ASEAG im Szenario Mobilitätswende

30.334.000

SUMME

32.364.000

Abbildung 6: Finanzierungsbedarf zur Umsetzung des Maßnahmenplans 2025

Die dargestellten jährlichen Kosten zur Umsetzung des Maßnahmenplans von 67 Mio. Euro pro Jahr stellen die Stadt Aachen im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation vor eine große Herausforderung. Derzeit brechen die Einnahmen der Stadt aufgrund der wirtschaftlichen Rezession auf verschiedenen Ebenen weg. Inwieweit ein kommunaler Rettungsschirm hierfür einen Ausgleich schaffen kann, ist noch nicht absehbar. In der Diskussion auf Bundesebene sind zudem diverse Möglichkeiten zur Unterstützung der Wirtschaft. Hierbei Aspekte der Nachhaltigkeit und zum Klimaschutz zu berücksichtigen, wird von vielen Institutionen und Interessensvertretern angeregt. Auch die Stadt Aachen bemüht sich, auf den ihr möglichen Kommunikationswegen, wie beispielsweise beim Deutschen Städtetag, in diese Richtung Einfluss zu nehmen. Ob und wie schnell entsprechende, finanziell entlastende Entscheidungen auf Bundesebene fallen werden, ist zurzeit nicht abschätzbar.

Ziel wäre die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes soweit als möglich an die Entscheidungen auf Bundes-/Landesebene im Sinne eines kommunalen, nachhaltigen Wirtschaftsförderungskonzepts zu binden. Die Umsetzung des Klimaschutzkonzeptes kann bei einigen Maßnahmen als Konjunkturprogramm für die regionale Wirtschaft fungieren.

FAZIT

Mit dem IKSK liegt ein Rahmenkonzept vor, in dem die strategisch wichtigen Handlungsbereiche auf dem Weg zur Halbierung der CO2-Emissionen von 1990 bis 2030 beschrieben und entsprechende Potenziale differenziert betrachtet werden. Um diese Potenziale zu erschließen, wurden neue Maßnahmen erarbeitet und detailliert beschrieben. Mit diesem neuen Maßnahmenplan bis 2025 lassen sich 47 % der zur Zielerreichung nötigen CO2-Minderung abbilden, 36.330 von 76.900 Tonnen CO2 pro Jahr. Mit Umsetzung des Handlungsprogramms, also der darin beschriebenen Maßnahmenpläne ließen sich theoretisch 59 % der erforderlichen CO2-Reduktion lokal erschließen. Bemessen am ermittelten Potenzial für CO2-Minderungen auf dem Stadtgebiet, kann dieses durch die Umsetzung des Handlungsprogramms theoretisch vollständig erschlossen werden.

Hierbei ist die Beteiligung der gesamten Stadtgesellschaft eingerechnet, denn die Verwaltung kann an vielen Stellen nur Anreize liefern. Der vorgelegte Maßnahmenplan bindet somit alle relevanten gesellschaftlichen Gruppen in die Anstrengungen zu mehr Klimaschutz ein, zumal Mechanismen einer Lasten- und Finanzierungsverteilung angesichts der durch die Corona-Krise bedingten gesellschaftsweiten finanziellen Belastung kaum greifen können.

Die jährlichen Kosten zur Umsetzung des Maßnahmenplans (ca. 67 Mio. Euro pro Jahr) stellen die Kommune nicht zuletzt im Hinblick auf die aktuelle Corona-Situation vor große Herausforderungen.

Die Verabschiedung des IKSK als Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln erhält in diesen Zeiten knapper Kassen eine besondere Bedeutung.

Dessen ungeachtet ist das IKSK mehr als eine fundierte Planungsgrundlage, auf deren Grundlage z.B. auch die Akquise weitergehender Finanz- und Fördermittel möglich erscheint und die weitergehenden Prioritäten im Rahmen anderer Handlungsprogramme vorgeben.

 

 

Beschlussvorschlag:

AUK, MOA, PLA, WLA: Der Ausschuss empfiehlt dem Rat den Beschluss des Integrierten Klimaschutzkonzeptes (IKSK) der Stadt Aachen und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 im Sinne eines Grundsatzpapiers. Außerdem empfiehlt er dem Rat, die Verwaltung damit zu beauftragen, die im Handlungsprogramm 2025 aufgeführten primären Maßnahmen auf ihre praktische und finanzielle, haushalterische Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt so rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, dass die entsprechenden Entscheidungen in die Haushaltsberatungen 2021 eingebunden werden können.

Rat: Der Rat beschließt das Integrierte Klimaschutzkonzept der Stadt Aachen und die darin enthaltene Klimaschutzstrategie für 2030 im Sinne eines Grundsatzpapiers. Außerdem beauftragt er die Verwaltung, die im Handlungsprogramm 2025 aufgeführten primären Maßnahmen auf ihre praktische und finanzielle, haushalterische Umsetzbarkeit zu prüfen. Die Ergebnisse sind dem Rat der Stadt so rechtzeitig zur Kenntnis zu bringen, dass die entsprechenden Entscheidungen in die Haushaltsberatungen 2021 eingebunden werden können.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folgekosten (alt)

Folgekosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Das Integrierte Klimaschutzkonzept stellt einen strategischen Rahmenplan für den Klimaschutz in der Stadt Aachen dar. Es enthält ein Handlungsprogramm mit Maßnahmen bis 2025, mit denen die Umsetzung der Strategie erfolgen kann. Die bei den Einzelmaßnahmen jeweils aufgeführten Kosten stellen meist grobe Orientierungswerte dar, für die noch kein Ansatz im städtischen Haushalt besteht.

Die Mittel müssen daher im Einzelfall verifiziert und auf ihre haushalterische Belastbarkeit hin geprüft werden.

 

 

Anlage/n:

- IKSK (PDF-Datei)



Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Mittwoch, 26. August 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Rates der Stadt Aachen

Art
Entscheidung
Ausschuß
Rat der Stadt Aachen

Dienstag, 25. August 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Wohnungs- und Liegenschaftsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Wohnungs- und Liegenschaftsausschuss

Donnerstag, 20. August 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Planungsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Planungsausschuss
Details
Tagesordnung

Donnerstag, 25. Juni 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Mobilitätsausschusses

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Mobilitätsausschuss
Details
Tagesordnung

Dienstag, 23. Juni 2020öffentliche/nichtöffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Klimaschutz

Art
Anhörung/Empfehlung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt und Klimaschutz
Entscheidung
ungeändert beschlossen
Details
Tagesordnung
Auszug