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Bericht zum Planungs- und Entwicklungsstand eines städteregionalen
Radverkehrsnetz für den Alltagsverkehr; Antrag der CDU-
Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom
[17.03.2021](si010.asp?YY=2021&MM=03&DD=17 "Sitzungskalender 03/2021 anzeigen"
)


Letzte Beratung
Donnerstag, 27. Mai 2021 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11007

Sachlage:

 

Die CDU-Städteregionstagsfraktion und die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion bitten mit Schreiben vom 17.03.2021 um Darlegung, wie weit die Planung und die Umsetzung eines städteregionalen Radverkehrsnetzes fortgeschritten sind (siehe Anlage 1).

 

Die Verwaltung hat zuletzt am 09.09.2020 im Bauausschuss über den Sachstand zur Entwicklung eines städteregionalen Radverkehrsnetzes berichtet (SV 2020/0429). Hierbei geht es um eine abgestimmte Netzkonzeption. Diese wird noch keine Umsetzung baulicher Maßnahmen beinhalten, sondern hierfür die konzeptionelle Grundlage bieten.

 

Das Land Nordrhein-Westfalen bereitet zurzeit ein Fahrrad- und Nahmobilitätsgesetz (FaNaG NRW) vor. Der Referentenentwurf wurde vom Kabinett am 02.03.2021 freigegeben und befindet sich derzeit in der Verbändeanhörung. Er soll bis Ende 2021 in den Landtag eingebracht werden. Im Referentenentwurf ist vorgesehen, ein Radvorrangnetz von landesweiten Verbindungen zu definieren sowie dieses mit Priorität zu planen und zu bauen. Städte, Gemeinden und Kreise sollen ihre örtlichen und überörtlichen Radnetze in das Radvorrangnetz integrieren.

 

Für den Bereich der StädteRegion erfolgen bei der Entwicklung von regionalen Netzen für den Alltagsradverkehr derzeit zwei Erarbeitungen parallel:

 

  • Entwicklung des städteregionalen Netzes,
  • Entwicklung eines "Gesamtregionalen Radverkehrsnetzes für das Rheinische Revier" durch den Zweckverband Landfolge Garzweiler im Auftrag der Zukunftsagentur Rheinisches Revier (ZRR).

 

Damit wird der Grundstein dafür gelegt, dass möglichst zeitnah nach Verabschiedung des FaNaG NRW das Zielnetz des Landes für den Bereich des Rheinischen Reviers und damit auch der StädteRegion festgelegt werden kann. Hiermit werden voraussichtlich u.a. verbesserte Zugänge zu Fördermitteln verbunden sein. Für eine optimale Zielnetzplanung ist eine gegenseitige Integration der Netzkonzepte erforderlich.

 

Für das gesamtregionale Radverkehrsnetz für das Rheinische Revier hat der Zweckverband Landfolge Garzweiler am 24.02.2021 alle Mitglieder und die dazugehörigen Kommunen im Rahmen einer Auftaktveranstaltung über die Vorgehensweise bei der Konzepterarbeitung informiert. Anschließend wurde ein erster Entwurf des Wunschliniennetzes für das Rheinische Revier vorgelegt. Die Rückmeldungen der Verwaltung und der städteregionsangehörigen Kommunen wurden von der Verwaltung an den Zweckverband weitergeleitet und werden durch das von ihm beauftragte Büro zurzeit eingearbeitet.

 

Im Rahmen dieses Prozesses hat die Verwaltung die Quellen/Ziele im Wunschliniennetz sowie die Verknüpfungen untereinander für das städteregionale Netz nochmals auf ihre regionale Bedeutung hin überprüft und angepasst, um eine schlüssige Integration der städteregionalen und der überregionalen Netzkonzeptionen zu gewährleisten. Hierdurch ist eine Verlängerung des Bearbeitungszeitraums für das städteregionale Radverkehrsnetz bedingt.

 

Für die mit dem neuen FaNaG NRW geplanten landesweiten Routen werden die neuen "Hinweise zu Radschnellverbindungen und Radvorrangrouten" (H RSV) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) eine wichtige Planungsvorgabe darstellen, in denen die Standards u.a. für Reisegeschwindigkeiten und Ausbaubreiten beschrieben werden. Die neuen H RSV werden nach Auskunft des Ministeriums für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen in Kürze veröffentlicht.

 

 

 

 

 

Für die in der Sitzungsvorlage Nr. 2020/0429 beschriebenen Bausteine ergibt sich damit folgender Sachstand:

 

Baustein 1: Wunschliniennetz (Luftliniennetz)

Nach der Festlegung des Wunschliniennetzes für das gesamtregionale Netz für das Rheinische Revier wird das Wunschliniennetz für das städteregionale Netz abschließend überprüft und festgelegt.

 

Baustein 2: Qualitätsstandards für die Verbindungen des städteregionalen Radverkehrsnetzes

Die Verwaltung beabsichtigt, die bisher erarbeiteten Qualitätsstandards für die Verbindungen des städteregionalen Radverkehrsnetzes mit denen der in Kürze erscheinenden H RSV in Einklang zu bringen und mit den Baulastträgern abschließend abzustimmen.

 

Baustein 3: Routenvarianten für die Verbindungen des Wunschliniennetzes

Die Routenvarianten für die einzelnen Verbindungen der Kategorie I (überregional und regional) liegen vor und werden zurzeit in Steckbriefen vergleichend aufbereitet. Die Routenvarianten für die Verbindungen der Kategorie II werden nach der nun erfolgten Überprüfung der regionalen Bedeutung der Quellen/Ziele im Wunschliniennetz derzeit u.a. mit den Kommunen abschließend erarbeitet und dann bewertet. Die Routenvarianten schaffen die Grundlage für eine exakte Routenfestlegung im Rahmen zukünftiger Ausbauprojekte einschließlich der Einbindung in das bestehende Wegweisungsnetz und ins Knotenpunktsystem. Eine spätere Anpassung z.B. im Rahmen einer Öffentlichkeitsbeteiligung ist weiterhin möglich.

 

Baustein 4: Potentialabschätzung und Einordnung der Verbindungen in Prioritätsstufen

Für die Wunschliniennetze der Kategorien I und II des städteregionalen Netzes hat das beauftragte Büro eine Prognose der Radfahrerzahlen erarbeitet. Der Prognose liegt die Annahme zugrunde, dass die Routen entsprechend der Qualitätsstandards ausgebaut werden. Die Prognosezahlen werden derzeit auf Plausibilität geprüft. U.a. ist ein Abgleich mit den Prognosewerten vorgesehen, die im Rahmen des Radvekehrsnetz Rheinisches Revier in nächster Zeit vom ZRR vorgelegt werden.

 

Rechtslage:

 

Nach § 49 Straßen- und Wegegesetz NRW sollen die Kreise darauf hinwirken, dass ein zusammenhängendes überörtliches Netz für den Radverkehr geschaffen wird.

 

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Keine

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Ein regionales Netzkonzept für den Alltagsradverkehr bietet die Grundlage für einen abgestimmten Ausbau regionaler Radverkehrsachsen. Dies unterstützt die Verkehrswende durch Förderung des Umstiegs vom Kfz auf das Fahrrad über den Nahbereich hinaus bis zu Entfernungen von ca. 15 km.

 

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

Anlage:
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 17.03.2021


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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