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Potenziale für Windkraft-Repowering in der StädteRegion nutzen
- Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-
Städteregionstagsfraktion vom [07.09.2021](si010.asp?YY=2021&MM=09&DD=07
"Sitzungskalender 09/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. November 2021 (öffentlich)
Federführend
A 70 - Umweltamt
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11279

Beschlussvorschlag der Antrag stellenden Fraktionen:

 

Der Städteregionsausschuss trifft aufgrund des Antrages der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion folgende Entscheidungen:

 

  1. Die Städteregionsverwaltung wird gebeten, unter Anwendung der gesetzlichen Änderungen im BImSchG und der Beschlüsse des UMK das Repowering von Windkraftanlagen voranzutreiben.

 

2.Die Städteregionsverwaltung wird gebeten, den Städteregionskommunen Beratung und Hilfestellung bei der Planung von Windkraftanlagen anzubieten, insbesondere bei der gemeinsamen Flächennutzungsplanung benachbarter Städteregionskommunen gemäß § 204 BauGB.

 

Sachlage:

 

Die CDU-Städteregionstagsfraktion sowie die GRÜNE-Städteregionstagsfraktion haben mit Schreiben vom 07.09.2021 den als Anlage zu dieser Vorlage beigefügten Antrag eingereicht und v.g. Beschlussvorschlag formuliert. Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:


Zu Nr. 1 des Beschlussvorschlages:

 

Am 31.08.2021 trat eine Novelle des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) in Kraft, in der durch neue Regelungen eine Vereinfachung der Abwicklung von Zulassungsverfahren im Sinne dieses Gesetzes ermöglicht wurde, um Projekte im Bereich der erneuerbaren Energien zu fördern und Verfahrensverzögerungen zu vermeiden.

 

Mit demselben Ziel wurde das BImSchG des Weiteren um einen neuen Paragraphen zum Repowering von Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien ergänzt.

 

Auf dem Gebiet der StädteRegion Aachen wurden in den vergangenen Jahren folgende Genehmigungen zum Repowering von Windenergieanlagen beantragt:

 

  • Repowering von vier Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 4 MW durch die Errichtung von drei Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 13,5 MW.

Antragstellung: März 2020, Stand: Genehmigungserteilung März 2021

 

  • Repowering von zwei Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 3,6 MW durch die Errichtung von zwei Windenergieanlagen mit einer Leistung von insgesamt 7,2 MW.

Antragstellung: September 2021, Stand: im Verfahren

 

Auf das letztgenannte Verfahren finden die novellierten Regelungen des BImSchG Anwendung.

 

Die Verwaltung schlägt vor, diese gesetzlichen Änderungen in einer Veranstaltung für alle Kommunen zu thematisieren und vorzustellen.

 

Zu Nr. 2 des Beschlussvorschlages:

 

Bereits in der Vergangenheit bot die Städteregionsverwaltung den regionsangehörigen Kommunen Beratung und Hilfestellung bei der Planung von Windkraftanlagen an.

 

Diesbezüglich wird beispielhaft auf die Veranstaltung „Chancen und Möglichkeiten zum Ausbau der Windkraft in der StädteRegion Aachen“ am 29.02.2012 oder die Veranstaltung „Implementierung von erneuerbaren Energien in der Bauleitplanung/Schwerpunkt Windenergie“ am 08.04.2019 im Rahmen des render-Forums sowie das im Jahr 2015 gestartete Projekt „regionaler Dialog Energiewende (render)“ verwiesen.

 

In der täglichen Verwaltungsarbeit erfolgt regelmäßig, sofern gewünscht, eine Unterstützung im Rahmen der Beteiligung des Immissionsschutzes in der Bauleitplanung (§ 50 BImSchG) bei Aufstellung von Flächennutzungsplänen zur Ausweisung von Windkonzentrationszonen auch innerhalb interkommunaler Windpotentialflächen. (z. B. Eschweiler/Aldenhoven, Alsdorf/Baesweiler, Simmerath/Nideggen).

 

Rechtslage:

 

Aufgrund von § 41 Abs. 4 Satz 4 KrO NRW ist die dem Ausschuss vorsitzende Person verpflichtet, den Antrag in die Tagesordnung aufzunehmen.

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Die Finanzierung einer Veranstaltung könnte, in Abstimmung mit S 64, über das Sachkonto 543230 im Produkt 14.01.02 „Klimastrategie“ erfolgen.

 

Die Kosten für Referent und evtl. Catering werden auf max. 800 € geschätzt.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

 

Anlage:

Antrag der CDU-Städteregionstagsfraktion und der GRÜNE-Städteregionstagsfraktion vom 07.09.2021

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 18. November 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 04. November 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung