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Fassadenbegrünung städteregionaler Gebäude;
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und GRÜNE-Städteregionstagsfraktion
vom [04.05.2021](si010.asp?YY=2021&MM=05&DD=04 "Sitzungskalender 05/2021
anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Juni 2021 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11043

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktion:

Bei Renovierung und Umbau von Fassaden städteregionaler Gebäude und deren Neubau soll die Verwaltung verpflichtend prüfen, ob eine Fassadenbegrünung möglich und sinnig ist.

 

Sachlage:

 

Die Begrünung von Bauwerken als eine Möglichkeit zur ökologischen, funktionalen und gestalterischen Verbesserung des Wohn- und Arbeitsumfeldes hat in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen und eine intensive Weiterentwicklung erfahren.

Die positiven Auswirkungen einer begrünten Fassade sind vielfältig und betreffen das städtische Mikroklima, die Bausubstanz und die Lebensqualität im Gebäude.

 

  • Verbesserung des Mikroklimas: Durch die Bildung von Pflanzenmasse wird Kohlenstoffdioxid aus der Umgebungsluft gebunden und Sauerstoff gebildet. Die Verdunstung von Wasser über die Blätter erhöht zudem die Luftfeuchtigkeit und senkt die Temperatur in der unmittelbaren Umgebung. Durch die Absorption von Staubteilchen auf der Blattoberfläche wird zudem die Luftbelastung verringert. Aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen beispielsweise der Universität Karlsruhe belegen, dass sich durch begrünte Fassaden die Stadtluft erheblich verbessern lässt.
  • Sommerlicher Wärmeschutz und Wärmedämmung: Das dichte Blattwerk einer begrünten Wand schützt die Fassade vor direkter Sonneneinstrahlung und vermindert im Sommer auf diese Weise, insbesondere bei nicht gedämmten Gebäuden, das Aufheizen der Außenwände. Bei immergrünen Pflanzen wie z.B. Efeu kommt zudem eine wärmedämmende Wirkung in der kalten Jahreszeit hinzu.
  • Biotop: Eine begrünte Wand stellt einen wertvollen Lebensraum für verschiedene Insekten und Vögel dar. Beispielsweise als Nistplatz für diverse Singvogelarten oder in Form von Blüten und Früchten als Nahrungsquelle. Allerdings können auch ungebetene Gäste wie z.B. Wespen angezogen werden.
  • rmschutz: das Blattwerk einer Fassadenbegrünung ist ein effektiver Lärmschutz, da Schallwellen geschluckt und in einem deutlich geringeren Maße reflektiert werden als durch die glatte Hauswand. Dadurch ist eine Lärmminderung von bis zu 10 Dezibel erreichbar.
  • Schutz der Bausubstanz: Durch die Pflanzen werden Fassaden vor direkter UV-Einstrahlung, Schlagregen und Schmutzablagerungen geschützt. Bei alter Bausubstanz wird zudem das Erdreich durch den Wasserentzug der Pflanzen trocken gehalten. Allerdings kann es bei fehlender Pflege oder unsachgemäßer Ausführung auch zu Schäden an der Bausubstanz kommen. Einer intensiven Planung und der Auswahl geeigneter Pflanzen kommt hierbei besondere Bedeutung zu.
  • Ästhetik: das Fehlen von Grünpflanzen im Stadtbild wird von vielen Menschen als großer Mangel empfunden. Mit einer Fassadenbegrünung lässt sich dem Bedürfnis der Stadtbewohner nach einem natürlichen Lebensumfeld auf einfache Weise Rechnung tragen. Durch die Verwendung von Blüten ausbildenden Pflanzen kann dieser Effekt noch verstärkt werden.

 

Um allgemein gültige Grundsätze und Anforderungen für die Umsetzung von Projekten mit Fassadenbegrünung nach heutigem Stand der Technik und nach erforderlichen Qualitätsstandards festzuhalten, hat die FLL (Forschungsgesellschaft Landesentwicklung Landschaftsbau) Richtlinien für die Planung, Ausführung und Pflege von Wand- und Fassadenbegrünungen entwickelt. Die Richtlinien beziehen sich auf die konkrete Objektebene mit ergänzenden Planungs-und Baugrundlagen und haben ihren Schwerpunkt in den bau- und vegetationstechnischen Anforderungen.

 

 

 

 

 

Grundsätzlich werden 3 verschiedene Arten der Fassadenbegrünung unterschieden.

 

Bodengebundene Begrünungen

 

Gewährleisten die Verbindung der Pflanze mit dem Erdreich und somit zu wasserführenden Schichten. Eine ggf. erforderliche Konstruktion/Kletterhilfe trägt keine Lasten aus dem durchwurzelten Raum. Bei diesem Typ der Begrünung ist die Verwendung von Selbstklimmern oder Gerüstkletterpflanzen erforderlich.

 

Wandgebundene Begrünungen (z. B. Living Walls)

 

Basieren auf für eine Durchwurzelung geeigneten Stoffen, die an der Fassade befestigt werden. Der durchwurzelbare Raum ist auf diese Werkstoffe beschränkt. Eine Verbindung zu wasserführenden Bodenschichten besteht nicht und die Lasten aus dem durchwurzelten Raum müssen von einer tragenden Konstruktion aufgenommen werden. Die Verwendung von Selbstklimmern ist möglich, aber nicht erforderlich.

 

Mischformen

 

Erschließen mit einem Teil der Pflanzen das angrenzende Erdreich, nutzen jedoch zum Teil auch vorgehängte durchwurzelbare Stoffe. Die Standortbedingungen der Pflanzen und Auswirkungen auf die Tragkonstruktion können innerhalb von Bauweisen von Pflanze zu Pflanze variieren

 

Die Verwaltung prüft zukünftig auf der Grundlage der FLL-Richtlinien zur Fassadenbegrünung die Möglichkeit einer Umsetzung an städteregionalen Gebäuden.

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Per-son verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Begrünte Fassaden können über das Sonderprogramm Klimaresilienz in Kommunen über den Projekträger Jülich (PtJ) mit bis zu 100.000 € pro Maßnahme gefördert werden. Die Kosten für Fassadenbegrünungen variieren sehr stark und hängen insbesondere von der Baukonstruktion des zu begrünenden Gebäudes sowie der Art der Begrünung und der ausgewählten Pflanzen ab.

 

 

 

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Durch das Anbringen von Fassadenbegrünungen kommt es insbesondere zur Verbesserung des Kleinklimas durch Ausgleich von Temperaturextremen und die Verminderung der Rückstrahlungsintensität auf benachbarte Bereiche.

Die Erhöhung von Luftfeuchtigkeit und Luftkühlung (Verdunstungskühlleistung) sowie die Filterung und Bindung von Staub verbessern die Luftqualität erheblich. Begrünte Fassaden bieten Lebensraum z. B. für Vögel und Insekten und tragen somit zur Förderung und Erhaltung der Artenvielfalt bei.

 

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

 

 

Anlage:
Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 04.05.2021 (Anlage 1)

 

 

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 17. Juni 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 27. Mai 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung