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Wahl der Mitglieder des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität


Letzte Beratung
Donnerstag, 26. November 2020 (öffentlich)
Federführend
A 10 - Zentrale Dienste
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=10136

Beschlussvorschlag:

 

Die Städteregionstagsmitglieder treffen für die Dauer ihrer Wahlperiode hinsichtlich des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität folgende Entscheidungen:

 

1. Ihm gehören 21 stimmberechtigte Mitglieder an.

 

2. Die Abstimmung über die Wahlvorschläge führte zu folgendem Ergebnis:

 

  • Wahlvorschlag 1 (……):…… Stimmen
  • ……(usw.)………… Stimmen

 

3. Somit wurden zu stimmberechtigten Mitgliedern gewählt:

 

  1. Frau/Herr (SRTM/sB) …………………………
  2. Frau/Herr (SRTM/sB) …………………………
  3. …………………………

 

4. Sie wählen zu stellvertretenden stimmberechtigten Mitgliedern in der angegebenen Reihenfolge:

 

a) für die XXX-Städteregionstagsfraktion:

  1. …………………………………………
  2. …………………………………………
  3. …………………………………………

……………………………………………

 

b) für die XXX-Städteregionstagsfraktion:

1.…………………………………………

2.…………………………………………

3.…………………………………………

……………………………………………

 

5. Sie ziehen gemäß § 41 Absatz 5 Satz 6 KrO NRW als Sachverständige folgende

Vertretung der Bezirksschülervertretung zu den Beratungen des Ausschusses hinzu:

Herrn Sebastian Schick, Aachen

(Stellvertretung: Herrn Vitus Studemund, Aachen).

Sach- und Rechtslage:

Der Städteregionstag hat am 05.11.2020 beschlossen, für die laufende Wahlperiode 2020-2025 den Fachausschuss „Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität“ zu bilden (siehe Beschluss zu Sitzungsvorlage 2020/0008). In der heutigen Sitzung ist die konkret-personelle Besetzung dieses Gremiums vorgesehen.

 

Aufgrund von § 25 Abs. 2 Satz 4 KrO NRW hat der Städteregionsrat bei der Bildung der Fachausschüsse kein Stimmrecht.

 

Zu Ziffer 1) des Beschlussvorschlages:

Der Städteregionstag hat gem. § 41 Abs. 3 Satz 1 KrO NRW zu Beginn der Wahlperiode festzulegen, wie viele stimmberechtigte Mitglieder einem Ausschuss angehören.

 

Neben Städteregionstagsmitgliedern können auch sachkundige Bürger_innen zum Mitglied gewählt werden. Es ist jedoch zu beachten, dass ihre Zahl die der Städteregionstagsmitglieder nicht erreichen darf (§ 41 Abs. 5 Satz 3 KrO NRW).

 

Zu Ziffern 2) und 3) des Beschlussvorschlages:

Haben sich die Städteregionstagsmitglieder zur Besetzung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt, ist der einstimmige Beschluss der Städteregionstagsmitglieder über die Annahme dieses Wahlvorschlags ausreichend. Kommt ein einheitlicher Wahlvorschlag nicht zustande, so wird nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang abgestimmt. Dabei sind die Wahlstellen auf die Wahlvorschläge der Fraktionen des Städteregionstages entsprechend dem Verhältnis der Stimmenzahlen, die auf die einzelnen Wahlvorschläge entfallen, zur Gesamtzahl der abgegebenen gültigen Stimmen zu verteilen. Jedem Wahlvorschlag werden zunächst so viele Sitze zugeteilt, wie sich für ihn ganze Zahlen ergeben. Sind danach noch Sitze zu vergeben, so sind sie in der Reihenfolge der höchsten Zahlenbruchteile zuzuteilen. Bei gleichen Zahlenbruchteilen entscheidet das Los (§ 35 Abs. 3 KrO NRW; Verfahren Hare/Niemeyer).

 

Zu Ziffer 4) des Beschlussvorschlages:

Die Stellvertretung von Ausschussmitgliedern muss so geregelt werden, dass die jeweilige Stellvertretung eindeutig bestimmbar ist, weil anderenfalls die demokratische Legitimation des Ausschusses im einzelnen Vertretungsfall nicht gewährleistet wäre.

 

Dementsprechend bestimmt § 41 Abs. 3 Satz 2 KrO NRW, dass der Städteregionstag die Reihenfolge der Vertretung zu regeln hat, soweit er stellvertretende Ausschussmitglieder bestellt.

 

Die auch bisher hier übliche Trennung der Stellvertreterlisten nach Fraktionen ermöglicht diesen die individuelle Gestaltung ihres Vorschlages.

 

Zu Ziffer 5) des Beschlussvorschlages:

Um junge Menschen an die Mitwirkung bei politischer Willensbildung heranzuführen, haben aufgrund der Zustimmung des Städteregionstages Vertretungen der Bezirksschülervertretung in der abgelaufenen Wahlperiode beratend mitgewirkt

  • in sechs Fachausschüssen des Städteregionstages,
  • im Kinder- und Jugendhilfeausschuss sowie
  • im Inklusionsbeirat.

In den Fachausschüssen erfolgte dies gemäß § 41 Abs. 5 Satz 6 KrO (als Sachverständige), u.a. im Ausschuss für Umwelt- und Klimaschutz.

Die Verwaltung geht davon aus, dass diese Regelung in der bevorstehenden Wahlperiode beibehalten werden soll.

Personelle Auswirkungen:

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

Keine.

 

In Vertretung:

gez.: Nolte


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 26. November 2020Sitzung des Städteregionstages

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionstag
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Tagesordnung