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Entwicklung von Maßnahmen auf Cadmium-belasteten Ackerflächen - Vorstellung
der Ergebnisse


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Mai 2021 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11017

Sachlage:

 

Mit Erlass vom 08.07.2015 hat das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes NRW (MULNV) bezüglich des Vollzugs der Bundesbodenschutzverordnung für eine Beurteilung der Bodenbelastungen im Zusammenhang mit dem Anbau von Weizen Regelungen getroffen.

 

Daraufhin wurden von der Städteregion Aachen intensive Verhandlungen mit dem MULNV, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV), der Landwirtschaftskammer und der Bezirksregierung Köln aufgenommen. Im Ergebnis konnte ein Untersuchungskonzept für Bereiche mit besonders hohen Bodenbelastungen, nämlich das Stadtgebiet Stolberg und das Stadtgebiet Eschweiler Süd, durch das Umweltamt erarbeitet und vorgestellt werden. Diese Untersuchungen, welche durch die oben genannten Behörden fachlich und finanziell unterstützt und gefördert wurden, sind inzwischen weitgehend abgeschlossen. Das Gutachten liegt in der Endfassung vor.

 

Für detaillierte Informationen zum Hintergrund des Themas Cadmium-belastete Ackerflächen und deren Auswirkung auf den Anbau von Brotweizen wird auf die Mitteilungsvorlage 2018/0229 verwiesen.

 

Leider kam es – insbesondere Corona-bedingt - zu erheblichen zeitlichen Verzögerungen. Die Ergebnisse und die daraus resultierenden notwendigen Konsequenzen mussten mit sehr vielen Fachbehörden und –stellen (MULNV, LANUV, Bezirksregierung Köln, Amt für Verbraucherschutz -A 39- und der Landwirtschaftskammer) jeweils einzeln, in Kleingruppen und zuletzt im großen Kreis besprochen werden. Über Monate bestand hierzu technisch keine Möglichkeit. Auch waren Nachuntersuchungen erforderlich.

 

Ergebnisse:

 

In dem Projekt wurden auf ca. 500 Schlägen (Schlag = eine zusammenhängend genutzte landwirtschaftliche Fläche) etwa 1.400 Bodenproben in unterschiedlichen Tiefen entnommen und mit der nach Bundesbodenschutzverordnung anzuwendenden Aufschlussmethode Ammoniumnitrat auf den pflanzenverfügbaren Gehalt von Cadmium analysiert.

 

Aus den Untersuchungen wurde erneut belegt, dass zwischen den pH-Werten (Kalkungszustand), den jetzt durchgeführten Ammoniumnitratanalysen und den Gesamtgehalten nach Königswasseraufschluss (dies sind die Messwerte aus der Bodenbelastungskarte der Städteregion Aachen) ein enger Zusammenhang besteht. Auf Wunsch des LANUV sollen zu wissenschaftlichen Zwecken zur Bestätigung dieser Zusammenhänge in Kürze zusätzlich bei 300 Bodenproben die Gesamtgehalte analysiert werden.

 

Ebenfalls wurde erwartungsgemäß anhand der nun ermittelten Hauptbelastungsgebiete der Zusammenhang mit der intensiven industriellen Nutzung des Gebietes und den erzhaltigen Kalksteinvorkommen eindeutig bestätigt. Diese Belastungen, auch auf ackerbaulich genutzten Flächen, sind der Städteregion bereits durch die Untersuchungen zur Bodenbelastungskarte aus dem Jahr 2012 bekannt (z.B. Kalksteinzug Diepenlinchen, aber auch Überschwemmungsgebiet der Inde).

 

Erfreulich ist, dass bei 75 % der aktuell untersuchten Fälle Gehalte unterhalb der Maßnahmenwerte festgestellt wurden. Somit sind in 376 Fällen bei Erhaltung des Kalkungszustandes keine weiteren Maßnahmen notwendig.

 

In insgesamt 124 Fällen der jetzt durchgeführten Untersuchungen ist letztendlich Handlungsbedarf festzustellen, da die Maßnahmenwerte für Cadmium für den Anbau von Weizen überschritten wurden.

 

Davon sind in 46 Fällen die Werte so erheblich überschritten, dass ein Anbau von Weizen nach derzeitigem Kenntnisstand nicht mehr möglich ist. In diesen Fällen sind Schutz- und Beschränkungsmaßnahmen, die durch die Städteregion Aachen auszusprechen sind, unumgänglich.

 

In 78 weiteren Fällen sind aufgrund der ermittelten Bodenwerte durch die Landwirte bewirtschaftete Maßnahmen erforderlich, um die Flächen für den Anbau von Weizen weiterhin nutzen zu können. Es sind durch die Einstellung eines Mindest-pH Wertes
(regelmäßige Bodenanalyse und Kalkung) die Flächen so zu präparieren, dass der zulässige Höchstgehalt im Weizen nicht überschritten wird. Die Städteregion Aachen kontrolliert diese Maßnahmen und ordnet im Bedarfsfall Untersuchungen durch den Bewirtschafter an bzw. zieht stichprobenweise Weizenproben.

 

Weitere Vorgehensweise:

 

Die dargestellte Vorgehensweise wurde zwischen den beteiligten Behörden und –stellen (MULNV, LANUV, Bezirksregierung Köln, Amt für Verbraucherschutz und der Landwirtschaftskammer) eingehend diskutiert und abgestimmt.

 

Allen Landwirten und Betroffenen, die an dem Untersuchungsprogramm teilgenommen haben, wird ein individuelles, ausführliches Informationsschreiben über das jeweilige Ergebnis der Untersuchung zugesandt. Hierfür sind vorab die jeweiligen Maßnahmen flächenscharf zu ermitteln und es soll ein Ampelsystem angewendet werden:

 

Rot: Beschränkungsmaßnahmen

Gelb: Einhaltung eines Mindest-pH-Wertes, Kontrollen

Grün: Die Flächen können aus der Beobachtung entlassen werden.

 

Das Gutachten und die Vorgehensweise werden darüber hinaus bei einer gemeinsamen Veranstaltung mit den betroffenen Landwirten/Eigentümern, mit Vertretern der Städteregion Aachen und der Landwirtschaftskammer durch den Gutachter vorgestellt.

 

Im Nachgang zum UMW kann ebenfalls gerne eine Vorstellung des Gutachtens im digitalen Format angeboten werden.

 

Die jeweiligen Maßnahmen sind ab Erhalt des Schreibens von den Verantwortlichen umzusetzen. Die Landwirte als verantwortliche Lebensmittel-/Futtermittelunternehmer werden ebenfalls über die Rechtsfolgen und die möglichen Konsequenzen bei einem Verstoß informiert. Entsprechende Kontrollen sind vorgesehen.

 

Unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgehensweise und Maßnahmen sind Überschreitungen der zulässigen Höchstgehalte für Cadmium im Weizen nach dem derzeitigen Stand von Wissenschaft und Technik ausgeschlossen.

 

Die betroffenen Kommunen Eschweiler und Stolberg werden informiert.

 

 

 

 

Rechtslage:

 

Nach dem Bundesbodenschutzgesetz und der Zuständigkeitsverordnung technischer Umweltschutz haben die unteren Bodenschutzbehörden die Aufgabe, Gefahren aus schädlichen Bodenveränderungen und Altlasten abzuwehren und gegenüber den bodenschutzrechtlich Verpflichteten die notwendigen Maßnahmen umzusetzen.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Die oben und in Vorlage 2018/0229 genannten und vom MULNV NRW bereitgestellten Fördermittel für dieses Projekt sind durch die Bezirksregierung Köln bewilligt worden.

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Die Maßnahmen dienen der Verhinderung von Einflüssen schädlicher Bodenveränderungen auf Nahrungsmittelpflanzen.

 

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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