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Erhöhung der Sicherheit des Radverkehres durch Trixi-Spiegel an ausgewählten
Kreuzungen von Kreisstraßen in der StädteRegion; Antrag der FDP-
Städteregionstagsfraktion vom [22.04.2021](si010.asp?YY=2021&MM=04&DD=22
"Sitzungskalender 04/2021 anzeigen" )


Letzte Beratung
Donnerstag, 18. November 2021 (öffentlich)
Federführend
S 64 - Mobilität und Klimaschutz
Originaldokument
http://gremieninfo.staedteregion-aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=11263

Beschlussvorschlag:

Der Städteregionsausschuss beauftragt aufgrund des Antrags der FDP-Städteregionstagsfraktion die Verwaltung, an den in SV 2021/0272-E1 vorgeschlagenen Knotenpunkten der Kreisstraßen Trixi-Spiegel anbringen zu lassen.

 

 

Sachlage:

 

Der Antrag der FDP-Städteregionstagsfraktion vom 22.04.2021, zur Erhöhung der Sicherheit des Radverkehrs Trixi-Spiegel an ausgewählten Kreisstraßen in der Städteregion anzubringen, wurde im Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität am 27.05.2021 und im Städteregionsausschuss (SRA) am 17.06.2021 beraten (siehe SV-Nr.: 2021/0272). Der SRA hat die Verwaltung beauftragt zu prüfen, an welchen verkehrsgefährdeten Kreuzungen von Kreisstraßen eine sinnvolle Anbringung von Trixi-Spiegeln erfolgen kann, um die Sicherheit des Radverkehrs zu erhöhen.

 

Betrachtet wurden ausschließlich lichtsignalgeregelte Knoten an den Kreisstraßen in Baulast der Städteregion. Die Knotenpunkte der Kreisstraßen mit Landes- und Bundesstraßen sind in der Baulast des Landesbetriebs Straßen NRW und hier nicht Gegenstand der Betrachtung. Ebenso sind die Lichtsignalanlagen an den Ortsdurchfahrten der Kreisstraßen im Stadtgebiet Aachen nicht in Baulast der Städteregion.

 

Die Bewertung zum Einsatz der Trixi-Spiegel erfolgte analog der Kriterien der Stadt Aachen:

 

  • nur Knoten mit Radverkehrsanlagen,
  • geradeausfahrende Radfahrer und rechtsabbiegende Busse/LKWglich,
  • nicht bei deutlich abgesetzten Radwegen.

 

Weiterhin erfolgt eine Empfehlung in den Nebenästen nur, wenn

 

  • ausreichende Fahrstreifenbreite (für nebeneinander Aufstellen),
  • Radfahrer geradeaus und
  • LKW/Bus als Rechtsabbieger möglich.

 

Das Ergebnis dieser Bewertung wurde mit den zuständigen Verkehrsbehörden sowie der ASEAG abgestimmt. Im Ergebnis sind Trixi-Spiegel an folgenden Standorten sinnvoll:

 

Straße

Ort

Straßenname

Kriterium

Bemerkung

K 10

Alsdorf

Eschweiler Str./Blumenrather Str.

keine Radverkehrsanlagen

Spiegel bereits vorhanden

K 33

Eschweiler

Langwahn/Dechant-Deckers-Straße

teilweise Radverkehrsanlagen vorhanden

Einmündung Langwahn

K 33

Eschweiler

Stich/Pümpchen

Fußnger LSA

Fahrtrichtung Stolberg

K 33

Eschweiler

Stich/Florianweg

Radverkehrsanlage in Hauptrichtung

Fahrtrichtung Stadtmitte Radfahrstreifen

K 33

Eschweiler

Roethgener Str./Odilienstr./Burgstr.

Radverkehrsanlagen vorhanden

Langwahn stadtauswärts,

Odilienstraße

K 13

Stolberg

Prämien-/ Mauerstraße/ Schafberg

Schutzstreifen in Hauptrichtungen

K 13

Stolberg

An der Kesselschmiede

Schutzstreifen in Hauptrichtungen

K 13

Stolberg

Prämienstr./Ardennenstr.

Schutzstreifen in Hauptrichtungen

K 13

Stolberg

Am Holderbusch/Meisenweg

Schutzstreifen in Hauptrichtungen

K 13

Stolberg

Elsterweg/Talstraße

Schutzstreifen in Hauptrichtungen

K 13

Stolberg

Prämien-/Mauerstr.

Schutzstreifen in Hauptrichtungen

 

Demnach kommen 11 Knoten für die Montage von Trixi-Spiegeln in der jeweiligen Hauptrichtung in Frage. Die Nebenrichtungen an diesen Knoten scheiden aus, da die Kriterien nicht erfüllt sind.

 

Die Kosten für die Beschaffung belaufen sich auf ca. 120 € brutto je Spiegel einschließlich Halterung zur Montage an den Mast der Lichtsignalanlage. Die Montage wird im Rahmen der Straßenunterhaltung vorgenommen. Insgesamt sind 17 Spiegel zu beschaffen. Die Beschaffungskosten belaufen sich demnach auf insgesamt 2.040 € brutto.

 

 

Rechtslage:

 

Gemäß § 43 Straßen- und Wegegesetz des Landes Nordrhein Westfalen (StrWg NRW) ist die Städteregion Träger Straßenbaulast der Kreisstraßen.

 

Gemäß § 9 StrWg NRW umfasst die Straßenbaulast alle mit dem Bau und der Unterhaltung zusammenhängenden Aufgaben.

 

Gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 entscheidet der Städteregionsausschuss in allen Angelegenheiten, soweit sie nicht dem Städteregionstag vorbehalten sind oder soweit es sich nicht um Geschäfte der laufenden Verwaltung handelt.

 

 

Personelle Auswirkungen:

 

Keine.

 

 

Finanzielle/bilanzielle Auswirkungen:

 

Für Unterhaltungsmaßnahmen stehen im Haushaltsplan 2021 im Produkt 12.02.01 – Kreisstraßen (Unterhaltung, Um- und Ausbau) für laufende Unterhaltungsmaßnahmen beim Sachkonto 521140 und der Kostenstelle 461901 entsprechende Mittel zur Verfügung.

 

 

 

 

 

Ökologische Auswirkungen:

 

Durch die Förderung des Radverkehrs wird ein aktiver Beitrag zum Klima- und Umweltschutz geleistet.

 

 

Im Auftrag:

gez.: Jücker

 

 

 

 


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Beratungsfolge

Donnerstag, 18. November 2021Sitzung des Städteregionsausschusses

Art
Entscheidung
Ausschuß
Städteregionsausschuss

Donnerstag, 04. November 2021Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Klima und Mobilität

Art
Vorberatung
Ausschuß
Ausschuss für Umwelt, Klima und Mobilität
Details
Tagesordnung