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Lebenswerte Aachener Innenstadt: Verkehr neu organisieren;
hier: Ratsantrag 32/18 der Fraktionen Grüne, SPD, Die Linke und Die Zukunft vom 09.12.2020


Letzte Beratung
Donnerstag, 17. Februar 2022 (öffentlich)
Federführend
FB 61 - Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Mobilitätsinfrastruktur
Originaldokument
http://ratsinfo.aachen.de/bi/vo020.asp?VOLFDNR=24361

Beschlussvorschlag:

Die Bezirksvertretung Aachen-Mitte nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Sie empfiehlt dem Mobilitätsausschuss, die Verwaltung damit zu beauftragen, einen Prozess zu einer geänderten Erschließung der Aachener Innenstadt zu starten.

Der Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführung der Verwaltung zur Kenntnis. Er beauftragt die Verwaltung damit, einen Prozess zur geänderten Erschließung der Aachener Innenstadt zu starten.

 

 

Erläuterungen:


Anlass

Die Fraktionen Grüne, SPD, Die Linke und Die Zukunft haben am 09.12.2020 beantragt, dass die Verwaltung ein Konzept für die Neuordnung des Verkehrs innerhalb des Alleenrings erstellen soll. Ziel sei eine deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität und der Nutzbarkeit des Straßenraums zur sozialen Interaktion.

Randbedingungen des Konzeptes aus dem Ratsantrag

Ein autoarmes Zentrum innerhalb des Grabenrings. Die Jakobstraße als kurzfristiges Reallabor wird geprüft.

Eine Regelung der Zufahrtserlaubnis in das autoarme Zentrum für Menschen, die zwingend mit Kraftfahrzeugen in diese Zone einfahren müssen. (Anwohner*innen, Besucherinnen von Anwohnerinnen, Inhaberinnen von Stellplätzen innerhalb der Kernzone, mobilitätseinge­schränkten Personen, Betriebe mit Stellplätzen innerhalb der Kernzone, Pflegedienste, Handwerkerinnen, Lade- und Lieferverkehr, usw.)

Öffentliche Parkhäuser innerhalb des autoarmen Zentrums bleiben auf direktem Weg er­reichbar.

Aufteilung des Gebiets zwischen Alleenring und einschließlich Grabenring in mehrere Zonen z.B. nach dem Vorbild der Städte Gent und Leuven.

Fuß- und Radverkehr sowie der ÖPNV können sich frei und ohne Umwege innerhalb des Alleenrings und innerhalb des Grabenrings bewegen.

Der Autoverkehr nutzt auf Wegen von Zone zu Zone den Alleen- oder den Außenring.

Aus der Begründung des Ratsantrages

Unsere Mobilität prägt in vielerlei Hinsicht das Aachener Stadtbild und erfordert daher eine einfühlsame und verantwortungsvolle Mobilitätspolitik. Aachen muss eine liebenswerte Stadt bleiben. Eine Stadt, in der Menschen gerne leben und sich gerne aufhalten. Mit geeigneten Mobilitätskonzepten kann Aachen gestärkt werden, das Leben in der Stadt gefördert werden und gleichzeitig für Gäste attraktiv sein. Dies ist auch eine gesellschaftliche Verantwortung.

Der städtische Raum ist die Bühne für die Entwicklung unserer Stadtgesellschaft. Hier müssen die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden damit Menschen sich entdecken, austauschen und verstehen lernen können. Das historisch gewachsene Aachen ist eine besondere Herausforderung bei der Aufteilung des teil­weise engen Straßenraums. ÖPNV, Radwege, Bäume, offengelegte Bachläufe, Grünflächen, Aufent­halts- und Verweilzonen sollen zukünftig einen größeren Anteil der begrenzt vorhandenen Fläche erhalten und erfordern kluge Abwägungen und Entscheidungen.

Innerhalb des Grabenrings soll mehr Platz geschaffen werden. Platz für komfortable und barrierefreie Fußwege, Platz für sicheres Radfahren und Platz zum Verweilen, zum Plauschen und zum Bummeln. Der Straßenraum soll so gestaltet werden, dass Menschen bedenkenlos die Straßenseite wechseln können - auch mit Rollator, Kinderwagen oder größeren Einkäufen.

Eine großflächige Stärkung von Fuß- und Radverkehr sowie des ÖPNV innerhalb des Alleenrings kann nur in einer Umgebung mit reduziertem Autoverkehr gelingen. Dafür muss der Autoverkehr auf kluge Weise neu organisiert werden. Damit wird dringend benötigter Platz auf unseren überlasteten Stra­ßen und ein deutlich leiseres Umfeld geschaffen. Der Durchfahrtsverkehr muss dazu die Innenstadt möglichst weiträumig umfahren.

Städte wie Groningen oder neuerdings auch Gent und Leuven zeigen, wie durch eine konsequente Priorisierung der Verkehrsmittel die Lebensqualität einer Stadt deutlich gesteigert werden kann.

Aber auch für Aachen gab es bereits entsprechende Ansätze in der Verkehrsentwicklungsplanung aus dem Jahr 1994, die aufgegriffen und an die heutigen Erfordernisse angepasst werden können.

Erste Einschätzung der Verwaltung

Seitens der Verwaltung wurden in der Vergangenheit verschiedene Konzeptideen auf den Weg gebracht, die sich in einer dem Antrag ähnlichen Art und Weise dem Straßennetz innerhalb des Grabenrings nähern. Bereits die Zielperspektive des mittelfristigen Handlungskonzeptes für das Jahr 2002 des VEP 1994 ähnelt in vielen Aspekten den vorliegenden Antragsvorstellungen.

Aktuellere Vorschläge der Verwaltung beziehen sich auf die Umgestaltung des Grabenringes zum Radverteilerring, die mit großer Mehrheit von der Politik gewünscht mit Konzeptvorschlägen vor der Sommerpause 2021 in den zuständigen Gremien beraten wurde. In der Vorlage sind wesentliche Grundlagen dargestellt, die auch für diesen Ratsantrag relevant sind (Bezirksvertretung Aachen Mitte 09.06.2021, Mobilitätsausschuss 01.07.2021). Im dort beschriebenen Szenario 4b sind neben dem Kfz-Durchfahrtverbot am Friedrich-Wilhelm-Platz, an vier weiteren Stellen (Templergraben, Jakobstraße, Bushof, Theaterplatz) Netzunterbrechungen für den Kfz-Verkehr dargestellt. Diese haben das Ziel, den Grabenring zu einem als sicher empfundenen Radverteilerring auszubauen. Hierzu liefert aktuell das Reallabor Templergraben Erkenntnisse über die Auswirkungen dieser Sperre für die umliegenden Straßen.

Wie in der Vorlage dargestellt, handelt es sich um „Schleifen“ bei denen die Straßen innerhalb des Alleenringes über diesen erreicht und die Fahrzeuge zu diesem zurückgeführt werden.

Die in Umsetzung befindlichen Reallabore im Templergraben und am Theaterplatz wirken bereits konkret. Im Fall des Theaterplatzes fand die Sperrung für den Kfz-Durchgangsverkehr nach erfolgreicher Evaluierung als grundlegende Rahmenbedingung Eingang in die Auslobungsunterlagen des Realisierungswettbewerbs. Die nun vorliegenden Ergebnisse zeigen eindrucksvoll die Möglichkeiten der gestalterischen Aufwertung ohne die Erreichbarkeit der zentralen Innenstadt zu beeinträchtigen.

Weitere Erkenntnisse für die Zukunft der Innenstadterschließung sind aus dem beabsichtigten ÖPNV-Gutachten sowie den Gutachten zur Parkraumgestaltung in Aachen zu erwarten.

Vor diesem Hintergrund schlägt die Verwaltung einen der Entscheidung vorlaufenden Prozess in Form eines konstruktiven Dialoges der Akteure vor, der folgende Elemente enthalten sollte:

  • Erfahrungsbericht aus mind. einer Stadt, die ein Konzept zur Reduzierung des Kfz-Durchgangsverkehrs in ihrer Innenstadt umgesetzt hat
  • TÖB- und Verbändeanhörung zu den Anforderungen an die Mobilität in der Innenstadt
  • Formulierung konkreter Vorschläge im Sinne der Zielsetzung deutliche Erhöhung der Aufenthaltsqualität und Nutzbarkeit des Straßenraums zur sozialen Interaktion“ unter Einbindung der Fachdienststellen, insbesondere des Citymanagements
  • Berücksichtigung der Ziele zur Stadtbegrünung (Konzept „Grüne Krone“)
  • Beteiligungsverfahren der Öffentlichkeit
  • Einbezug des Themenkomplexes „Mobilität der Zukunft“ in den derzeitig konzipierten Zukunftsprozess Innenstadtmorgen

Die Ergebnisse des Prozesses münden in die Entwicklung und Vorberatung eines Verwaltungsvorschlages, der Gegenstand der weiteren politischen Beratung sein wird.

Mit der Prozessbegleitung wird ein externes Büro aus Mitteln der Verkehrsentwicklungsplanung beauftragt.

 

 

Finanzielle Auswirkungen

JA

NEIN

x

Investive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Gesamt­bedarf (alt)

Gesamt­bedarf (neu)

Einzahlungen

0

0

0

0

0

0

Auszahlungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

0

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

Deckung ist gegeben/ keine ausreichende Deckung vorhanden

PSP-Element Verkehrsentwicklungsplanung 4-120201-905-5

konsumtive Auswirkungen

Ansatz

2021

Fortgeschriebener Ansatz 2021

Ansatz 2022 ff.

Fortgeschriebener Ansatz 2022 ff.

Folge-kosten (alt)

Folge-kosten (neu)

Ertrag

0

0

0

0

0

0

Personal-/

Sachaufwand

180.000

0

0

0

0

0

Abschreibungen

0

0

0

0

0

0

Ergebnis

180.000

0

0

0

0

0

+ Verbesserung /

- Verschlechterung

0

0

Deckung ist gegeben

Deckung ist gegeben

Weitere Erläuterungen (bei Bedarf):


Klimarelevanz

Bedeutung der Maßnahme für den Klimaschutz/Bedeutung der Maßnahme für die

Klimafolgenanpassung (in den freien Feldern ankreuzen)

Zur Relevanz der Maßnahme für den Klimaschutz

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Der Effekt auf die CO2-Emissionen ist:

gering

mittel

groß

nicht ermittelbar

Zur Relevanz der Maßnahme für die Klimafolgenanpassung

Die Maßnahme hat folgende Relevanz:

keine

positiv

negativ

nicht eindeutig

X

Größenordnung der Effekte

Wenn quantitative Auswirkungen ermittelbar sind, sind die Felder entsprechend anzukreuzen.

Die CO2-Einsparung durch die Maßnahme ist (bei positiven Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 t bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Die Erhöhung der CO2-Emissionen durch die Maßnahme ist (bei negativen Maßnahmen):

gering

unter 80 t / Jahr (0,1% des jährl. Einsparziels)

mittel

80 bis ca. 770 t / Jahr (0,1% bis 1% des jährl. Einsparziels)

groß

mehr als 770 t / Jahr (über 1% des jährl. Einsparziels)

Eine Kompensation der zusätzlich entstehenden CO2-Emissionen erfolgt:

vollständig

überwiegend (50% - 99%)

teilweise (1% - 49 %)

nicht

nicht bekannt

Hinweis: Durch eine geänderte Verkehrsführung für die Aachener Innenstadt ergeben sich sowohl CO2-Mehremissionen (durch längere Fahrten mit dem Kfz) als auch Einsparungen (durch die Nutzung anderer Verkehrsmittel). Eine Verständigung zur Abschätzung der Wirkungen sollte im Rahmen des nun startenden Prozesses stattfinden.

 

 

Anlage/n:

Ratsantrag 32/18 vom 09.12.2020


Anlagen können jeweils im Originaldokument eingesehen werden.

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Weitere zu dieser Vorlage gefundene Ortsangaben

  • Jakobstraße
  • Templergraben
  • Am Friedrich
  • Theaterplatz
  • Friedrich-Wilhelm-Platz