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Zukünftige Mobilität in Burtscheid unter Berücksichtigung der Engstelle Kapellenstraße/ Burtscheider Markt;
Bürgerantrag gem. § 24 GO NRW


Letzte Beratung
Dienstag, 26. Oktober 2021 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24121

Beschlussvorschlag:

Das Bürgerforum nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis. Es verweist den Antrag zur weiteren Beratung in die Bezirksvertretung Aachen-Mitte.


 

 

Erläuterungen:

Anlass

Mit Antrag gem. § 24 GO NRW bittet der Arbeitskreis Mobilität der Quartiersentwicklung Burtscheid und der Stadteilkonferenz Burtscheid zu prüfen, inwiefern die Interessen der unterschiedlichen Verkehrsteilnehmenden im Hinblick auf die Bewegungssicherheit unter Berücksichtigung der Engstelle Kapellenstraße/ Burtscheider Markt miteinander in Einklang gebracht werden können. Eine umfassende Planung der Verkehrsinfrastruktur erscheine in Burtscheid als zwingend erforderlich, da Radfahrende auf Grund mangelnder sicherer Alternativen trotz Fahrverbot die Fußgängerzone als Durchgangsroute nutzen und der Zulieferverkehr das Verkehrsaufkommen im Bereich der Fußgängerzone zusätzlich verstärke.

Heutige Situation und Ausblick

Die Erreichbarkeit des Standortes Burtscheid muss mit allen Verkehrsmitteln erhalten bleiben.

Dabei bedarf es im Sinne der anstehenden Mobilitätswende der Reduzierung des MIV und der Stärkung des Umweltverbundes (ÖPNV, Fuß- und Radverkehr) durch ein gesamtstädtisches modernes und zukunftszugewandtes Verkehrs- und Mobilitätskonzept. Dazu gehören auch eine effiziente Nutzung von Parkplatzflächen vor dem Hintergrund der knappen Flächenverfügbarkeit sowie intelligent angeordnete Mobilstationen mit Sharingangeboten und Mobility-Hubs, um die Lieferketten für das Viertel nachhaltig und effizient zu organisieren.

Zurzeit fehlt eine attraktive Radverkehrsverbindung über die Kapellenstraße in die Innenstadt, da das Radfahren in der Fußgängerzone untersagt ist. Es werden aber auch für diesen Bereich im Rahmen der Erstellung eines gesamtstädtischen Radhauptnetzes die wichtigsten Radfahrbeziehungen erarbeitet, um diese dann zu ertüchtigen. In der Vorlage zum Beschluss des Rad-Vorrang-Netzes wurde 2019 z.B. formuliert: "Eine geeignete Routenführung für die Anbindung Burtscheids soll geprüft und der Bezirksvertretung Aachen-Mitte sowie dem Mobilitätsauschuss separat als Rad-Vorrang-Route zum Beschluss vorgelegt werden.". Im Gutachten zum Radhauptnetz der Stadt Aachen ist die Verbindung des Stadteilzentrums Burtscheid mit dem Hauptzentrum entsprechend als Aufgabenstellung formuliert. Im Rahmen des Entwurfsprozesses wird es in verschiedenen Stadien Workshops mit Politik, Verbänden etc. geben, um letztendlich ein mit den Akteur*innen abgestimmtes Netz zu erhalten. Das finale Gesamtnetz wird nach jetzigem Sachstand in der zweiten Jahreshälfte 2022 der Politik zur Beratung vorgelegt. Zwischenergebnisse, die ggfs. auch die Anbindung Burtscheids betreffen, können vorgezogen kommuniziert werden.

Der „Südausgang Hauptbahnhof“ ist ein zentrales Projekt des Innenstadtkonzepts 2022. Neben der verkehrsinfrastrukturellen Bedeutung können in diesem Projekt auf der Ebene der Stadtentwicklung und Stadterneuerung die übergeordneten Netze des Fuß- und Radverkehrs und die Anbindung Burtscheids verbessert werden. Der Planungsausschuss hat im Juni 2021 die Durchführung eines Qualifizierungsverfahrens im Rahmen einer Mehrfachbeauftragung beschlossen. Ziel ist es, die komplexe Planungsaufgabe hinsichtlich der verkehrlichen, der städtebaulich-räumlichen, der architektonischen und platzgestalterischen Aspekte qualitätvoll zu lösen. Die Inangriffnahme des Qualifizierungsverfahrens wird für 2022 vorbereitet.

In einem weiteren kooperativen Planungsprozess sollen Leitbilder für die städtebaulich-räumliche Entwicklung des Kur- und Rehastandorts Burtscheid erarbeitet werden. Auf der Grundlage der Beschlüsse des Planungsausschusses hat die Verwaltung hierfür ein bürger*innenbeteiligtes Werkstattverfahren vorbereitet, an dem insgesamt drei interdisziplinär besetzte Planungsteams teilnehmen. Das Werkstattverfahren sieht zum Auftakt (Ende November 2021) eine viertägige kooperative Planungswerkstatt vor. Nach einer öffentlichen Zwischenpräsentation und darauf aufbauend mehrwöchigen Arbeitsphase werden die abschließenden Entwurfsarbeiten der Planungsteams im I. Quartal 2022 öffentlich vorgestellt und diskutiert. Die Auslobung für das Werkstattverfahren wird Anfang November 2021 im Planungsausschuss behandelt. Aus dem Ergebnis der bisherigen Öffentlichkeitsbeteiligung besteht ein starker Wunsch nach einer fahrradfreundlichen Durchquerung Burtscheids und einer Verbesserung für den Fußverkehr. Die Verbesserung der Aufenthaltsqualität des öffentlichen Raums, insbesondere die Neugestaltung der Fußgängerzone, ist ebenfalls ein wichtiges Thema.

In der Fußgängerzone Burtscheids ist Liefern und Laden bereits heute zeitlich beschränkt. Insbesondere Paketlieferdienste, zum Teil aber auch Einkaufende missachten jedoch häufiger das Einfahrverbot außerhalb dieser Zeiten. Städtische Überwachungskräfte ahnden die Verstöße regelmäßig. Größere Einzelhandelsläden, die in der Kapellenstraße ansässig sind, werden nicht über die Fußgängerzone, sondern von der rückwärtigen Seite beliefert. Fahrtwege des Lieferverkehrs werden durch bauliche Unterbindung von Durchgangsverkehr an der Engstelle Kapellenstraße / Burtscheider Markt minimiert. Interessenkonflikte von Verkehrsteilnehmenden in Fußgängerzonen werden aber auch in Zukunft weiterhin grundsätzlich bestehen bleiben.

Bezüglich der allgemeinen Parkraumsituation wurde im November 2020 die Nacherhebung in der Bewohnerparkzone „BU2“ (Viehhofstraße) durchgeführt. Die Ergebnisse zeigen im Bewohnerparkbereich „BU2“ einen minimalen Rückgang des Motorisierungsgrades von 0,2 % in den letzten 3 Jahren, während sich der Motorisierungsgrad im Bundesgebiet gegenüber 2017 um 2,5% erhöht hat (und im Bereich der StädteRegion Aachen um 2,8 %). Die Gegenüberstellung der Gesamtauswertung der Parkraumauslastung mit der Voruntersuchung von 2017 zeigt zu allen Zeitschritten einen deutlichen Rückgang, einen Anstieg der Bewohnerfahrzeuge und einen Rückgang der Fremdnutzung. Die Gesamtauslastung liegt im Tagesverlauf relativ schwankungsarm zwischen 64 und 72 % auf dem verfügbaren Parkraumangebot und erhöht sich infolge nicht ordnungsgemäß abgestellter Fahrzeuge, die außerhalb der dafür vorgesehenen Bereiche erhoben wurden, um 2,8 bis 4,0 %. Die Auslastung liegt damit deutlich unter der 2017 festgestellten Auslastung von durchschnittlich 89 %. Weitere Bewohnerparkzonen sind im Süden Burtscheids geplant. Die Verwaltung geht davon aus, dass im Jahr 2022 die Planungsarbeiten für die zukünftigen Zonen "BU5" (Malmedyer Straße) und "Erz" (Erzbergerallee) und im Anschluss daran die Arbeiten der Zone "BU4" (Kalverbenden) im Jahr 2023 begonnen und damit eine weitere Reduzierung des ruhenden Verkehrs erreicht werden kann.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

20xx

Fortgeschriebener Ansatz 20xx

Ansatz 20xx ff.

Fortgeschriebener Ansatz 20xx ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

0

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

 

 

Anlage/n:

Bürgerantrag des AK Mobilität der Quartiersentwicklung Burtscheid und Stadtteilkonferenz Burtscheid


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Viehhofstraße
  • Kalverbenden
  • Malmedyer Straße
  • Markt
  • Kapellenstraße
  • Burtscheider Markt
  • Erzbergerallee

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